Wähle deine passende Option:

Geschäftsadresse, Co-Working-Space & Impressum-Service

Was ist ein Künstlername und wie unterscheidet er sich von einem Pseudonym?

Ein Künstlername ist ein selbst gewählter Name, den eine Person nutzt, um ihre künstlerischen Tätigkeiten auszuüben. Dieser Name wird in der Regel anstelle des bürgerlichen Namens verwendet, um in der Öffentlichkeit aufzutreten. Der Künstlername kann dabei aus einem kreativen Impuls heraus entstehen, um beispielsweise besser zu einem bestimmten Image zu passen, eine gewisse Mystik zu erzeugen oder schlichtweg, um die eigene Privatsphäre zu schützen. Künstlernamen sind in der Musikbranche, im Schauspiel, in der Malerei und in vielen anderen kreativen Bereichen sehr verbreitet.

Ein Pseudonym ist im Wesentlichen ein Synonym für den Künstlernamen, wird aber oft in einem breiteren Kontext verwendet. Während der Begriff Künstlername spezifisch für Personen in künstlerischen Berufen gebräuchlich ist, findet der Begriff Pseudonym auch Anwendung bei Schriftstellern, Journalisten oder Wissenschaftlern. Ein Pseudonym dient oft dazu, eine andere Identität anzunehmen, aus ähnlichen Gründen wie beim Künstlernamen: Schutz der Privatsphäre, Trennung von beruflichen und privaten Leben oder einfach aus ästhetischen Gründen.

Ein prominentes Beispiel für einen Künstlernamen ist der von David Bowie, der ursprünglich als David Robert Jones geboren wurde. Der Name Bowie wurde gewählt, um Verwechslungen mit dem Sänger Davy Jones von den Monkees zu vermeiden und gleichzeitig einprägsamer zu wirken. Ein Beispiel für ein Pseudonym wäre George Orwell, dessen wirklicher Name Eric Arthur Blair war. Orwell wählte diesen Namen, um seine literarische Karriere von seinem persönlichen Leben zu trennen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Hauptunterschied liegt in der Anwendung – Künstlernamen in der Kunst, Pseudonyme eher im literarischen oder journalistischen Bereich.

 

Warum und wie lässt man einen Künstlernamen eintragen?

Das Eintragen eines Künstlernamens kann mehrere Vorteile haben, vor allem wenn du den Namen nicht nur künstlerisch, sondern auch rechtlich und geschäftlich nutzen möchtest. Eine offizielle Eintragung hilft dir, deinen Künstlernamen in rechtlichen Dokumenten zu verwenden und schützt dich vor Missbrauch durch Dritte.

1. Künstlername im Ausweis

Der erste Schritt, um einen Künstlernamen offiziell zu machen, ist die Eintragung bei der Meldebehörde. Hierzu gehst du zu deinem örtlichen Bürgeramt und beantragst, dass dein Künstlername in deinen Personalausweis oder Reisepass aufgenommen wird. Um dies zu tun, musst du in der Regel nachweisen, dass du den Namen regelmäßig und öffentlich nutzt. Dies kann durch Auftritte, Veröffentlichungen oder andere öffentliche Auftritte unter dem Künstlernamen geschehen. Wird der Antrag genehmigt, erscheint der Künstlername in der Rubrik „Künstlername“ auf deinem Ausweis. Dieser Name kann dann auch für alle rechtlichen Transaktionen verwendet werden, bei denen du deinen Personalausweis vorzeigen musst.

2. Eintragung im Gewerbe

Solltest du deine künstlerischen Tätigkeiten gewerblich ausüben, beispielsweise durch den Verkauf von Kunstwerken oder durch bezahlte Auftritte, musst du ein Gewerbe anmelden. Auch hier kannst du deinen Künstlernamen eintragen lassen. Bei der Gewerbeanmeldung wird der Künstlername dann zusammen mit deinem bürgerlichen Namen vermerkt. Dies ist besonders wichtig, wenn du Rechnungen ausstellst, Verträge abschließt oder rechtlich verbindliche Geschäfte tätigst. Der eingetragene Künstlername erlaubt dir, diese Geschäfte unter deinem Künstlernamen abzuwickeln, was besonders dann sinnvoll ist, wenn dieser Name bereits ein fester Bestandteil deiner öffentlichen Identität ist.

3. Markenschutz für den Künstlernamen

Ein wichtiger Schritt, um deinen Künstlernamen zu schützen, ist die Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Durch die Markeneintragung wird dein Künstlername rechtlich geschützt, sodass niemand anderes diesen Namen ohne deine Erlaubnis verwenden darf. Dies kann besonders wichtig sein, wenn dein Name bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hat und du vermeiden möchtest, dass Dritte von deinem Namen profitieren oder ihn in einer Weise verwenden, die deinem Ruf schadet. Die Markeneintragung ist jedoch mit Kosten verbunden und erfordert eine sorgfältige Überlegung, da sie in bestimmten Klassen (z.B. Musik, Literatur, Mode) beantragt werden muss, je nachdem, in welchen Bereichen du den Namen schützen möchtest.

 

 

Pseudonym im Impressum – Darf man das?

Das Impressum ist in Deutschland eine rechtliche Pflichtangabe für geschäftliche Websites, Blogs, und viele andere Arten von Veröffentlichungen, die in irgendeiner Form kommerzielle oder öffentliche Kommunikation darstellen. Das Impressum dient der Transparenz und stellt sicher, dass die Verantwortlichen hinter einer Website oder Veröffentlichung rechtlich greifbar sind. Es ermöglicht unter anderem, dass gegen Rechtsverletzungen, wie etwa Urheberrechtsverletzungen oder Verleumdungen, vorgegangen werden kann.

Die Frage, ob du ein Pseudonym im Impressum verwenden darfst, ist komplex und hängt von verschiedenen rechtlichen Überlegungen ab:

1. Die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum

Nach deutschem Recht ist es grundsätzlich vorgeschrieben, im Impressum den vollständigen bürgerlichen Namen sowie die ladungsfähige Anschrift der verantwortlichen Person anzugeben. Dies bedeutet, dass der tatsächliche Name, unter dem du rechtlich erreichbar bist, aufgeführt werden muss. Der Grund dafür ist, dass das Impressum dazu dient, im Falle von Rechtsstreitigkeiten eine klare und unmissverständliche Anlaufstelle zu bieten.

Ein Pseudonym oder Künstlername allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Würdest du lediglich ein Pseudonym im Impressum angeben, könnte dies als unzureichend angesehen werden, da es die Möglichkeit einer rechtlichen Verfolgung erschwert oder gar verhindert.

2. Kombination von bürgerlichem Namen und Pseudonym

Es ist jedoch möglich, zusätzlich zu deinem bürgerlichen Namen auch deinen Künstlernamen oder dein Pseudonym im Impressum zu erwähnen. Dies bietet den Vorteil, dass du weiterhin unter deinem bekannten Namen auftreten kannst, während du gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben erfüllst. Ein Beispiel könnte sein:

Max Mustermann (bürgerlicher Name)
Handelnd unter dem Künstlernamen DJ Maximus (Künstlername)
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Deutschland

Auf diese Weise stellst du sicher, dass du rechtlich greifbar bleibst, während du gleichzeitig deinen Künstlernamen im Impressum präsentierst.

3. Ausnahmen und besondere Fälle

Es gibt besondere Fälle, in denen die Verwendung eines Pseudonyms im Impressum zulässig ist, allerdings sind diese selten und erfordern spezifische Umstände. Beispielsweise kann ein Journalist oder eine Journalistin, die über sensible politische Themen berichtet und deren Sicherheit gefährdet ist, unter Umständen eine Genehmigung erhalten, das Impressum anonym oder mit einem Pseudonym zu führen. Diese Ausnahme erfordert jedoch eine gerichtliche Genehmigung und ist in der Praxis schwer zu erlangen. Sie dient vor allem dem Schutz von Personen, die durch die Nennung ihres bürgerlichen Namens ernsthaft in Gefahr geraten könnten.

 

Vorsicht mit dem Pseudonym im Impressum

Ein Künstlername oder Pseudonym dient als alternative Identität für kreative oder berufliche Zwecke und kann dir helfen, eine klare Trennung zwischen deinem öffentlichen und privaten Leben zu schaffen. Während ein Künstlername in erster Linie in der Kunst und Kultur Verwendung findet, wird ein Pseudonym oft in der Literatur oder im Journalismus genutzt.

Um einen Künstlernamen offiziell zu führen, kannst du ihn bei der Meldebehörde eintragen lassen, ihn in deiner Gewerbeanmeldung verwenden und durch eine Markeneintragung schützen lassen. Diese Schritte sind besonders wichtig, um deinen Künstlernamen auch rechtlich und geschäftlich zu nutzen und dich vor Missbrauch zu schützen.

Im Kontext des Impressums solltest du jedoch vorsichtig sein. Hier muss in der Regel dein bürgerlicher Name aufgeführt werden, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Ein Pseudonym kann zusätzlich genannt werden, sollte jedoch nicht den bürgerlichen Namen ersetzen. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich und erfordern eine spezielle Genehmigung.

Mit diesem Wissen bist du gut gerüstet, um deinen Künstlernamen oder dein Pseudonym nicht nur kreativ, sondern auch rechtlich korrekt zu nutzen und dich dabei an die geltenden Vorschriften zu halten.

Schütze deine Privatanschrift

Preise & Optionen

Basic ab 9,60 €

Impressum-Service & Co-Working-Space

Premium ab 17,90 €

Impressum-Service & Co-Working-Space

Business: 89,00 €

Geschäftsadresse & Co-Working-Space

Ansprechpartnerin Caro, Impressum mieten Preise & Optionen, Münster

Caro

deine Ansprechpartnerin

Du hast Fragen? Melde dich einfach ganz unverbindlich per Mail oder Telefon.

Mail: kontakt@adressgeber.de
Telefon: +49 251 488805813

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du rechtlichen Rat für deine individuelle Situation benötigst, solltest du den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.