Impressum bei Kleinanzeigen: Was muss ich beachten?
Persönlich. Transparent. Rechtssicher.
Wer bei Kleinanzeigen gewerblich verkauft oder Dienstleistungen anbietet, braucht in vielen Fällen ein Impressum. Hier erfährst du, welche Angaben erforderlich sind, wo du sie hinterlegst und wie du mit unserem kostenlosen Kleinanzeigen-Impressum-Generator dein Impressum zusammenstellen kannst.
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Netto: 114,29€Brauche ich bei Kleinanzeigen ein Impressum?
Für gewerbliche Anbieter auf Kleinanzeigen gelten gesetzliche Informationspflichten. Grundlage ist insbesondere § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).
Ein Impressum ist insbesondere für geschäftsmäßige digitale Angebote relevant. Gewerbliche Anbieter auf Kleinanzeigen müssen deshalb entsprechende Anbieterinformationen bereitstellen.
Entscheidend ist dabei nicht allein, wie viele Anzeigen du veröffentlichst. Ob ein Angebot privat oder gewerblich ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ein regelmäßig und planmäßig betriebenes Angebot kann auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten.
Wer gezielt Waren beschafft, um sie anschließend wieder zu verkaufen, kann gewerblich handeln.
Auch ein strukturiertes und dauerhaftes Vorgehen kann für eine geschäftliche Nutzung sprechen.
Wer lediglich gelegentlich eigene gebrauchte Gegenstände aus dem Privatvermögen verkauft, handelt dadurch nicht automatisch gewerblich.
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Was gehört in das Impressum bei Kleinanzeigen?
Welche Angaben du benötigst, hängt unter anderem von deiner Rechtsform und deiner Tätigkeit ab. Für gewerbliche Anbieter gehören insbesondere die folgenden Informationen ins Impressum.
Name und Anschrift
Gib deinen vollständigen Namen beziehungsweise den vollständigen Unternehmensnamen an. Bei juristischen Personen gehört auch die Rechtsform dazu.
Kontaktmöglichkeiten
Im Impressum muss eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Zusätzlich müssen Informationen vorhanden sein, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.
Vertretungsberechtigte Person
Bei juristischen Personen muss angegeben werden, wer das Unternehmen gesetzlich vertritt – bei einer GmbH beispielsweise die Geschäftsführung.
Register und Registernummer
Ist dein Unternehmen in einem öffentlichen Register eingetragen, gehören das entsprechende Register und die Registernummer ins Impressum.
HRB 12345
USt-IdNr. oder Wirtschafts-ID
Besitzt du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, muss diese grundsätzlich ebenfalls angegeben werden.
Berufsrechtliche Angaben
Für bestimmte reglementierte oder zulassungspflichtige Berufe können zusätzliche Angaben notwendig sein – etwa zur zuständigen Kammer, Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung oder zu berufsrechtlichen Vorschriften.
Nicht jedes Impressum sieht gleich aus
Die notwendigen Angaben richten sich nach deiner Rechtsform, Tätigkeit und möglichen Register- oder Zulassungspflichten. Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Wo trage ich das Impressum bei Kleinanzeigen ein?
Gewerbliche Angebote dürfen bei Kleinanzeigen nicht über ein privates Nutzerkonto veröffentlicht werden. Dafür benötigst du ein gewerbliches Konto.
Gewerbliches Konto nutzen
Wenn du Waren oder Dienstleistungen gewerblich anbietest, muss dein Kleinanzeigen-Konto entsprechend gewerblich geführt werden. Ein privates Nutzerkonto ist für gewerbliche Angebote nicht vorgesehen.
„Rechtliche Angaben“ ausfüllen
Kleinanzeigen stellt für gewerbliche Angebote einen Bereich für „Rechtliche Angaben“ bereit. Dort werden die erforderlichen Anbieterinformationen hinterlegt.
Angaben bei den Anzeigen pflegen
Bei gewerblichen Nutzern ohne PRO-Paket werden die rechtlichen Angaben bei der Erstellung einer Anzeige eingetragen. Sie müssen daher grundsätzlich für die jeweiligen Anzeigen gepflegt werden.
Zentral über die Unternehmensseite verwalten
Mit Kleinanzeigen PRO können die rechtlichen Angaben über die Unternehmensseite verwaltet werden. Die hinterlegten Informationen lassen sich anschließend für neu erstellte Anzeigen übernehmen.
Das Impressum muss einfach auffindbar bleiben
Entscheidend ist nicht nur, dass die Angaben hinterlegt sind. Das Impressum muss für Nutzer leicht erkennbar und erreichbar sein.
vollständige Anbieterinformationen
aktuelle rechtliche Angaben
für Nutzer gut erreichbar
Ändern sich beispielsweise deine Anschrift, Firmierung oder Kontaktdaten, sollten auch die bei Kleinanzeigen hinterlegten Angaben entsprechend aktualisiert werden.
Kann ich eine c/o-Adresse im Impressum verwenden?
Eine c/o-Adresse ist nicht automatisch eine zulässige Impressumsadresse. Entscheidend ist, ob die verwendete Anschrift die rechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.
Eine bloße Briefkastenadresse oder ein reiner Postweiterleitungsservice sollte deshalb nicht mit einer ladungsfähigen Geschäftsanschrift gleichgesetzt werden.
Bei einer Geschäftsadresse oder c/o-Lösung sollte insbesondere sichergestellt sein, dass die Anschrift für das jeweilige Unternehmen beziehungsweise den Anbieter tatsächlich genutzt werden darf und rechtlich relevante Zustellungen dort wirksam möglich sind.
Für den vorgesehenen Zweck geeignet
Prüfe, ob die Adresse ausdrücklich als Geschäfts- oder Impressumsadresse genutzt werden darf.
Rechtliche Zustellungen möglich
Die Anschrift sollte so ausgestaltet sein, dass relevante Schriftstücke wirksam zugestellt werden können.
Private Adresse nicht öffentlich zeigen
Eine geeignete Geschäftsadresse kann helfen, private und geschäftliche Anschrift voneinander zu trennen.
Nicht jede c/o-Adresse reicht für das Impressum
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „c/o“, sondern ob die konkrete Anschrift die Anforderungen für deinen Anwendungsfall tatsächlich erfüllt.
reine Briefkastenlösung
nur Postweiterleitung ohne geeignete Anschrift
geeignete Geschäftsadresse für deinen Zweck
Geschäftsadresse für dein Kleinanzeigen-Impressum
Prüfe die verfügbaren Tarife und wähle eine Adresse, die zu deinem Unternehmen und deinem Verwendungszweck passt.
Impressum für Kleinanzeigen
Beantworte einige Fragen zu deinem Unternehmen. Der Generator stellt daraus typische Angaben für dein Impressum bei Kleinanzeigen zusammen. Anschließend kannst du den fertigen Text kopieren.
Verwende eine Anschrift, die für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Ein reines Postfach reicht als Impressumsanschrift nicht aus.
Trage die Bezeichnung genau so ein, wie sie für deine Postzuordnung vorgesehen ist.
Bei bestimmten reglementierten Berufen können unter anderem Angaben zur Kammer, Berufsbezeichnung und zu berufsrechtlichen Regelungen notwendig sein.
Kleinanzeigen-Impressum: Checkliste vor dem Veröffentlichen
Prüfe dein Impressum noch einmal Punkt für Punkt. Welche Angaben erforderlich sind, hängt von deiner Rechtsform und Tätigkeit ab.
Name oder Firmenbezeichnung vollständig?
Dein vollständiger Name beziehungsweise der korrekte Firmenname inklusive Rechtsform sollte angegeben sein.
Anschrift vollständig und aktuell?
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sollten vollständig eingetragen und auf dem aktuellen Stand sein.
E-Mail-Adresse eingetragen?
Eine aktuelle E-Mail-Adresse gehört zu den zentralen Kontaktangaben im Impressum.
Vertretungsberechtigte angegeben?
Bei Unternehmen wie einer GmbH oder UG sollten die vertretungsberechtigten Personen korrekt genannt sein.
Registerangaben ergänzt?
Falls dein Unternehmen in einem Register eingetragen ist, prüfe Registerstelle und Registernummer.
USt-ID oder Wirtschafts-ID geprüft?
Falls vorhanden und erforderlich, sollten die entsprechenden Identifikationsnummern korrekt übernommen sein.
Besondere Berufsangaben berücksichtigt?
Bei bestimmten Tätigkeiten können zusätzliche Angaben zu Aufsichtsbehörden, Kammern oder Berufsregelungen erforderlich sein.
„Rechtliche Angaben“ bei Kleinanzeigen gepflegt?
Kontrolliere, ob dein Impressum an der vorgesehenen Stelle bei Kleinanzeigen hinterlegt und für Nutzer erreichbar ist.
Änderungen auch bei Kleinanzeigen aktualisieren
Ein einmal eingetragenes Impressum bleibt nicht automatisch korrekt. Ändern sich Anschrift, Firma, Vertretung oder Kontaktdaten, solltest du auch deine rechtlichen Angaben bei Kleinanzeigen überprüfen.
Nutzt du eine c/o- oder Geschäftsadresse?
Dann solltest du sicherstellen, dass die konkrete Anschrift für deinen vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
Geschäftsadresse ansehen →FAQ zum Impressum bei Kleinanzeigen
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um Impressumspflicht, Geschäftsadresse, Kontaktangaben und gewerbliche Angebote bei Kleinanzeigen.
Wer tatsächlich ausschließlich privat handelt und nur gelegentlich eigene gebrauchte Gegenstände verkauft, benötigt grundsätzlich kein geschäftliches Impressum. Entscheidend ist jedoch die tatsächliche Art der Tätigkeit und nicht allein die Bezeichnung des Kontos.
Ob ein Angebot privat oder gewerblich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hinweise können etwa ein dauerhaftes Verkaufsangebot, der gezielte Einkauf zum Weiterverkauf oder eine planmäßige unternehmerische Tätigkeit sein.
Für gewerbliche Angebote stellt Kleinanzeigen einen Bereich für „Rechtliche Angaben“ bereit. Dort werden die notwendigen Anbieterinformationen hinterlegt. Die Verwaltung kann sich je nach Kontomodell unterscheiden.
Eine E-Mail-Adresse gehört zu den zentralen Kontaktangaben. Zusätzlich müssen Informationen vorhanden sein, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Eine Telefonnummer ist ein verbreiteter Weg, aber nicht in jedem Fall die einzige Möglichkeit.
Die erforderliche Anschrift kann nicht einfach ersatzlos weggelassen werden. Wer seine private Wohnanschrift nicht öffentlich verwenden möchte, kann prüfen, ob eine geeignete externe Geschäftsadresse für den konkreten Verwendungszweck genutzt werden kann.
Eine c/o-Adresse ist nicht automatisch als Impressumsanschrift geeignet. Entscheidend ist, ob die konkrete Anschrift für den Anbieter tatsächlich genutzt werden darf und die rechtlichen Anforderungen für den vorgesehenen Zweck erfüllt.
Ein reines Postfach genügt für die erforderliche Anschrift grundsätzlich nicht. Die verwendete Adresse muss die Anforderungen an eine Impressumsanschrift erfüllen.
Bei gewerblichen Nutzern ohne PRO-Paket werden die rechtlichen Angaben bei der Erstellung einer Anzeige gepflegt. Mit Kleinanzeigen PRO können die Angaben über die Unternehmensseite verwaltet und für neue Anzeigen übernommen werden.
Auch gewerblich angebotene Dienstleistungen können unter die Impressumspflicht fallen. Entscheidend ist, ob das Angebot geschäftsmäßig beziehungsweise gewerblich erfolgt.
Typische Angaben sind Name beziehungsweise Firmenname, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Vertretungsberechtigte, Registerdaten, Umsatzsteuer-ID, Wirtschafts-ID oder berufsrechtliche Angaben.