Impressumsadresse für Vereine mieten
Persönlich. Transparent. Rechtssicher.
Viele Vereine haben keine eigene Geschäftsstelle und nutzen deshalb schnell die private Adresse eines Vorstandsmitglieds. Für einen geschäftsmäßigen Online-Auftritt werden jedoch bestimmte Anbieterangaben benötigt. Mit einer geeigneten ladungsfähigen Vereinsadresse kannst du die öffentliche Vereinsanschrift von der privaten Wohnadresse trennen. Bei Adressgeber erhältst du dafür je nach Tarif eine passende c/o-Adresse.
Ladungsfähige Anschrift für dein Impressum mieten
Postscan inklusive
keine Einrichtungsgebühr
ladungsfähig & flexibel
Unsere Pakete:
Basic
monatlichinkl. MwSt.
Netto: 8,07€
Premium
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Business*
monatlichinkl. MwSt.
Netto: 114,29€Braucht ein Verein ein Impressum?
Auch Vereine können für ihre Website oder andere geschäftsmäßige Online-Angebote ein Impressum benötigen.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verein Gewinne erzielen möchte. Auch ein gemeinnütziger oder überwiegend ehrenamtlich geführter Verein kann mit seiner Website dauerhaft nach außen auftreten, Mitglieder informieren, Veranstaltungen bewerben, neue Mitglieder gewinnen oder andere Vereinsangebote präsentieren.
Für entsprechende digitale Angebote können deshalb die Informationspflichten des Digitale-Dienste-Gesetzes relevant sein.
Das Impressum sollte auf der Vereinswebsite leicht auffindbar sein. In der Praxis wird es meist über einen eindeutig mit „Impressum“ bezeichneten Link im Footer oder im Hauptmenü erreichbar gemacht.
Wichtig ist außerdem: Ein Impressum ist nicht dasselbe wie eine Datenschutzerklärung. Beide Bereiche erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Bei Adressgeber erhältst du dafür je nach Tarif eine passende c/o-Adresse.
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Online Harfenschule (Online Harfenschule)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle Umsetzung, unkomplizierter, persönlicher Kontakt - was braucht man mehr?! Ich kann Adressgeber nur empfehlen.Gepostet auf Google![]()
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Super Angebot, schnelle Reaktion, klasse Kundenservice. Ich kann es rundum empfehlen!Gepostet auf Google![]()
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Danke für die tolle Beratung! Schnell und unkompliziert!Gepostet auf Google![]()
Kerstin BuldmannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Was muss ins Impressum eines Vereins?
Welche Angaben ein Verein im Impressum benötigt, hängt von seiner konkreten Organisation und seinem Online-Angebot ab.
Bei einem eingetragenen Verein gehören insbesondere folgende Angaben zu den wichtigen Punkten:
Vollständiger Vereinsname
Der Verein sollte mit seiner vollständigen rechtlichen Bezeichnung angegeben werden.
Rechtsform
Bei einem eingetragenen Verein gehört insbesondere der Zusatz „e. V.“ zur korrekten Vereinsbezeichnung.
Ladungsfähige Anschrift
Erforderlich ist eine geeignete Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
E-Mail-Adresse
Eine E-Mail-Adresse gehört zu den zentralen Kontaktangaben des Vereins.
Unmittelbare Kommunikation
Zusätzlich sollte eine Möglichkeit zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme bestehen.
Vertretungsberechtigter Vorstand
Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sollten entsprechend der tatsächlichen Vertretungsregelung angegeben werden.
Registergericht
Bei einem eingetragenen Verein gehört das zuständige Registergericht zu den wichtigen Registerangaben.
Vereinsregister
Die Eintragung im Vereinsregister sollte im Impressum nachvollziehbar angegeben werden.
Vereinsregisternummer
Auch die konkrete Registernummer gehört bei einem eingetragenen Verein zu den wichtigen Angaben.
Umsatzsteuer-ID
Falls vorhanden und gesetzlich relevant, sollte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
Wirtschafts-ID
Auch eine vorhandene Wirtschafts-Identifikationsnummer kann zu den erforderlichen Angaben gehören.
Besondere Zusatzangaben
Je nach Tätigkeit können Aufsichtsbehörde oder zusätzliche Angaben für journalistisch-redaktionelle Inhalte erforderlich sein.
Ein pauschales Muster passt deshalb nicht automatisch zu jedem Verein. Besonders wichtig sind die korrekte Vereinsbezeichnung, die Vertretungsregelung des Vorstands und die Registerinformationen.
Vereinsname und Rechtsform richtig angeben
Im Impressum sollte der vollständige Name des Vereins so angegeben werden, wie er rechtlich geführt wird.
Bei einem eingetragenen Verein gehört dazu insbesondere der Zusatz „e. V.“.
Eine verkürzte Bezeichnung, ein Vereinslogo oder ein allgemein verwendeter Spitzname sollte die vollständige rechtliche Vereinsbezeichnung nicht ersetzen.
So bleibt eindeutig erkennbar, welcher Verein hinter der Website steht.
Wer muss vom Vorstand ins Impressum?
Beim Vereinsimpressum kommt es nicht einfach darauf an, alle Personen aufzulisten, die intern ein Vorstandsamt haben. Entscheidend ist vor allem, wer den Verein tatsächlich nach außen vertreten darf.
Maßgeblich ist der vertretungsberechtigte Vorstand
Nach § 26 BGB vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Für das Impressum ist deshalb insbesondere relevant, welche Personen nach Satzung und Registereintragung tatsächlich vertretungsberechtigt sind.
Ein Verein sollte daher nicht einfach die komplette interne Vorstandsstruktur aus der Website oder einem alten Muster übernehmen.
Wer gehört zum Vorstand nach § 26 BGB?
Was sagt die Satzung zur Vertretung?
Darf ein Vorstandsmitglied den Verein allein vertreten?
Müssen zwei oder mehrere Personen gemeinsam handeln?
Stimmen Website, Satzung und Registereintragung überein?
So kann die Vertretung im Impressum aussehen
Die konkrete Formulierung muss immer zur tatsächlichen Vertretungsregelung des jeweiligen Vereins passen.
Je nach Satzung kann sich die Vertretungsbefugnis unterscheiden. Deshalb sollten Vereine die aktuelle Satzung und die Registerangaben prüfen, bevor sie den Vorstand im Impressum aufführen.
Impressum für Vereine individuell zusammenstellen
Beantworte einige Fragen zu deinem Verein. Der Generator stellt daraus typische Angaben für ein Vereinsimpressum zusammen – einschließlich Vorstand, Vereinsregister, Anschrift und gegebenenfalls weiterer Pflichtinformationen.
Die Gemeinnützigkeit wird nicht automatisch als Pflichtangabe in das erzeugte Impressum aufgenommen.
Trage hier die Personen ein, die den Verein nach Satzung und Registereintragung vertreten. Nicht zwangsläufig jedes interne Vorstandsmitglied gehört hier hinein.
Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten können zusätzliche Angaben nach dem Medienstaatsvertrag erforderlich sein.
Welche Adresse kann ein Verein im Impressum verwenden?
Viele Vereine haben keine eigene Geschäftsstelle oder feste Büroräume. In solchen Fällen wird schnell die private Adresse eines Vorstandsmitglieds verwendet.
Das ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit. Für das Impressum braucht der Verein eine geeignete Anschrift, unter der er tatsächlich erreichbar ist.
Eine ladungsfähige Vereinsadresse kann deshalb eine praktische Lösung sein, wenn die private Wohnanschrift eines Vorstandsmitglieds nicht öffentlich auf der Vereinswebsite erscheinen soll.
Diese Adressen sollte ein Verein auseinanderhalten:
Die persönliche Kundennummer hilft dabei, eingehende Vereinspost eindeutig zuzuordnen.
c/o Adressgeber #1234
An der Alten Ziegelei 38
48157 Münster
Mit einer passenden c/o-Adresse kannst du private und öffentliche Vereinsanschrift besser voneinander trennen.
Muss die Privatadresse des Vorstands ins Impressum?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, dass der Verein eine geeignete Anschrift angeben kann, unter der er tatsächlich erreichbar ist.
Gerade kleinere Vereine haben häufig weder ein eigenes Vereinsbüro noch eine feste Geschäftsstelle. Dann wird schnell die Wohnanschrift des Vorsitzenden, Kassenwarts oder eines anderen Vorstandsmitglieds als Vereinsadresse verwendet.
Das kann dazu führen, dass eine private Adresse dauerhaft öffentlich auf der Vereinswebsite auffindbar ist. Steht dem Verein eine andere geeignete ladungsfähige Anschrift zur Verfügung, kann diese je nach Verwendungszweck eine Alternative sein.
Die Wohnanschrift eines Vorstandsmitglieds muss nicht zwangsläufig zur öffentlich sichtbaren Vereinsadresse werden.
Eine feste Adresse kann die Vereinskommunikation unabhängig von einzelnen Vorstandsmitgliedern organisieren.
Eingehende Briefe können eindeutig zugeordnet und je nach Tarif digital bereitgestellt werden.
Impressumsadresse, postalische Anschrift, Vereinssitz und Registeradresse müssen nicht in jedem Fall dasselbe sein. Eine gemietete Adresse sollte deshalb nur für die Zwecke genutzt werden, für die der jeweilige Tarif vorgesehen ist.
Prüfe unsere Tarife für Impressums- und Vereinsadressen.
Musterverein e. V.
c/o Adressgeber #1234
An der Alten Ziegelei 38
48157 Münster
Vereinsregister, USt-ID und Wirtschafts-ID im Impressum
Neben Vereinsname, Anschrift und Vorstand können bei einem Verein weitere Angaben erforderlich sein. Besonders wichtig sind bei eingetragenen Vereinen die Registerinformationen sowie gegebenenfalls steuerliche Identifikationsnummern.
Vereinsregister und Registernummer
Ist der Verein in einem öffentlichen Register eingetragen, sollten die entsprechenden Registerangaben im Impressum vollständig und korrekt aufgeführt werden.
Bei einem eingetragenen Verein gehören dazu insbesondere das Vereinsregister, das zuständige Registergericht und die Vereinsregisternummer.
Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: VR 1234
Umsatzsteuer-ID
Auch Vereine können wirtschaftlich tätig sein und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen.
Wurde dem Verein eine entsprechende USt-ID erteilt und ist sie für die Anbieterkennzeichnung relevant, gehört sie in das Impressum.
DE123456789
Die normale Steuernummer ist nicht dasselbe wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und sollte nicht einfach als Ersatz veröffentlicht werden.
Wirtschafts-ID
Neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer für die Anbieterkennzeichnung relevant sein.
Besitzt der Verein bereits eine entsprechende Wirtschafts-ID, sollte geprüft werden, ob sie im Impressum angegeben werden muss.
DE123456789-00001
Gerade ältere Impressumsvorlagen enthalten die Wirtschafts-ID teilweise noch nicht. Deshalb lohnt sich eine regelmäßige Prüfung bestehender Vereinsimpressen.
Nicht nur die Adresse prüfen
Bei einem eingetragenen Verein sollten auch Vereinsname, Rechtsform, Vorstand, Registergericht, Registernummer und gegebenenfalls vorhandene steuerliche Identifikationsnummern aktuell und korrekt sein.
FAQ zum Impressum für Vereine
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um Vereinsimpressum, Vorstand, Vereinsregister und die Nutzung einer ladungsfähigen c/o-Adresse.
Braucht ein Verein ein Impressum? +
Bei einem geschäftsmäßigen Online-Auftritt können die Informationspflichten des Digitale-Dienste-Gesetzes greifen. Deshalb benötigen viele Vereinswebsites entsprechende Anbieterinformationen.
Muss ein gemeinnütziger Verein ein Impressum haben? +
Die Gemeinnützigkeit allein befreit einen Verein nicht automatisch von möglichen Informationspflichten für seinen Online-Auftritt. Entscheidend ist insbesondere, wie die Website genutzt wird.
Muss die Privatadresse des Vorsitzenden ins Impressum? +
Nicht zwingend. Entscheidend ist, dass der Verein eine geeignete Anschrift angeben kann. Steht eine andere geeignete ladungsfähige Vereinsadresse zur Verfügung, kann diese je nach Verwendungszweck eine Alternative zur privaten Wohnanschrift sein.
Kann ein Verein eine c/o-Adresse im Impressum verwenden? +
Eine c/o-Adresse kann verwendet werden, wenn sie für den konkreten Zweck geeignet ist und die erforderliche Erreichbarkeit gewährleistet. Eine reine Briefkastenadresse ist nicht automatisch ausreichend.
Reicht ein Postfach als Vereinsadresse im Impressum? +
Ein klassisches Postfach ersetzt grundsätzlich keine vollständige ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Welcher Vorstand muss ins Impressum? +
Maßgeblich ist insbesondere, wer den Verein nach § 26 BGB und entsprechend der Satzung beziehungsweise Registereintragung vertreten darf. Nicht automatisch jedes interne Vorstandsamt muss deshalb gleich behandelt werden.
Muss die Vertretungsregelung des Vorstands angegeben werden? +
Die tatsächliche Vertretungsregelung sollte bei der Erstellung des Vereinsimpressums berücksichtigt werden. Vereine sollten dafür ihre Satzung und die aktuelle Registereintragung prüfen.
Muss die Vereinsregisternummer ins Impressum? +
Bei einem eingetragenen Verein gehören die entsprechenden Registerinformationen zu den relevanten Anbieterangaben. Dazu zählen insbesondere Register, Registergericht und Registernummer.
Was ist der Unterschied zwischen Vereinssitz und Impressumsadresse? +
Der Vereinssitz, eine postalische Anschrift, eine Registeradresse und die im Impressum verwendete Anschrift sind rechtlich und organisatorisch nicht automatisch dasselbe. Deshalb sollte immer geprüft werden, für welchen Zweck eine Adresse verwendet werden darf.
Kann dieselbe Adresse auch fürs Vereinsregister genutzt werden? +
Nicht automatisch. Eine Adresse, die für das Impressum geeignet ist, muss nicht zugleich als Registeradresse oder für andere behördliche Zwecke geeignet sein. Entscheidend sind der konkrete Tarif und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen.
Gehört die Umsatzsteuer-ID ins Vereinsimpressum? +
Wenn dem Verein eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und sie nach den gesetzlichen Vorgaben anzugeben ist, sollte sie in das Impressum aufgenommen werden.
Muss die normale Steuernummer veröffentlicht werden? +
Die normale Steuernummer ist nicht dasselbe wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID und sollte nicht einfach als Ersatz öffentlich im Impressum angegeben werden.
Was ist mit der Wirtschafts-ID? +
Besitzt der Verein eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, sollte geprüft werden, ob sie in die Anbieterinformationen aufgenommen werden muss. Gerade ältere Impressumsvorlagen berücksichtigen diesen Punkt teilweise noch nicht.
Braucht ein Verein zusätzlich eine Datenschutzerklärung? +
Impressum und Datenschutzerklärung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Werden über die Vereinswebsite personenbezogene Daten verarbeitet, müssen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten separat geprüft werden.
Braucht ein Verein einen Disclaimer? +
Ein pauschaler Disclaimer ist kein Ersatz für ein korrektes Impressum und schützt nicht automatisch vor Haftung. Wichtiger sind vollständige Anbieterinformationen und passende Rechtstexte für die konkrete Vereinswebsite.
Vereinsadresse statt privater Wohnanschrift
Finde eine passende c/o-Adresse für dein Vereinsimpressum und trenne private Anschrift und öffentliche Vereinskommunikation.