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Impressum für Blogger: Rechtliche Vorgaben einfach erklärt

Blogs sind aus der digitalen Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken. Ob persönliches Tagebuch, Fachportal oder monetarisierter Lifestyle-Blog – die rechtlichen Anforderungen an Bloggerinnen und Blogger sind hoch. Besonders das Impressum spielt eine zentrale Rolle für Transparenz und Rechtssicherheit.

Was ist ein Blog – und wie unterscheidet er sich von klassischen Websites?

Ein Blog ist eine besondere Form der Website, bei der regelmäßig neue Inhalte veröffentlicht werden. Diese Inhalte – sogenannte Blogposts – können in Textform, aber auch als Videos, Bilder oder Audiodateien erscheinen. Typisch ist die chronologische Anordnung und die Möglichkeit zur Kommentierung. Während klassische Websites oft statisch sind, lebt ein Blog vom Dialog, vom Update und von der Persönlichkeit seiner Autorin oder seines Autors.

Warum ist ein Impressum auf einem Blog gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland ist das Impressum gesetzlich verpflichtend – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für viele Blogger. Die Grundlage dafür bildet das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Es verpflichtet Anbieter von „geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien“ zur Anbieterkennzeichnung. Doch Vorsicht: Auch scheinbar private Blogs können unter diese Regelung fallen.

Gilt die Impressumspflicht auch für private Blogs?

Ja – und das ist einer der häufigsten Irrtümer. Ein Blog benötigt in der Regel auch dann ein Impressum, wenn er nicht kommerziell betrieben wird. Entscheidend ist, ob die Inhalte öffentlich zugänglich sind und über rein private oder familiäre Kommunikation hinausgehen. Schon das Einbinden von Werbelinks, Affiliate-Programmen, ein Sponsoring oder das Betreiben von Social-Media-Kanälen mit Verlinkung auf den Blog kann eine Impressumspflicht auslösen.

Mögliche Konsequenzen bei fehlendem Impressum

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist kein Kavaliersdelikt. Es kann rechtliche und finanzielle Folgen haben:

  • Abmahnung: Anwälte oder Wettbewerber können dich kostenpflichtig abmahnen.
  • Bußgelder: Die Behörden können Geldbußen verhängen – teils im vier- bis fünfstelligen Bereich.
  • Vertrauensverlust: Leser und Kooperationspartner könnten deine Seriosität infrage stellen.
  • Suchmaschinenranking: Fehlende Angaben können auch das SEO-Ranking negativ beeinflussen.
 

Diese Angaben gehören verpflichtend ins Impressum

Ein vollständiges Impressum enthält die folgenden Pflichtangaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift der verantwortlichen Person (kein Postfach, keine anonyme Adresse).
  • Kontaktmöglichkeiten: Gültige E-Mail-Adresse und optional Telefonnummer.
  • Angaben zur Rechtsform (bei Unternehmen).
  • Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden).
  • Berufsspezifische Pflichtangaben (z. B. bei Heilberufen, Anwälten, Architekten, Steuerberatern).
  • Aufsichtsbehörde: Wenn du z. B. journalistisch arbeitest oder regulierten Berufen angehörst.
 

Tipp: Nutze ein anklickbares Impressum mit leicht verständlicher Bezeichnung („Impressum“), das von jeder Unterseite erreichbar ist – idealerweise im Footer.

Berufsspezifische Impressumspflichten im Detail

Wenn du einem reglementierten Beruf angehörst – also einem Beruf, der gesetzlich geregelt und in einer Kammer organisiert ist – und Inhalte zu deinem Beruf auf deinem Blog veröffentlichst, gelten zusätzliche Anforderungen für dein Impressum. Diese sollen sicherstellen, dass Leserinnen und Leser sowie potenzielle Klientinnen und Klienten nachvollziehen können, ob du fachlich qualifiziert und rechtlich korrekt tätig bist.

1. Rechtsanwälte und Notare

Rechtsanwälte und Notare unterliegen besonderen berufsrechtlichen Regelungen. Wenn du als Anwältin oder Anwalt bloggst – z. B. über aktuelle Urteile, rechtliche Tipps oder Gesetzesänderungen – musst du in deinem Impressum folgende Angaben machen:

Kammerzugehörigkeit: z. B. „Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln“

Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat: z. B. „Rechtsanwältin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland“

Berufsrechtliche Regelungen: Ein Hinweis auf die einschlägigen Vorschriften wie
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
sowie ein Link, wo diese Regelungen online einsehbar sind (z. B. www.brak.de)

Beispiel:

Rechtsanwältin Sabine Müller
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der BRAO, BORA, FAO und RVG, einsehbar unter www.brak.de

2. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker

Wenn du medizinische Themen behandelst, solltest du besondere Sorgfalt walten lassen – nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich. Folgende Angaben sind verpflichtend:

Zuständige Kammer: z. B. „Zuständige Kammer: Ärztekammer Westfalen-Lippe“

Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat: z. B. „Facharzt für Allgemeinmedizin, verliehen in Deutschland“

Berufsrechtliche Regelungen: z. B.
– Berufsordnung für Ärzte
– Heilberufsgesetz
– ein Link zur jeweiligen Ärztekammer, wo diese Regeln einsehbar sind

Beispiel:

Dr. med. Johannes Neumann
Mitglied der Ärztekammer Nordrhein
Berufsbezeichnung: Facharzt für Dermatologie (verliehen in Deutschland)
Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Ärztekammer Nordrhein, abrufbar unter www.aekno.de

3. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind zur detaillierten Anbieterkennzeichnung verpflichtet:

Kammerangaben: z. B. „Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen“

Berufsbezeichnung: z. B. „Steuerberater (verliehen in Deutschland)“

Relevante Gesetze:
– Steuerberatungsgesetz (StBerG)
– Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
– Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
– Links zu den entsprechenden Regelungen

Beispiel:

Dipl.-Kfm. Klaus Meier
Steuerberater, Mitglied der Steuerberaterkammer München
Berufsbezeichnung: Steuerberater, verliehen in Deutschland
Es gelten die Regelungen des StBerG und der BOStB, einsehbar unter www.bstbk.de

4. Architekten

Architektinnen und Architekten, die ihre Leistungen oder Themen aus dem Bauwesen auf einem Blog präsentieren, müssen ebenfalls Angaben zu ihrer beruflichen Zulassung machen:

Mitgliedschaft in der Architektenkammer: z. B. „Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg“

Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat

Berufsrechtliche Grundlagen: z. B. Architektengesetz, Baukammerngesetz, HOAI

Beispiel:

Dipl.-Ing. (FH) Petra Hoffmann
Architektin, Mitglied der Architektenkammer NRW
Berufsbezeichnung: Architektin, verliehen in Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: BauKaG NRW, HOAI – abrufbar unter www.aknw.de

5. Handwerksbetriebe

Selbständige Handwerksbetriebe, die z. B. über Techniken, Projekte oder Werkzeuge bloggen, müssen ebenfalls bestimmte Pflichtangaben machen:

Handwerkskammer: z. B. „Mitglied der Handwerkskammer Dortmund“

Registerangabe: bei Eintragung in die Handwerksrolle

Berufsbezeichnung und Ort der Eintragung

Beispiel:

Max Bauer GmbH
Schreinermeister, eingetragen in der Handwerksrolle der HWK Stuttgart
Mitglied der Handwerkskammer Stuttgart
Berufsbezeichnung: Schreinermeister, verliehen in Deutschland

Warum sind diese Angaben wichtig?

Diese berufsbezogenen Pflichtangaben schützen sowohl Leser als auch dich als Anbieter. Sie sorgen für Transparenz, ermöglichen die Überprüfung deiner Qualifikation und bieten rechtliche Sicherheit. Gerade bei sensiblen Themen wie Recht, Gesundheit, Finanzen oder Architektur sind korrekte Informationen essenziell – nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich.

Wenn du also bloggst und einer solchen Berufsgruppe angehörst, prüfe sorgfältig, ob und welche zusätzlichen Informationen dein Impressum enthalten muss. So stellst du sicher, dass dein Webauftritt den gesetzlichen Anforderungen genügt und das Vertrauen deiner Zielgruppe verdient.

Datenschutz und Impressum – was ist der Unterschied?

Das Impressum informiert über die verantwortliche Person für die Inhalte des Blogs. Die Datenschutzerklärung hingegen ist verpflichtend nach Art. 13 DSGVO und klärt darüber auf, welche Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Beides muss auf deinem Blog getrennt und klar benannt eingebunden sein – und jederzeit zugänglich.

Kann ich meine Privatadresse im Impressum anonymisieren?

Nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Eine ladungsfähige Adresse ist Pflicht – ein Postfach oder eine anonyme Anschrift reichen nicht aus. Wenn du deine private Wohnadresse nicht öffentlich machen möchtest, gibt es eine einfache Lösung: Du kannst stattdessen eine rechtssichere Geschäftsadresse nutzen. Genau das bieten wir dir an – eine Impressumsadresse, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, jederzeit erreichbar ist und gleichzeitig deine Privatsphäre schützt. So bloggst du rechtssicher, ohne deine persönlichen Daten preisgeben zu müssen.

Brauche ich ein Impressum auch auf Social Media?

Ja. Wenn du deine Bloginhalte über Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube verbreitest und dort ein geschäftsmäßiges Profil betreibst, musst du dort ebenfalls ein Impressum verlinken. Viele Plattformen bieten spezielle Felder für Impressumslinks – nutze sie.

Fazit: Impressumspflicht ernst nehmen – rechtlich sicher bloggen

Ein Impressum ist mehr als nur eine Formalität. Es schützt dich vor Abmahnungen, schafft Vertrauen und zeigt, dass du dein Blogprojekt professionell betreibst. Selbst wenn du noch keine Einnahmen mit deinem Blog erzielst, bist du rechtlich zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet, sobald du Inhalte öffentlich zugänglich machst, die über rein private Kommunikation hinausgehen. Deshalb solltest du dein Impressum nicht als lästige Pflicht, sondern als essenziellen Bestandteil deines Webauftritts begreifen.

Ein korrektes Impressum sorgt nicht nur für Transparenz gegenüber deinen Leserinnen und Lesern, sondern auch gegenüber Geschäftspartnern, Behörden und potenziellen Werbepartnern. Es signalisiert Verlässlichkeit und Rechtskonformität – Eigenschaften, die im Netz immer wichtiger werden.

Achte darauf, dass dein Impressum vollständig, gut auffindbar und jederzeit abrufbar ist – auch auf mobilen Endgeräten. Prüfe regelmäßig, ob sich durch neue gesetzliche Vorgaben oder Änderungen deiner Tätigkeit Anpassungsbedarf ergibt. Und wenn du unsicher bist, ob dein Blog unter die Impressumspflicht fällt: Im Zweifel lieber eines erstellen – rechtliche Sicherheit ist immer die bessere Wahl. So schaffst du die Grundlage für einen verantwortungsvollen und erfolgreichen Blogbetrieb – mit Transparenz, Vertrauen und rechtlicher Klarheit.

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