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Rechnung Impressum: Diese Pflichtangaben musst du als Unternehmer auf der Rechnung aufführen

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Warum ist eine korrekte Rechnungsstellung wichtig?

Die richtige Rechnungsstellung ist nicht nur für eine saubere Buchhaltung essenziell, sondern auch für steuerliche Zwecke von großer Bedeutung. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben, kann dies zu Problemen beim Vorsteuerabzug oder sogar zu empfindlichen Strafen führen. Besonders wichtig ist bei der Rechnung das Impressum, das sicherstellt, dass deine geschäftlichen Angaben vollständig und korrekt sind.

Gesetzliche Grundlagen für das Rechnungs Impressum

Laut § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt es klare Vorgaben, welche Informationen eine Rechnung enthalten muss. Diese Vorschriften betreffen insbesondere Unternehmer, die Leistungen für andere Unternehmen oder juristische Personen erbringen. In bestimmten Fällen gilt die Rechnungsstellungspflicht auch für Privatpersonen, etwa bei Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.

Eine Rechnung muss innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung ausgestellt werden. Wer diese Frist versäumt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.500 Euro.

Pflichtangaben auf einer Rechnung

Damit eine Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Rechnungsempfängers

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

  • Rechnungsdatum

  • Fortlaufende Rechnungsnummer, die eindeutig zugeordnet werden kann

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder der erbrachten Leistungen

  • Leistungsdatum, also wann die Lieferung oder Leistung erbracht wurde

  • Entgelt und Steuerbetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen

  • Gesamtbetrag

  • Falls zutreffend: Hinweis auf Steuerbefreiung oder Sonderregelungen (z. B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG)

  • Entgeltminderungen, sofern Rabatte, Skonti oder Boni vereinbart wurden

  • Falls notwendig: Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet

Für Rechnungen bis 250 Euro (brutto) gelten Erleichterungen. Hier müssen nicht alle Angaben enthalten sein, beispielsweise sind die Steuernummer, die Rechnungsnummer oder die Adresse des Rechnungsempfängers nicht erforderlich.

Besondere Anforderungen in bestimmten Fällen

Je nach Art der Leistung können zusätzliche Pflichtangaben erforderlich sein:

  • Reiseleistungen: Hinweis „Sonderregelung für Reisebüros“ nach § 25 UStG

  • Gebrauchtwarenhandel: Pflichtvermerk „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ oder „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ nach § 25a UStG

  • Kleinunternehmerregelung: Hinweis „Kein Steuerausweis aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)“

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich verpflichtend. Dies betrifft alle Unternehmen in Deutschland und ist Teil der Digitalisierung der Buchhaltung. Wer weiterhin Papierrechnungen ausstellt, riskiert künftig Verstöße gegen das Steuerrecht.

Alle Rechnungen müssen mindestens acht Jahre aufbewahrt werden. Elektronische Rechnungen dürfen nicht einfach als PDF gespeichert werden, sondern müssen mit Echtheitsnachweis und Unversehrtheit archiviert werden. Wer Rechnungen auf Thermopapier ausdruckt, sollte Kopien auf normalem Papier anfertigen, da diese mit der Zeit verblassen.

Weitere gesetzliche Vorgaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Rechnungen gelten als Geschäftsbriefe und unterliegen somit zusätzlichen Vorschriften nach dem HGB. Hierzu gehören unter anderem:

  • Angabe der Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e. K.)

  • Registergericht und Handelsregisternummer

  • Sitz der Gesellschaft

  • Name des Geschäftsführers oder Inhabers

Fehlende Angaben haben zwar keine direkten steuerlichen Konsequenzen, können aber zu Abmahnungen oder Bearbeitungsverzögerungen führen.

Häufige Fragen rund um das Rechnung Impressum

Viele Unternehmer fragen sich, ob sie auf ihren Rechnungen lieber die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben sollten. Innerhalb Deutschlands besteht hierbei eine Wahlmöglichkeit, wobei die USt-IdNr. den Vorteil eines besseren Datenschutzes bietet. Im innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU ist die USt-IdNr. jedoch verpflichtend sowohl für den Lieferanten als auch für den Empfänger.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die korrekte Angabe des Leistungsdatums. Falls das Rechnungs- und Leistungsdatum identisch sind, reicht ein einfacher Hinweis wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“. Sollte die Leistung jedoch erst in der Zukunft erbracht werden, muss dies auf der Rechnung entsprechend vermerkt sein, um steuerliche Klarheit zu schaffen.

Hinsichtlich der Rechnungsnummer gibt es oft Unsicherheiten. Unternehmer dürfen fortlaufende Nummernkreise verwenden, etwa in der Form „2024-001, 2024-002“. Wichtig ist, dass die Rechnungsnummer eindeutig ist, aber sie muss nicht zwingend lückenlos fortlaufend sein. Das bedeutet, dass unterschiedliche Nummernkreise genutzt werden können, solange keine doppelten Nummern existieren.

Für eine professionelle Rechnungsstellung gibt es einige bewährte Praxis-Tipps: Eine Rechnung sollte immer als solche gekennzeichnet sein, um Missverständnisse mit Lieferscheinen oder anderen Dokumenten zu vermeiden. Die Angabe einer klaren Zahlungsfrist kann dazu beitragen, dass Rechnungen schneller beglichen werden. Um Zahlungshürden für Kunden zu reduzieren, sollte die Bankverbindung gut sichtbar auf der Rechnung platziert sein. Wer den Verwaltungsaufwand minimieren will, sollte zudem auf digitale Rechnungsverarbeitung setzen, um Abläufe effizienter zu gestalten.

Rechnung Impressum: Auf einen Blick

Eine korrekte Rechnungsstellung spart nicht nur Zeit, sondern schützt dich auch vor rechtlichen Problemen. Unternehmer müssen sich an die Vorgaben des § 14 UStG halten, unabhängig davon, ob sie Kleinunternehmer oder Großunternehmen sind. Mit der kommenden E-Rechnungspflicht ab 2025 wird es umso wichtiger, frühzeitig auf eine digitale Lösung umzusteigen.

Wenn du alle Pflichtangaben beachtest und dein Rechnungs Impressum vollständig und korrekt ist, bist du rechtlich auf der sicheren Seite und kannst deinen Steuerpflichten problemlos nachkommen.

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