Stell Dir vor, Du postest regelmäßig auf Instagram – schöne Urlaubsfotos, tägliche Storys und vielleicht ab und zu eine Produktempfehlung. Musst Du ein Impressum auf Deinem Instagram-Profil haben? Diese Frage ist besonders für Influencer und privat Personen relevant, die öffentlich Inhalte teilen. In Deutschland gilt nämlich eine Impressumspflicht für viele Online-Auftritte. Im folgenden Artikel erfährst Du auf Augenhöhe und verständlich, wann genau ein Instagram-Impressum erforderlich ist, was passieren kann, wenn Du keines hast, welche Angaben hinein müssen, wie Du es in Deinem Profil einbindest und wie Du dabei Deine Privatadresse schützen kannst.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen: Wann brauchst Du ein Impressum auf Instagram?
Grundsatz:
Sobald Du Deinen Instagram-Account nicht mehr rein privat nutzt, sondern geschäftsmäßig oder zu beruflichen/kommerziellen Zwecken, greift die Impressumspflicht. Das steht im Telemediengesetz (TMG) – inzwischen überführt in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) – sinngemäß so: „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“. Geschäftsmäßig bedeutet dabei nicht zwingend, dass Du Geld verdienst oder eine Firma bist. Schon eine regelmäßige Tätigkeit, die über rein private Zwecke hinausgeht, kann ausreichen. Sogar eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich – wichtig ist vielmehr, dass Dein Account auf Dauer angelegt ist und nicht nur eine einmalige Aktion darstellt.
Privat vs. geschäftsmäßig:
Ein rein privater Instagram-Account – beispielsweise ein nicht-öffentlicher Account, auf dem Du nur Familienfotos für Freunde postest – braucht normalerweise kein Impressum. Solange Deine Inhalte ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen und keinerlei kommerziellen Bezug haben, bist Du auf der sicheren Seite. Doch Vorsicht: Die Grenze zur Geschäftsmäßigkeit ist sehr schnell überschritten. Bereits einzelne Inhalte können die Impressumspflicht auslösen. Beispielsweise wurde gerichtlich entschieden, dass schon das bloße Empfehlen eines Buches einen Online-Auftritt geschäftsmäßig machen kann.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du mit der Empfehlung Geld verdienst oder nicht – durch das Anpreisen eines fremden Produkts förderst Du den Geschäftszweck eines anderen, was nicht mehr rein privat ist. Ebenso gelten redaktionelle oder journalistische Inhalte (z.B. Blog-ähnliche Posts zur öffentlichen Meinungsbildung) als geschäftsmäßig und lösen eine Impressumspflicht aus. Kurz gesagt: Sobald Dein Profil über rein Privates hinausgeht – etwa Produktempfehlungen, Affiliate-Links, Werbung oder öffentliche Informationen – musst Du ein Impressum bereitstellen.
Influencer und hohe Follower-Zahlen:
Gerade Influencer oder Nutzer mit größerer Reichweite fallen praktisch immer unter die Impressumspflicht. Die Landesmedienanstalten gehen davon aus, dass ab einer gewissen hohen Followerzahl ein Social-Media-Angebot nicht mehr „rein privat“ sein kann. Selbst wenn Du (noch) kein Geld verdienst, gilt Dein öffentliches Profil mit vielen Abonnenten als geschäftsmäßig, weil Du nachhaltig Inhalte für eine breite Öffentlichkeit bereitstellst. Und selbstverständlich ist ein Account gewerblich, wenn Du ihn als Unternehmer nutzt (z.B. als Freiberufler, Handwerker oder Shop-Betreiber, der seine Leistungen präsentiert) – dann brauchst Du ohnehin ein Impressum. Fazit dieses Abschnitts: Überlege Dir ehrlich, ob Dein Instagram-Auftritt wirklich nur privat ist. In fast allen anderen Fällen – geschäftlich, influencer-mäßig oder auch nur mit Werbe- oder Produkthinweisen – lautet die Antwort: Ja, Du brauchst ein Instagram-Impressum.
Was passiert, wenn Du kein Impressum hast?
Du fragst Dich vielleicht: Was kann schon groß passieren, wenn ich kein Impressum angebe? Die Antwort: Leider einiges. In Deutschland wird die Impressumspflicht sehr ernst genommen. Verstöße können teuer und unangenehm werden.
Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände:
Das wahrscheinlichste Risiko sind Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht. Sobald einem Konkurrenten oder auch einer Verbraucherschutzorganisation auffällt, dass Dein eigentlich impressumspflichtiger Account kein Impressum hat, können sie Dich kostenpflichtig abmahnen. Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung, einen Rechtsverstoß (hier: fehlendes Impressum) zu beseitigen, meist verbunden mit Kosten und der Verpflichtung, das künftig zu unterlassen. Typischerweise musst Du dann Anwaltskosten und eine Vertragsstrafe zahlen, die schnell ein paar hundert Euro oder mehr betragen können. Ignorierst Du die erste Abmahnung oder wiederholst den Verstoß, drohen noch höhere Vertragsstrafen.
Bußgelder von Behörden:
Neben zivilrechtlichen Abmahnungen kann das Fehlen eines Impressums auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuständige Behörden (z.B. Medienanstalten oder Verbraucherschutzbehörden) dürfen Geldbußen bis zu 50.000 € verhängen, wenn Du die Anbieterkennzeichnungspflicht verletzt. Diese Höchstsumme zeigt, wie ernst die Lage werden kann – selbst wenn solche Maximalstrafen in der Praxis selten ausgeschöpft werden, sind vier- oder fünfstellige Bußgelder grundsätzlich möglich.
Reputationsschaden und Sperrung:
Zwar seltener, aber denkbar: Fehlende Pflichtangaben könnten zu negativen Schlagzeilen führen, wenn Dein Profil öffentlich bekannt ist und abgemahnt wird. In extremen Fällen könnten Plattformbetreiber reagieren – Instagram selbst könnte bei massiven Verstößen unter Umständen Dein Konto verwarnen oder sperren (dies ist nicht üblich fürs Impressum, aber bei Rechtsverletzungen generell nicht ausgeschlossen). Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass Du im Abmahnfall öffentlich zur Kasse gebeten wirst. Das alles lässt sich vermeiden, wenn Du einfach ein korrektes Impressum angibst.
Was muss in ein Instagram Impressum rein?
Du hast festgestellt, Du brauchst ein Impressum – doch was genau muss dort stehen? Ein Impressum ist keine bloße Formalität, sondern soll klare Kontakt- und Identifikationsangaben über den Account-Betreiber liefern. Die vorgeschriebenen Pflichtangaben ergeben sich aus § 5 DDG und anderen Vorschriften. Für private Personen und Influencer ohne eingetragene Firma bedeutet das im Wesentlichen:
- Name: Dein vollständiger Vor- und Nachname muss angegeben werden. Pseudonyme oder Künstlernamen reichen nicht – es muss der bürgerliche Name sein, da das Impressum der rechtlichen Identifizierbarkeit dient.
Tipp: Ein Künstlername kann allenfalls ergänzend genannt werden, aber der Klarname ist Pflicht.
- Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse – also die vollständige postalische Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Ein Postfach genügt nicht, denn an der angegebenen Adresse muss im Ernstfall z.B. ein Einschreiben oder eine amtliche Zustellung möglich sein. Wenn Du von Zuhause aus agierst, wäre das also Deine Wohnadresse.
- Kontaktinformationen: Mindestens zwei Kontaktwege sind erforderlich. Verbindlich vorgeschrieben ist eine E-Mail-Adresse. Zusätzlich musst Du einen weiteren unmittelbaren elektronischen Kontaktweg angeben – in der Praxis meistens eine Telefonnummer. (Alternativ ginge auch Fax oder theoretisch ein Kontaktformular, aber Telefon ist am gebräuchlichsten. Ein Social-Media-Messenger zählt nicht als offiziell ausreichender Kontaktweg.) Du kannst auch freiwillig weitere Kontaktmöglichkeiten angeben, solange mindestens E-Mail + eins erfüllt sind.
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden): Besitzt Du bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (z.B. als Gewerbetreibender oder wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist), musst Du diese ebenfalls im Impressum aufführen. Viele Influencer ohne eigenes Gewerbe haben keine USt-ID – dann entfällt diese Angabe natürlich.
- Weitere Angaben für Unternehmen: Solltest Du Dein Profil im Rahmen einer Firma betreiben (z.B. als GmbH, UG, eingetragener Kaufmann etc.), kommen noch ein paar Punkte hinzu. Dazu zählen der vollständige Firmenname und Rechtsform, der Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer/Inhaber), ggf. das Registergericht und Handelsregisternummer bei eingetragenen Unternehmen. Auch bestimmte reglementierte Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerker mit Kammerpflicht etc.) müssen Angaben zu Kammer/Zulassung machen, aber das betrifft die meisten Instagram-Nutzer eher nicht.
Wo und wie kannst Du das Impressum auf Instagram einfügen?
Nun weißt Du, dass Du ein Impressum brauchst und was hineingehört. Bleibt die Frage: Wie setzt man das auf Instagram praktisch um? Instagram bietet keine spezielle Impressums-Seite wie z.B. Facebook. Du musst also etwas kreativ werden, um Dein Impressum leicht zugänglich zu machen – aber es ist unkompliziert machbar.
Grundregel: Zwei-Klick-Regel:
Dein Impressum muss für einen Profilbesucher mit maximal 2 Klicks erreichbar sein. Das heißt, vom Moment, wo jemand auf Dein Instagram-Profil kommt, darf er höchstens zweimal klicken (oder tippen), um deinen Impressumstext zu sehen. Diese Vorgabe hat der Bundesgerichtshof in der „Zwei-Klick-Rechtsprechung“ bestätigt. Praktisch heißt das: Du solltest irgendwo in Deinem Profil einen Link bereitstellen, der entweder direkt zum Impressum führt oder spätestens über einen Zwischenschritt. Wichtig dabei: Es muss klar erkennbar sein, dass dieser Link zum Impressum führt – entweder durch das Wort “Impressum” davor/dahinter oder weil der Link selbst sprechend ist (z.B. …/impressum in der URL).
Möglichkeiten, Dein Impressum zu verlinken:
Instagram erlaubt es inzwischen, in der Profil-Bio (Profilbeschreibung) mehrere Links einzufügen (bis zu fünf). Dieser Bereich unter Deinem Profilbild ist der einzige Ort, wo Du klickbare Links dauerhaft platzieren kannst. Hier ein Beispiel, wie das aussehen kann:
Beispiel: Instagram-Profil mit Impressums-Link in der Bio.
Du hast verschiedene Optionen, um hier Dein Impressum bereitzustellen:
Direktlink zum Impressum:
Die sicherste Methode ist, in Deinem Profil einen Link einzufügen, der direkt auf eine externe Seite mit Deinem Impressumstext führt. Das kann z.B. Deine eigene Website (wenn Du dort eine Impressum-Seite hast) oder eine speziell erstellte kostenlose Seite nur für Dein Impressum sein. Dafür kannst Du in den Profileinstellungen unter „Links“ einen Externen Link hinzufügen und als URL z.B. https://deinewebsite.de/impressum eintragen. Wichtig: Vergib dem Link einen Titel wie „Impressum“ oder „Imprint“, damit jeder sofort erkennt, worum es sich handelt (Instagram bietet die Möglichkeit, einen Linktitel zu setzen). Vorteil dieser Variante: Mit einem Klick auf den Link ist der Nutzer direkt beim Impressum – komfortabler geht es nicht.
Linktree und Link-Sammlungen:
Viele Creator möchten in ihrer Bio nicht nur einen Link, sondern mehrere (Website, Shop, Blog und Impressum und evtl. Datenschutz…). Hier kommen Link-Tree-Dienste oder sogenannte Link-in-Bio-Tools ins Spiel. Dabei führt ein Link in Deiner Bio zunächst auf eine Landingpage mit mehreren Buttons/Links. Auch das ist zulässig, solange Dein Impressum dort innerhalb von einem weiteren Klick erreichbar ist und entsprechend gekennzeichnet ist. Konkret: Du könntest in Deiner Bio einen Linktree-Link mit dem Titel „Links (u.a. Impressum)“ setzen. Auf der dann geöffneten Link-Übersichtsseite muss ein Button oder Link „Impressum“ direkt zum Impressumstext führen – dann ist die Zwei-Klick-Regel erfüllt. Achte bei der Wahl des Linkdienstes auf Datenschutzkonformität (ideal sind europäische Dienste ohne Tracking). Tipp: Einige Services (z.B. Wonderlink) bieten sogar spezielle Felder, um Impressum und Datenschutz gleich mit einzubinden.
Impressum in der Bio-Text selbst:
Theoretisch könntest Du Dein Impressum als Text direkt in die Bio schreiben, doch das ist in der Praxis kaum umsetzbar. Instagram beschränkt die Bio auf 150 Zeichen – viel zu wenig für ein vollständiges Impressum. Außerdem würdest Du damit Deine persönliche Beschreibung komplett durch juristische Daten ersetzen müssen. Daher ist diese Variante unpraktisch und nicht empfehlenswert. Bleib lieber bei der Verlinkung.
Impressum über ein zweites Profil oder Highlights:
Manche versuchen kreative Lösungen, z.B. ein zweites Instagram-Profil nur fürs Impressum anzulegen und dann via @-Mention in der Bio darauf zu verweisen. Oder sie packen die Impressumsangaben in eine Story-Highlight. Achtung: Laut der Landesmedienanstalt NRW reicht ein Impressum in den Instagram-Highlights nicht aus und gilt als nicht leicht genug zugänglich. Ein zweites Profil mit @Verlinkung ist zwar denkbar, aber auch hier muss der Nutzer erst klicken und dann auf der Profilseite des zweiten Accounts die Infos finden – das ist eher umständlich. Die sauberste Lösung bleibt, einen direkten oder indirekten Link in Deiner eigenen Bio bereitzustellen.
Platziere Dein Impressum in deinem Instagram-Profil so, dass man es mit maximal zwei Klicks erreicht. Am besten nutzt Du den Website/Link-Bereich Deiner Bio dafür und kennzeichnest den Link klar als Impressum. Auf diese Weise erfüllst Du die gesetzlichen Anforderungen und Deine Follower wissen sofort, wo sie rechtliche Infos über Dich finden.
Schutz der Privatadresse: Wie Du Deine Impressumspflicht erfüllst – ohne Deine Wohnanschrift öffentlich zu machen
Viele Instagram-Nutzer und besonders Influencer schrecken vor dem Impressum zurück – nicht weil es aufwendig wäre, sondern weil sie ihre Privatadresse nicht öffentlich ins Netz stellen möchten. Und das ist völlig verständlich. Schließlich willst Du nicht, dass Deine Wohnanschrift für jeden sichtbar ist – inklusive neugieriger Follower, Trolle oder sogar potenzieller Stalker.
Aber die gute Nachricht ist: Es gibt eine rechtssichere und komfortable Lösung.
Impressumspflicht erfüllen – ohne eigene Adresse? Geht!
Gesetzlich verlangt wird eine ladungsfähige Anschrift, also eine Adresse, unter der Du rechtlich erreichbar bist. Ein Postfach reicht nicht. Aber: Diese Adresse muss nicht Deine eigene Wohnung sein. Du darfst auch eine alternative Anschrift angeben – wenn dort jemand autorisiert ist, Post für Dich entgegenzunehmen.
Und genau hier kommt unser Impressumsservice ins Spiel. Mit unserem Angebot erhältst Du eine ladungsfähige Adresse in Deutschland, die Du bedenkenlos in Deinem Instagram-Impressum angeben kannst. Sie erfüllt alle rechtlichen Anforderungen – und schützt gleichzeitig Deine Privatsphäre.
Unser Service: Rechtssicher, diskret, einfach
Mit unserem Angebot erhältst Du eine ladungsfähige Adresse, die Du bedenkenlos in Deinem Instagram-Impressum angeben kannst. Sie erfüllt alle rechtlichen Anforderungen – und schützt gleichzeitig Deine Privatsphäre.
Das bieten wir Dir:
Ladungsfähige Anschrift, die Du im Impressum und auf Rechnungen verwenden darfst
Unbegrenzte Verlinkungen auf Social-Media-Profilen, Blogs oder in Deinem Linktree
Scannen & Upload Deiner Post – Du wirst sofort informiert, wenn neue Post eingeht
Paketservice: Auch Warensendungen und Retouren sind bei uns möglich
Eigene Impressums-Landingpage, die Du direkt auf Instagram verlinken kannst
Du bekommst also nicht nur eine Adresse, sondern einen rundum durchdachten Service, der Dir den Alltag als Creator erleichtert – ohne Sorge um Abmahnungen, Datenschutz oder ungewollte Besucher.