Ein Impressum ist die Anbieterkennzeichnung deiner Website. Es informiert Besucher darüber, wer hinter dem Online-Angebot steht und ermöglicht die schnelle Kontaktaufnahme sowie die Verfolgung rechtlicher Ansprüche. In Deutschland bist du gesetzlich verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen, wenn dein Web-Auftritt geschäftsmäßig betrieben wird – also nicht rein privat oder familiär. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG), der seit 2024 durch § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst wurde. Für journalistisch-redaktionelle Inhalte galt bisher § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV); seit November 2020 ist hierfür § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) maßgeblich. Im Folgenden erfährst du, welche Angaben im Impressum Pflicht sind – zunächst die allgemeinen Anforderungen für alle Anbieter, dann spezifische zusätzliche Angaben für verschiedene Branchen und Tätigkeiten.
Inhalt
Allgemeine Pflichtangaben für alle Anbieter
Grundsätzlich muss dein Impressum alle Informationen enthalten, die Besucher benötigen, um dich (bzw. dein Unternehmen) eindeutig zu identifizieren und zu kontaktieren. Folgende Angaben sind für jeden Diensteanbieter verpflichtend:
Name und Anschrift des Anbieters: Bei natürlichen Personen musst du deinen vollständigen Namen (mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und Nachnamen) und eine ladungsfähige Postanschrift angeben. Pseudonyme oder Künstlernamen reichen nur in Ausnahmefällen, wenn die verantwortliche Person eindeutig ermittelbar bleibt. Ein Postfach ist nicht ausreichend – es muss die Straßenadresse genannt sein. Bei juristischen Personen (Unternehmen, Vereine etc.) ist der vollständige Firmen- bzw. Vereinsname anzugeben, einschließlich Rechtsform (z. B. „GmbH“, „e.V.“). Zusätzlich müssen hier die vertretungsberechtigten Personen (etwa Geschäftsführer, Vorstände) mit vollem Vor- und Zunamen genannt werden.
Kontaktmöglichkeiten: Du musst mindestens eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Angabe einer E-Mail-Adresse. Außerdem wird eine weitere unmittelbare Kontaktmöglichkeit verlangt – in der Praxis empfehlt es sich, eine Telefonnummer anzugeben. Ein Kontaktformular oder Live-Chat kann zwar genügen, falls du weder Telefon noch E-Mail nutzt, doch auf der sicheren Seite bist du mit der Kombination aus E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Achte darauf, dass die Nummer zum Grundtarif erreichbar ist (keine teuren Hotlines).
Dies sind die allgemeinen Pflichtangaben, die für alle Anbieter geschäftsmäßiger Online-Dienste gelten. Im Zweifel solltest du lieber mehr Informationen angeben als zu wenig, denn fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben können Abmahnungen oder Bußgelder nach sich ziehen. So kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Im nächsten Schritt schauen wir uns nun spezielle Anforderungen je nach Branche oder Tätigkeit an.
1. Unternehmen mit Handelsregistereintrag (GmbH, AG etc.)
Wenn du ein Unternehmen betreibst, das im Handelsregister eingetragen ist – etwa eine GmbH, UG, AG, OHG, KG oder ein eingetragener Kaufmann (e.K.) – gelten zusätzliche Pflichtangaben in deinem Impressum. Neben den oben genannten allgemeinen Infos (Name, Anschrift, Kontakt etc.) musst du insbesondere folgendes anführen:
- Vollständiger Firmenname inkl. Rechtsform: Verwende die exakte Firma laut Handelsregister (keine Abkürzungen, außer zulässige wie GmbH/AG). Beispiel: „Musterfirma GmbH“ oder „Beispiel AG“. Ein bloßer Markenname ohne Rechtsform genügt nicht.
- Vertretungsberechtigte Person(en): Gib den/die Geschäftsführer (bei GmbH, UG) bzw. den Vorstand (bei AG) mit Vor- und Nachnamen an. Bei mehreren Geschäftsführern/Vorständen sollten alle genannt werden. Verwende keine Funktionsbezeichnungen ohne Namen – also nicht nur „Geschäftsführer: Max Mustermann“, sondern immer den Namen ausschreiben. Falls es einen Aufsichtsratsvorsitzenden (bei AG) gibt, ist dieser im Impressum nicht gesetzlich vorgeschrieben – üblich sind hauptsächlich die operativ Vertretungsberechtigten.
- Handelsregisterangaben: Nenne das Registergericht (z. B. Amtsgericht Stadtname) und die Handelsregisternummer (z. B. „HRB 12345“) deines Unternehmens. Diese Infos stehen im Handelsregisterauszug. Unternehmen ohne HR-Eintrag (z. B. Kleingewerbe) müssen hier nichts angeben – dieser Abschnitt gilt nur, wenn tatsächlich ein Eintrag besteht.
- Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID: Wie oben beschrieben, führe die USt-IdNr. oder W-IdNr. an, falls vorhanden. Eine GmbH/AG hat in der Regel eine solche Nummer, sobald sie umsatzsteuerlich erfasst ist. Keine USt-Id? – dann bleibt dieser Punkt einfach weg (keinesfalls die interne Steuernummer angeben).
Neben diesen Punkten gelten natürlich weiterhin die allgemeinen Anforderungen (Adresse, E-Mail, Telefon etc.). Beachte, dass Kapitalgesellschaften auch im Geschäftsbriefverkehr gewisse Pflichtangaben haben (nach § 35a GmbHG / § 80 AktG), die dem Impressum ähneln – z. B. Firmensitz, Registergericht, Geschäftsführer. Es schadet nicht, diese ohnehin im Web-Impressum zu integrieren.
Geeignet für den Eintrag im Gewerbe und Handelsregister:
Geschäftsadresse mieten
2. Freiberufler und Selbstständige
Als Einzelunternehmer musst du deinen vollständigen bürgerlichen Namen nennen – also Vor- und Nachname. Ein bloßer Fantasiename wie „Designstudio XY“ reicht nicht. Du kannst deinen Geschäfts- oder Blognamen zusätzlich aufführen, aber dein Klarname darf nicht fehlen. Künstlernamen sind nur dann erlaubt, wenn du eindeutig identifizierbar bleibst. Im Zweifel solltest du deinen echten Namen verwenden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
- Handelsregister: Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht ins Handelsregister eingetragen. In diesem Fall musst du keine Registerangaben machen. Falls du jedoch als eingetragener Kaufmann (e.K.) oder in einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) tätig bist, gehören Registergericht und Registernummer ins Impressum.
- Umsatzsteuer-ID: Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, musst du sie angeben. Hast du keine – etwa weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt –, entfällt diese Angabe. Die normale Steuernummer vom Finanzamt darf auf keinen Fall veröffentlicht werden.
- Reglementierte Berufe: Bist du in einem kammerspflichtigen Beruf tätig, wie z. B. Arzt, Anwalt oder Architekt, musst du zusätzlich Angaben zur zuständigen Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung, zum Staat der Verleihung sowie zu den geltenden berufsrechtlichen Vorschriften machen.
- Behördliche Zulassung: Für erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie Makler oder Versicherungsvermittler musst du die zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Anschrift angeben.
Grundsätzlich gilt: Sobald deine Seite nicht rein privat ist, brauchst du ein Impressum. Lieber zu viel angeben als zu wenig – das schützt dich vor Abmahnungen.
3. Online-Shops und E-Commerce-Anbieter
Betreibst du einen Online-Shop oder bietest kostenpflichtige Dienstleistungen über deine Website an, gelten über die allgemeinen Impressumspflichten hinaus weitere Anforderungen. Diese sollen vor allem Verbraucher schützen und basieren auf EU-Vorgaben und deutschem Recht.
- OS-Link zur Online-Streitbeilegung: Bis zum 20. Juli 2025 bist du verpflichtet, einen klickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform bereitzustellen, wenn du an Verbraucher verkaufst. Dieser Link gehört gut sichtbar auf deine Website – oft steht er im Impressum. Nach der Abschaltung der Plattform entfällt die Pflicht vollständig. Wichtig: Entferne den Link und die zugehörige Textpassage rechtzeitig, denn ein veralteter, nicht funktionierender Link kann abgemahnt werden.
- Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG: Du musst deine Kunden darüber informieren, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn ja, gib Name, Adresse und Website der Stelle an. Wenn nein, formuliere es klar, zum Beispiel: „Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“ Diese Information bleibt auch nach Juli 2025 verpflichtend. Kleine Unternehmen mit maximal zehn Mitarbeitern müssen sie zwar nicht geben – empfohlen wird sie trotzdem.
- Weitere Hinweise für Shop-Betreiber: Preisangaben, Versandkosten oder Lieferbedingungen gehören nicht ins Impressum, sondern auf Produktseiten oder in die AGB. In der Nähe des Impressums solltest du aber gut sichtbar auf AGB und Widerrufsrecht verlinken. Gütesiegel oder Zertifikate kannst du freiwillig aufführen.
- Branchenspezifische Besonderheiten: Verkaufst du spezielle Produkte wie Lebensmittel, Arzneimittel oder Finanzdienstleistungen, können weitere Pflichtangaben hinzukommen – etwa zur zuständigen Aufsichtsbehörde oder speziellen Kennzeichnungsvorschriften. Informiere dich hier genau, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden. Dein Impressum sollte immer aktuell und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
4. Medienanbieter & journalistisch-redaktionelle Inhalte
Wenn du eine Website betreibst, die journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet – etwa Nachrichten, Kommentare, Reportagen oder Ratgeber – musst du zusätzlich zu den allgemeinen Angaben im Impressum eine verantwortliche Person für den Inhalt benennen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) und betrifft alle Online-Angebote, die über rein private Mitteilungen hinausgehen und zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen.
- Inhaltlich verantwortlich: Im Impressum muss eine natürliche Person mit vollständigem Namen und ladungsfähiger Anschrift genannt werden. Diese Person übernimmt die presserechtliche Verantwortung für alle redaktionellen Inhalte. In der Praxis bist das häufig du selbst als Betreiber der Website – du kannst aber auch z. B. deinen Redaktionsleiter oder Chefredakteur benennen. Eine gängige Formulierung lautet:
„Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.“ - Voraussetzungen für die benannte Person: Die verantwortliche Person muss
– volljährig sein,
– unbeschränkt geschäftsfähig sein und
– ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Sie muss im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung tatsächlich erreichbar und haftbar sein. - Wann gilt die Regelung? Nicht nur große Medienhäuser sind betroffen. Auch kleinere Blogs oder Websites, die regelmäßig journalistisch aufbereitete Inhalte veröffentlichen – etwa politische Kommentare oder gesellschaftliche Analysen – fallen unter diese Vorschrift. Die Regelung greift unabhängig davon, ob du mit der Seite Geld verdienst.
- Was passiert bei Verstößen? Wenn du trotz Pflicht keine verantwortliche Person angibst, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Deshalb solltest du im Zweifel immer eine verantwortliche Person benennen – das schafft rechtliche Klarheit und schützt dich vor Abmahnungen. Freiwillige Angaben wie Redaktion oder Pressestelle sind möglich, aber nicht verpflichtend.
5. Vereine und gemeinnützige Organisationen
Auch Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen mit Web-Auftritt unterliegen der Impressumspflicht, sofern sie ihre Seite geschäftsmäßig betreiben. Dabei kommt es nicht auf Gewinnerzielung an – auch ein gemeinnütziger e.V. kann „geschäftsmäßig” handeln, etwa wenn er regelmäßig Öffentlichkeitsarbeit macht, Spenden sammelt oder Produkte anbietet. Kurz: Sobald euer Vereinsauftritt über rein private Vereinsinterna hinausgeht und an die Allgemeinheit gerichtet ist, braucht ihr ein Impressum.
Eingetragene Vereine:
Auch eingetragene Vereine (e.V.) benötigen ein Impressum, wenn sie eine Website betreiben, die sich an die Öffentlichkeit richtet. Dabei gelten ähnliche Pflichten wie für Unternehmen – mit einigen Besonderheiten.
- Vereinsname und Rechtsform: Gib den vollständigen Namen des Vereins an, so wie er im Vereinsregister steht – inklusive des Zusatzes „e.V.“. Bei nicht eingetragenen Vereinen genügt der übliche Name, allerdings entfällt dann auch die Angabe des Registereintrags.
- Anschrift und Kontakt: Nenne die Vereinsanschrift, meist laut Satzung oder – falls kein Büro vorhanden ist – die Adresse eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. Ein Postfach reicht nicht. Zusätzlich sind mindestens eine E-Mail-Adresse und idealerweise eine Telefonnummer anzugeben, über die der Verein erreichbar ist.
- Vertretungsberechtigte Personen: Ein Verein wird in der Regel durch den Vorstand nach § 26 BGB vertreten. Im Impressum muss daher stehen, wer den Verein rechtlich vertritt – z. B. „Vorstand: Max Mustermann (1. Vorsitzender), Erika Beispiel (2. Vorsitzende)“. Bei Einzelvertretungsbefugnissen sollte dies ebenfalls erwähnt werden.
- Registereintrag: Ist der Verein im Vereinsregister eingetragen, sind das zuständige Registergericht und die Registernummer anzugeben, z. B. „Amtsgericht Musterstadt, VR 1234“. Bei nicht eingetragenen Vereinen entfällt dieser Punkt.
- Umsatzsteuer-ID: Nur wenn euer Verein wirtschaftlich tätig ist und eine Umsatzsteuer-ID besitzt, muss diese im Impressum genannt werden. Eine normale Steuernummer darf nicht angegeben werden.
- Inhaltlich Verantwortlicher: Veröffentlicht der Verein journalistisch-redaktionelle Inhalte (z. B. News oder Pressemitteilungen), muss eine verantwortliche Person nach § 18 MStV benannt werden – mit vollem Namen und Adresse. Diese Person muss volljährig, geschäftsfähig und in Deutschland ansässig sein.
Stiftungen:
Für Stiftungen oder gGmbHs gelten vergleichbare Regeln: Bei Stiftungen z.B. würde man das Stiftungsgeschäft (Behörde/Aktenzeichen der Anerkennung) angeben, bei gGmbH wie bei GmbH. Gemeinnützigkeit ändert nichts an der Impressumspflicht – auch ein gemeinnütziger Anbieter muss alle Pflichtangaben erfüllen.
Noch ein Hinweis: Spendenaufrufe allein machen eure Seite nicht automatisch geschäftsmäßig. Ein rein privater Spendenaufruf ohne weitere Aktivitäten begründet keine Impressumspflicht. Aber sobald euer Verein Öffentlichkeitsarbeit betreibt oder in irgendeiner Form planmäßig aktiv ist, sollte das Impressum stehen – im Zweifel immer lieber ein vollständiges Impressum anlegen, um Abmahnungen vorzubeugen.
6. Influencer, Blogger und YouTuber
In Zeiten von Social Media und Online-Influencern ist die Impressumspflicht ebenfalls ein wichtiges Thema. Viele Influencer, Blogger, YouTuber, Streamer auf Twitch usw. sind sich anfangs nicht bewusst, dass auch sie rechtlich als Diensteanbieter gelten können, wenn ihre Präsenz geschäftsmäßig ist. Die Grenze zwischen privat und geschäftlich ist hier zwar manchmal schwer zu ziehen, aber als Faustregel gilt: Sobald du deine Inhalte der Allgemeinheit zugänglich machst und irgendwie (direkt oder indirekt) monetarisierst oder beruflich nutzt, brauchst du ein Impressum.
Impressum auch für „kleine“ Blogger?
Ja, selbst ein kleiner Blog oder Instagram-Account, der öffentlich ist und beispielsweise gesponserte Posts, Affiliate-Links oder Werbebanner enthält, wird als geschäftsmäßig angesehen. Es kommt nicht darauf an, ob du tatsächlich viel verdienst – schon die Absicht der Förderung fremder oder eigener Geschäftstätigkeit (z.B. durch Produktwerbung) reicht aus. Privat wäre nur ein Blog/Account, der ausschließlich für den Familien- und Freundeskreis bestimmt ist und keinerlei kommerzielle Bezüge hat. Aber sobald du Follower außerhalb deines engen Kreises ansprichst oder regelmäßig öffentlich postest, solltest du auf Nummer sicher gehen und ein Impressum bereitstellen.
Was muss ins Influencer-Impressum?
Grundsätzlich dasselbe wie bei jedem Impressum: Dein Name, Adresse, eine E-Mail und weitere Kontaktmöglichkeit (Telefon). In der Praxis scheuen viele Influencer davor zurück, ihre Wohnanschrift ins Netz zu stellen – aber genau das verlangt das Gesetz nun mal. Als Einzelperson hast du wenig Alternativen: Ein Postfach genügt nicht, und eine c/o-Adresse ist nur sinnvoll, wenn du z.B. über ein Management oder eine Firma posten kannst. Manche lassen das Impressum über einen Rechtsanwalt oder Dienstleister laufen, der stellvertretend als Zustelladresse fungiert, doch offiziell muss die verantwortliche Person ermittelbar bleiben.
Wo kommt das Impressum hin?
Als Influencer hast du oft nicht deine „eigene Website“, sondern bist auf Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok, Facebook unterwegs. Trotzdem gilt: Auch dort musst du ein Impressum zugänglich machen. Viele Social-Media-Plattformen bieten dafür ein Feld oder zumindest die Möglichkeit, einen Link zu hinterlegen. Beispiele: Facebook-Seiten haben ein eigenes Impressumsfeld, das du ausfüllen kannst. Bei Instagram kannst du in der Bio einen Link setzen – hier empfiehlt es sich, auf eine eigene Website mit Impressum zu verlinken. Achte darauf, dass der Link klickbar ist und mit maximal zwei Klicks erreichbar.
Ein häufiger Fehler: Den Impressumslink in Instagram nur als Text in die Bio zu schreiben (nicht klickbar) – das genügt nicht der 2-Klick-Regel und wurde schon abgemahnt. Nutze notfalls Dienste wie Linktree, um in deinem einen Bio-Link eine Seite mit mehreren Links (inkl. Impressum) bereitzustellen. Auf YouTube kannst du im Kanalinfo-Bereich eine Impressumsseite angeben. Wichtig ist: Egal auf welchem Kanal – irgendwie muss das Impressum verfügbar sein. Oft ist der beste Weg, eine kleine Webseite oder Blog als „Homebase“ zu haben, wo du das vollständige Impressum hinterlegst, und von allen Profilen dorthin zu verlinken.
Influencer unter 18?
Gerade junge YouTuber oder TikTok-Stars können theoretisch in die Impressumspflicht geraten, obwohl sie minderjährig sind. Das Gesetz verlangt den Verantwortlichen als geschäftsfähige Person. Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig, daher ist das problematisch. In solchen Fällen sollte in Absprache mit den Erziehungsberechtigten ein Impressum dennoch vorhanden sein – ggf. kann ein Erziehungsberechtigter oder ein volljähriger Vertreter als Verantwortlicher genannt werden. Die Details führen hier zu weit, aber Eltern sollten sich der Thematik bewusst sein, wenn ihre Kinder erfolgreich Inhalte veröffentlichen.
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Fazit: Welche angaben sind im Impressum Pflicht?
Ein korrektes Impressum ist in Deutschland unerlässlich, wenn du online geschäftsmäßig auftrittst – sei es als Firma, Freelancer, Shop-Betreiber, Verein oder Influencer. Die Pflichtangaben umfassen immer zumindest Name, Anschrift und Kontaktinfos, ergänzt um branchenspezifische Details wie z.B. Handelsregistereintrag, berufliche Zulassungen, oder einen verantwortlichen Redakteur bei News-Seiten. Je nach deiner Tätigkeit können manche Angaben wegfallen, wenn sie nicht zutreffen (hast du z.B. keine USt-ID, lässt du diese weg; als privater Blogger hast du kein Registergericht anzugeben usw.). Wichtig ist, dass alle für dich relevanten Punkte lückenlos erfüllt sind.
Halte dein Impressum außerdem aktuell: Gesetzesänderungen (wie die Abschaltung der OS-Plattform 2025) sollten zeitnah berücksichtigt werden. Positioniere das Impressum gut sichtbar und mit maximal 1–2 Klicks erreichbar auf deiner Website (üblich ist ein Footer-Link „Impressum“). Versteckte Links, z.B. nur über ein Dropdown-Menü, sind riskant – im Zweifel lieber eindeutig beschriften und direkt verlinken, damit der Nutzer es sofort findet.
Zuletzt: Ein rechtssicheres Impressum bewahrt dich vor Abmahnungen und Bußgeldern. Wettbewerbsvereine und Mitbewerber kontrollieren verstärkt, ob Impressen korrekt sind – Fehler können schnell teuer werden. Nimm das Thema also ernst. Mit den oben genannten Punkten solltest du gut gerüstet sein, dein eigenes Impressum vollständig und korrekt zu gestalten. So sprichst du deine Leser und Kunden transparent an und erfüllst gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.