
Eine Zustellungsbevollmächtigung bedeutet, dass jemand eine andere Person offiziell damit beauftragt, wichtige amtliche oder gerichtliche Schreiben – zum Beispiel Bescheide, Klagen oder Urteile – für ihn oder sie entgegenzunehmen. Die Person, die diese Schriftstücke entgegennimmt, heißt Zustellungsbevollmächtigter. Der Zustellungsbevollmächtigte kann vom Betroffenen frei benannt werden, etwa durch eine schriftliche Vollmacht....




