Adressgeber Glossar

Rechtliche Vorgaben rund um das Impressum

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Rechtliche Hinweise zur Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht)

Die Impressumspflicht für digitale Dienste richtet sich seit dem 14. Mai 2024 nach dem § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Demnach müssen Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Online-Diensten bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitstellen.

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