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Impressum ohne (Privat)-Adresse – Ist das erlaubt?

Impressum ohne Privatadresse? Ja.

Das Impressum ist eine gesetzliche Pflicht für nahezu jede Webseite mit geschäftlichem oder öffentlich zugänglichem Inhalt. Wer eine Website betreibt, muss darin unter anderem seinen vollständigen Namen, eine Kontaktmöglichkeit sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben. Dennoch herrscht bei vielen Selbstständigen, Bloggern oder Kleinunternehmern Unsicherheit darüber, ob und in welcher Form eine Adresse genannt werden muss – insbesondere dann, wenn man kein eigenes Büro besitzt. Die zentrale Frage lautet oft: Darf ein Impressum auch ganz ohne Adresse auskommen?

Die Antwort ist klar: Ein Impressum ohne Adresse ist nicht zulässig.
Doch die gute Nachricht folgt sofort: Du musst deine private Wohnadresse nicht veröffentlichen. Es gibt rechtssichere und zugleich datenschutzfreundliche Alternativen, mit denen du deiner Impressumspflicht nachkommen kannst – ohne deine Privatsphäre aufzugeben.

Eine besonders clevere Lösung bietet der Anbieter Adressgeber mit Sitz in Münster. Über Adressgeber kannst du eine ladungsfähige c/o-Adresse mieten, die du im Impressum verwenden darfst. Sie sieht wie folgt aus:

Dein Name
c/o Adressgeber #1234
An der Alten Ziegelei 38
48157 Münster

Mit dieser Adresse trittst du professionell auf, bleibst rechtlich erreichbar und schützt zugleich deine Wohnanschrift vor neugierigen Blicken, unerwünschter Werbung oder potenziellem Missbrauch. In diesem Artikel erfährst du, warum eine Adresse im Impressum Pflicht ist, was genau eine c/o-Adresse bedeutet und weshalb Adressgeber die ideale Lösung für Selbstständige ohne eigenes Büro darstellt.


Warum eine Adresse im Impressum gesetzlich vorgeschrieben ist

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schreibt allen Betreibern digitaler Inhalte vor, im Impressum eine ladungsfähige Anschrift zu nennen. Diese Vorschrift dient der rechtlichen Transparenz: Nutzerinnen und Nutzer, Mitbewerber, Behörden und Gerichte sollen die Möglichkeit haben, den Websitebetreiber eindeutig zu identifizieren und formell zu kontaktieren – etwa bei Urheberrechtsverletzungen, wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten oder datenschutzrechtlichen Beschwerden.

Ladungsfähig bedeutet: Es muss sich um eine physisch existierende Adresse handeln, an der du postalisch erreichbar bist – auch für Einschreiben oder Gerichtspost. Eine Postfachnummer, ein rein virtuelles Büro ohne Postannahme oder ein anonymes Impressum reichen nicht aus. Ebenso unzulässig ist es, die Adresse einfach wegzulassen oder durch ein Kontaktformular zu ersetzen.

Die Konsequenzen einer fehlenden oder fehlerhaften Adresse im Impressum können gravierend sein: Abmahnungen, Vertragsstrafen, Bußgelder oder sogar gerichtliche Verfahren sind keine Seltenheit. In Deutschland gilt ein Impressumsverstoß als Wettbewerbsverstoß – und wird entsprechend streng geahndet. Selbst ein kleiner, privat betriebener Blog mit Werbung oder Affiliate-Links ist betroffen, sobald eine wirtschaftliche Absicht vorliegt.

Gerade für Freiberufler und Selbstständige, die im Homeoffice arbeiten, stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich diese Pflicht erfüllen, ohne die eigene Wohnadresse ins Internet zu stellen? Die Lösung: Eine ladungsfähige Adresse, die von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt wird – zum Beispiel durch den Impressumsservice von Adressgeber in Münster.


Warum viele ihre Privatadresse nicht im Impressum sehen möchten

Ein vollständiges Impressum gehört zu den sichtbarsten Informationen auf einer Website – und genau das ist für viele ein Problem. Wer keine Geschäftsadresse besitzt, müsste dort seine private Wohnanschrift veröffentlichen. Diese ist dann dauerhaft für alle abrufbar – für Kunden, Wettbewerber, Bots, Datensammler und leider auch für Menschen mit zweifelhaften Absichten.

Die Risiken sind vielfältig: Unerwünschte Werbung, Postwurfsendungen, Identitätsmissbrauch, Stalking, Hasspost oder gar Bedrohungen sind reale Szenarien, die viele Einzelunternehmer ausblenden, bis es zu spät ist. Gerade wenn man unter Klarnamen auftritt, beruflich öffentlich präsent ist oder mit sensiblen Themen arbeitet, kann die Preisgabe der eigenen Wohnanschrift unangenehme Konsequenzen haben.

Hinzu kommt ein psychologischer Aspekt: Das eigene Zuhause ist ein Rückzugsort. Es fühlt sich für viele schlicht falsch an, wenn diese persönliche Adresse plötzlich Teil eines öffentlich einsehbaren Impressums wird. Die rechtlichen Vorgaben lassen zwar keine Lücke zu – aber sie schreiben nicht vor, dass es sich um die Wohnadresse handeln muss.

Genau hier setzen spezialisierte Impressumsservices wie Adressgeber an. Sie bieten eine Adresse zur Miete, die du rechtlich konform als ladungsfähige Anschrift im Impressum führen darfst. Damit bist du offiziell erreichbar, aber deine Privatsphäre bleibt gewahrt. Für viele ist das ein wichtiger Schritt in Richtung professionelles Online-Business – mit gutem Gefühl und rechtlicher Sicherheit.


Was ist eine c/o-Adresse – und wann ist sie rechtlich zulässig?

Die Abkürzung „c/o“ steht für „care of“ und bedeutet im deutschen Sprachgebrauch so viel wie „zu Händen von“ oder „unter Obhut von“. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Person unter einer Adresse erreichbar ist, die ihr nicht direkt gehört – etwa weil sie dort zur Untermiete wohnt oder weil es sich um die Geschäftsadresse eines Dienstleisters handelt.

Im Kontext des Impressums bedeutet das: Du kannst eine c/o-Adresse verwenden, wenn du dort postalisch erreichbar bist und dir die Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde. Eine rechtlich zulässige c/o-Adresse muss:

  • ladungsfähig sein, also Postempfang und Zustellung ermöglichen,
  • regelmäßig betreut sein – keine verlassene Briefkastenadresse,
  • und eine Zustimmung des Adressinhabers enthalten.

Die Adresse muss außerdem eindeutig dir zugeordnet sein. Deshalb ist die c/o-Zeile verpflichtend, um klarzustellen, wer der tatsächliche Empfänger ist.

Genau das bieten wir dir: Du erhältst eine eigene Kennziffer (#1234), die deine Post eindeutig zuordnet. Die Adresse ist geprüft, juristisch abgesichert und wird professionell verwaltet. Sie darf offiziell als Impressumsadresse genutzt werden – auch für Selbstständige ohne Gewerberäume. Damit erfüllt sie alle Anforderungen des DDG und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre.


Adressgeber: Impressumspflicht erfüllen – ohne deine Wohnadresse zu veröffentlichen

Adressgeber ist auf die Anforderungen von Freiberuflern, Bloggern, Coaches und Solo-Selbstständigen spezialisiert, die keine eigenen Büroräume besitzen, aber rechtssicher auftreten möchten. Der Anbieter mit Sitz in Münster stellt dir eine professionelle Geschäftsadresse zur Verfügung, die du rechtskonform im Impressum deiner Website angeben darfst – inklusive c/o-Kennzeichnung und persönlicher Zuordnung.

Die Vorteile im Überblick:

  • Rechtssichere Impressumsadresse, sofort einsetzbar
  • Postannahme & Weiterleitung (physisch oder digital)
  • Datenschutzkonform – keine Veröffentlichung deiner Wohnadresse
  • Seriöser Unternehmenssitz in Deutschland (Münster)
  • Flexibel & günstig – bereits ab wenigen Euro monatlich, jederzeit kündbar

Adressgeber ist damit nicht nur eine Lösung für ein Impressum, sondern eine Investition in dein professionelles Auftreten. Du bleibst erreichbar – aber eben nicht auf deinem privaten Sofa.

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Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du rechtlichen Rat für deine individuelle Situation benötigst, solltest du den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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