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Impressumspflicht: Darf ich eine deutsche Adresse angeben, wenn ich in der Schweiz lebe?

Genauso wichtig wie deine Inhalte ist es, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, die mit dem Betrieb einer Online-Präsenz einhergehen. Eine zentrale rechtliche Anforderung in vielen Ländern ist die Impressumspflicht. Aber wie verhält es sich, wenn du in der Schweiz lebst und eine Webseite betreibst, die möglicherweise auch ein deutsches Publikum anspricht? Darfst du dann eine deutsche Adresse im Impressum angeben? Und was sind überhaupt die Anforderungen an ein Impressum in der Schweiz?


Die Impressumspflicht in Deutschland

In Deutschland ist die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Dieses Gesetz schreibt vor, dass jede geschäftsmäßige Webseite ein Impressum enthalten muss. Unter geschäftsmäßig versteht man dabei jede Webseite, die nicht rein privat ist, also auch viele Blogs oder Webseiten, die regelmäßig Inhalte veröffentlichen oder über eine gewisse Reichweite verfügen.

Ein vollständiges Impressum muss folgende Informationen enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des Verantwortlichen: Dies kann der Betreiber der Webseite selbst sein oder eine juristische Person, wie ein Unternehmen.
  2. Kontaktmöglichkeiten: Dazu gehört mindestens eine E-Mail-Adresse und oft auch eine Telefonnummer. Optional können weitere Kontaktmöglichkeiten angegeben werden, wie ein Kontaktformular.
  3. Angaben zur Aufsichtsbehörde: Dies ist erforderlich, wenn der Betreiber der Seite einer behördlichen Genehmigung bedarf, wie etwa bei Handwerksbetrieben oder ärztlichen Praxen.
  4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Diese Angabe ist für Unternehmen verpflichtend, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten.
 

Die Impressumspflicht in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung, die genau mit der deutschen Impressumspflicht vergleichbar ist. Allerdings besteht auch hier eine gewisse Pflicht zur Transparenz, insbesondere für kommerzielle Webseiten und Online-Shops.

Für kommerzielle Webseiten und Online-Shops gelten in der Schweiz folgende Anforderungen:

  1. Identifikation des Anbieters: Der Betreiber der Webseite muss klar ersichtlich sein. Das bedeutet, dass der Name und die vollständige Adresse des Unternehmens oder der verantwortlichen Person angegeben werden müssen.
  2. Kontaktinformationen: Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, damit Kunden oder Nutzer den Betreiber bei Fragen oder Problemen erreichen können. Weitere Kontaktmöglichkeiten, wie eine Telefonnummer, sind empfehlenswert.
  3. Registereintrag: Falls vorhanden, sollte auch der Handelsregistereintrag angegeben werden, inklusive der Handelsregisternummer und der zuständigen Behörde.
  4. Mehrwertsteuer-Nummer: Wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, sollte die Mehrwertsteuer-Nummer im Impressum aufgeführt werden.
 

Kann ich eine deutsche Adresse im Impressum angeben?

Wenn du in der Schweiz lebst und eine Webseite betreibst, stellt sich die Frage, ob du im Impressum eine deutsche Adresse angeben kannst. Grundsätzlich solltest du im Impressum die Adresse angeben, unter der du tatsächlich erreichbar bist. Lebst und arbeitest du in der Schweiz, gehört also deine Schweizer Adresse ins Impressum.

Es ist jedoch unter bestimmten Umständen möglich, eine deutsche Adresse anzugeben. Dies wäre der Fall, wenn du beispielsweise eine Niederlassung oder einen Geschäftssitz in Deutschland hast, von dem aus wesentliche Geschäftsaktivitäten betrieben werden. In diesem Fall könntest du diese Adresse im Impressum angeben.

Wichtig ist jedoch, dass diese Adresse eine reale Verbindung zu dir und deinem Geschäft hat. Es wäre rechtlich problematisch, eine deutsche Adresse nur zu dem Zweck anzugeben, deinen Wohnort in der Schweiz zu verschleiern oder den Eindruck zu erwecken, dein Unternehmen sei in Deutschland ansässig, obwohl es das nicht ist.


Rechtliche Konsequenzen bei falschen Angaben

Solltest du eine falsche oder irreführende Adresse im Impressum angeben, könnte dies verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland kann es zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände kommen, wenn das Impressum nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch in der Schweiz könnte es zu rechtlichen Problemen kommen, wenn du falsche Angaben machst, insbesondere wenn diese dazu führen, dass Kunden getäuscht werden.


Fazit: Was solltest du tun?

Wenn du in der Schweiz lebst und eine Webseite betreibst, ist es grundsätzlich ratsam, deine tatsächliche Schweizer Adresse im Impressum anzugeben. Dies ist die einfachste und sicherste Möglichkeit, rechtlichen Problemen vorzubeugen. Solltest du eine berechtigte Verbindung zu einer deutschen Adresse haben, beispielsweise durch eine Niederlassung oder einen Geschäftssitz in Deutschland, kannst du diese Adresse verwenden – aber nur, wenn sie korrekt und nachvollziehbar ist.

Um auf Nummer sicher zu gehen und sicherzustellen, dass dein Impressum den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist es immer eine gute Idee, rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder einem Experten für Medienrecht einzuholen. So vermeidest du mögliche Fallstricke und kannst dich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Deine Inhalte und deine Nutzer.

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