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Impressumspflichten im globalen Kontext: Ein Überblick für internationale Geschäftsaktivitäten

Anforderungen und Unterschiede weltweit

Die Impressumspflicht variiert je nach Land und ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Anforderungen für Unternehmen, die online tätig sind. Ein korrektes und vollständiges Impressum ist entscheidend, um Transparenz zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Anforderungen an das Impressum in verschiedenen Ländern, einschließlich europäischer, nordamerikanischer und asiatischer Regionen, und erklärt, wie internationale Unternehmen sicherstellen können, dass sie die jeweiligen Vorschriften einhalten.


Europa

Deutschland

In Deutschland ist die Impressumspflicht durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), früher (Telemediengesetz (TMG), geregelt. § 5 DDG schreibt vor, dass geschäftsmäßig betriebene Webseiten bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen:

  • Vollständiger Name des Betreibers
  • Anschrift des Unternehmens
  • Kontaktinformationen (E-Mail und Telefonnummer)
  • Handelsregisternummer und Registergericht (bei eingetragenen Unternehmen)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Angaben zur Aufsichtsbehörde (bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten)

Österreich

In Österreich ähnelt die Impressumspflicht den deutschen Regelungen und ist im E-Commerce-Gesetz (ECG) verankert. Die wesentlichen Anforderungen sind:

  • Name oder Firma des Betreibers
  • Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Kontaktinformationen (E-Mail und Telefonnummer)
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

Schweiz

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Impressumspflicht. Die Anforderungen umfassen:

  • Name oder Firma des Betreibers
  • Adresse und Sitz des Unternehmens
  • Kontaktinformationen (E-Mail und Telefonnummer)
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten)

Nordamerika

Vereinigte Staaten

In den USA gibt es keine einheitliche Impressumspflicht wie in Deutschland oder Österreich. Allerdings müssen Unternehmen, die online tätig sind, bestimmte Informationen bereitstellen, um den Federal Trade Commission (FTC) Guidelines zu entsprechen. Diese Informationen umfassen in der Regel:

  • Name des Unternehmens
  • Physische Adresse
  • Kontaktinformationen (E-Mail und Telefonnummer)

Kanada

Ähnlich wie in den USA gibt es in Kanada keine spezifischen Anforderungen für ein Impressum. Jedoch müssen Unternehmen den Datenschutzbestimmungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen, was die Angabe von Kontaktinformationen und einer Adresse umfasst.


Asien

Japan

In Japan gibt es keine spezifische Impressumspflicht wie in Deutschland, aber Unternehmen, die online tätig sind, müssen gemäß dem Specified Commercial Transactions Act bestimmte Informationen bereitstellen. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Kontaktinformationen (E-Mail und Telefonnummer)
  • Name des Vertretungsberechtigten

China

In China sind die Anforderungen an ein Impressum durch das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und verschiedene Bestimmungen der Cyberspace Administration of China (CAC) geregelt. Unternehmen müssen folgende Informationen angeben:

  • Name des Unternehmens
  • Registrierte Adresse
  • Kontaktinformationen (einschließlich Telefonnummer und E-Mail)
  • Registrierung beim Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT)

Südkorea

In Südkorea müssen Unternehmen, die E-Commerce betreiben, gemäß dem E-Commerce Act bestimmte Informationen auf ihrer Webseite bereitstellen:

  • Name des Unternehmens
  • Registrierte Adresse
  • Kontaktinformationen
  • Geschäftsregistrierungsnummer
  • Name des Vertretungsberechtigten

Welches Recht gilt für das Impressum?

Herkunftslandprinzip

Das Herkunftslandprinzip besagt, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Landes gelten, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen, das seinen Sitz in Deutschland hat, grundsätzlich den deutschen Impressumspflichten gemäß § 5 DDG unterliegt, auch wenn es international tätig ist. Dies bietet Unternehmen eine gewisse Sicherheit und Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, denen sie nachkommen müssen.


Lokale Anforderungen in Zielmärkten

Jedoch können zusätzliche lokale Anforderungen hinzukommen, wenn das Unternehmen auch in anderen Ländern operiert. Diese lokalen Vorschriften müssen ebenfalls beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Beispielsweise:

  • In den USA: Obwohl es keine einheitliche Impressumspflicht gibt, müssen Unternehmen den Richtlinien der Federal Trade Commission (FTC) entsprechen und grundlegende Kontaktinformationen bereitstellen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen zusätzliche Informationen auf ihrer US-Webseite angeben müssen, um den lokalen Vorschriften zu entsprechen.
  • In China: Neben der Angabe grundlegender Informationen müssen Unternehmen sich bei der Cyberspace Administration of China (CAC) registrieren lassen und die MIIT-Registrierungsnummer auf ihrer Webseite angeben. Dies stellt sicher, dass die Webseite den chinesischen Internetregulierungen entspricht.

Europäische Union

Für Unternehmen, die in der Europäischen Union (EU) tätig sind, gibt es harmonisierte Vorschriften, die im Wesentlichen durch die E-Commerce-Richtlinie festgelegt sind. Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ähnliche Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung zu stellen. Somit müssen Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, sicherstellen, dass sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten oft sehr ähnlich sind.


Detaillierte Anpassungen für lokale Märkte

Ein Unternehmen, das international tätig ist, sollte daher folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Spezifische Rechtsberatung in jedem Markt einholen: Jedes Land hat unterschiedliche Anforderungen, die nur durch lokale rechtliche Expertise vollständig verstanden werden können. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei oder ein Berater für internationales Recht kann sicherstellen, dass alle lokalen Vorschriften erfüllt werden.
  2. Separate Impressumsseiten für jeden Markt erstellen: Es ist sinnvoll, für jedes Land, in dem das Unternehmen tätig ist, eine separate Impressumsseite in der jeweiligen Landessprache zu erstellen. Diese Seiten sollten speziell auf die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Marktes abgestimmt sein.
  3. Ständige Überwachung und Aktualisierung: Die gesetzlichen Vorschriften können sich ändern, und was heute konform ist, könnte morgen schon veraltet sein. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Impressumsseiten überprüfen und sicherstellen, dass sie den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies kann durch regelmäßige Rechtsberatung und interne Audits unterstützt werden.
  4. Schulung der Mitarbeiter: Mitarbeiter, die für die Erstellung und Pflege der Impressumsseiten zuständig sind, sollten regelmäßig geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die neuesten rechtlichen Anforderungen kennen und umsetzen können.

 

Fazit

Die Einhaltung der Impressumspflichten in verschiedenen Ländern ist für international tätige Unternehmen notwendig, um Transparenz zu gewährleisten, rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu stärken. Durch die Beachtung sowohl des Herkunftslandprinzips als auch der lokalen Anforderungen in den Zielmärkten können Unternehmen sicherstellen, dass sie weltweit konform sind und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden.

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