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Premium Logo PREMIUM
Business Logo BUSINESS*
Preis pro Monat9,60 €17,90 €199,00 €
Adresse für Website/BuchJa (c/o)Ja (c/o)Ja (für Firmen geeignet)
Adresse auf RechnungenNeinJaJa
Geeignet für HandelsregisterNeinNeinJa
Firmenschild am BriefkastenNeinNeinJa
Co-Working-NutzungOptionalOptional1 Tag/Woche inkl.
Social-Media-VerlinkungUnbegrenztUnbegrenztUnbegrenzt
Impressum-LinkNeinJaJa
Postscans inkl. (danach 1 €/Brief)363636
Paketweiterleitung4,90 € + Porto3 € + Porto3 € + Porto
Monatlich kündbarJaJaMindestlaufzeit 3 Monate

Basic

monatlich
9,60
1 ladungsfähige c/o Anschrift für eine Website oder ein Buch
unbegrenzte Verlinkungen von Social-Media-Profilen
Scannen von bis zu 36 Briefen/Jahr (danach 1 €/Brief)
Geschützter Download
monatlich kündbar
keine Einrichtungsgebühr
Paketannahme & Weiterleitung 4,90 € + Porto/Paket
Option auf Co-Working-Space
nicht für Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder behördliche Betriebsstätte

Premium

monatlich
17,90
1 unbegrenzt nutzbare ladungsfähige c/o Anschrift für Websites und Bücher
unbegrenzte Verlinkungen von Social-Media-Profilen
Verwendung auf Rechnungen
Scannen von bis zu 36 Briefen/Jahr (danach 1 €/ Brief)
Geschützter Download
monatlich kündbar
keine Einrichtungsgebühr
Paketannahme & Weiterleitung 3 € + Porto/Paket
Option auf Co-Working-Space
Option: Impressum-Page für deine Social-Media-Profile
nicht für Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder behördliche Betriebsstätte

Business*

monatlich
199,00
ladungsfähige Geschäfts- und Betriebsadresse für GmbH, UG, Selbstständige usw.
eigenes Firmenschild am Briefkasten
geeignet für Gewerbeanmeldung und Handelsregister
eigenes Ablagefach für Geschäftsunterlagen
fester Arbeitsplatz am Standort
Verwendung auf Rechnungen & im Impressum
Mindestlaufzeit 3 Monate, danach monatlich kündbar
Scannen von bis zu 36 Briefen/Jahr (danach 1 €/ Brief)
Geschützter Download
keine Einrichtungsgebühr
Paketannahme & Weiterleitung 3 € + Porto/Paket
Option: Impressum-Page für deine Social-Media-Profile
Hinweis: Die endgültige Anerkennung als Betriebsstätte entscheidet immer die zuständige Behörde.

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