Du hast eine zündende Geschäftsidee und möchtest endlich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Bevor du loslegen kannst, musst du dein Unternehmen bei den zuständigen Behörden und Ämtern offiziell anmelden. Das klingt erstmal nach viel Aufwand, aber mit unserer Checkliste und dieser Anleitung gelangst du sicher durch das Dickicht der Gründung und Unternehmensanmeldung. Insbesondere für zugewanderte Gründer kann die berühmte deutsche Bürokratie zunächst schwer durchschaubar sein – hier wollen wir Abhilfe schaffen.
Wann muss ich ein Unternehmen anmelden?
Nach dem Gesetz musst du ein Gewerbe immer dann anmelden, wenn du eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Das bedeutet: Egal ob du ein Kleingewerbe, eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft gründen möchtest – du musst dein Unternehmen offiziell anmelden. Eine Übersicht zu den verschiedenen Unternehmensformen findest du hier.
Eine Ausnahme bilden lediglich Freiberufler. Welche Tätigkeiten genau unter den „Freien Berufen“ fallen und was Freiberufler beachten müssen, erklären wir dir weiter unten.
Wo muss ich mein Unternehmen anmelden?
Der erste Schritt bei der Unternehmensanmeldung ist immer der Gang zum Gewerbeamt. Hier musst du dein gewerbliches Unternehmen offiziell anmelden, egal ob du es im Haupt- oder Nebenerwerb betreibst.
Freiberufler wenden sich hingegen direkt an das Finanzamt und nicht an das Gewerbeamt, um sich dort für ihre selbstständige Tätigkeit registrieren zu lassen. Das Finanzamt benötigt einen ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der online oder postalisch einzureichen ist.
Je nach gewählter Rechtsform deines Unternehmens kommen dann noch weitere Anlaufstellen hinzu, wie zum Beispiel das Handelsregister, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Wie muss man ein Unternehmen anmelden?
Wenn du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmeldest, musst du dort zunächst einen Gewerbeschein beantragen. Dafür benötigst du Unterlagen wie deinen Personalausweis. Ist dein Unternehmen im Ausland ansässig, brauchst du zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung.
Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt meldest du dich auch beim Finanzamt an, denn dieses schickt dir dann in der Regel die nötigen Unterlagen wie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, mit dem du dann deine Steuernummer beantragen kannst.
Hast du Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deinem Unternehmen, musst du dir außerdem noch beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer holen.
Darüber hinaus bist du zudem verpflichtet, dich bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer anzumelden. Als Gewerbetreibender bist du allerdings automatisch Mitglied in einer dieser Kammern.
Zu guter Letzt meldest du dich dann noch bei der Berufsgenossenschaft an, die für die gesetzliche Unfallversicherung deiner Mitarbeiter zuständig ist.
Anmeldung des Unternehmens als Freiberufler
Als Freiberufler läuft die Anmeldung deines Unternehmens etwas anders ab. Denn Freiberufler sind von der Gewerbeordnung befreit und müssen stattdessen ihr Gewerbe, wie bereits erwähnt, beim Finanzamt anmelden.
Dies musst du innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme deiner Tätigkeit tun. Vom Finanzamt erhältst du dann anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, mit dem du deine Steuernummer beantragen kannst.
Je nach Art deiner freiberuflichen Tätigkeit kann es sein, dass du dich darüber hinaus noch in deiner Standeskammer registrieren musst. Das gilt zum Beispiel für Ärzte, Anwälte oder Architekten. Bei der IHK oder HWK musst du dich als Freiberufler hingegen nicht anmelden.
Auch als Freiberufler bist du verpflichtet, dich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Angestellte müssen dort zusätzlich noch bei einer Krankenkasse versichert werden.
Eintrag ins Handelsregister
Das Handelsregister dient als öffentlich zugängliche Informationsquelle für wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse von Unternehmen. Es schafft Transparenz und Vertrauen im Geschäftsverkehr. Potenzielle Geschäftspartner können sich hier über wichtige Unternehmensdaten informieren.
Dazu gehören der Firmenname und Unternehmenssitz sowie bei Kapitalgesellschaften der Unternehmensgegenstand. Ebenso werden vertretungsberechtigte Personen wie Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen eingetragen. Bei Kapitalgesellschaften wird zusätzlich das Stammkapital vermerkt, außerdem werden die Vertretungsregelungen festgehalten, also ob eine Einzel- oder Gesamtvertretung vorliegt. Im Fall von Personengesellschaften werden auch die Gesellschafterdaten erfasst.
Der Weg zur Eintragung folgt einem festgelegten Ablauf: Zunächst muss die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar erfolgen. Dabei müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eintragung vorgenommen und anschließend im Bundesanzeiger sowie in lokalen Medien veröffentlicht.
Seit der vollständigen Digitalisierung des Handelsregisters im Jahr 2007 ist die Einsichtnahme über das Registerportal möglich. Dort können Interessierte Registerauszüge einsehen und Dokumente wie Satzungen oder Gesellschaftsverträge abrufen. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach Unternehmen zu suchen und sowohl aktuelle als auch historische Daten einzusehen.
Je nach Rechtsform erfolgt die Eintragung in unterschiedliche Abteilungen.
Abteilung A ist dabei zuständig für:
- Einzelkaufleute (e.K.)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Kaufmännische Eigenbetriebe
Abteilung B umfasst hingegen unter anderem:
- GmbHs
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
Welche Kosten kommen bei der Anmeldung auf mich zu?
Die Kosten für die Anmeldung deines Unternehmens hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie deiner Rechtsform und deiner Branche. Grundsätzlich musst du mit folgenden Ausgaben rechnen:
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: 20 bis 60 Euro
- Eintrag ins Handelsregister: ab 180 Euro (zzgl. Notarkosten)
- Mitgliedsbeiträge in IHK, HWK oder Berufsgenossenschaft: jährlich, die Höhe ist individuell
Als Freiberufler entfallen die Kosten für den Gewerbeschein und den Handelsregistereintrag. Dafür kommen eventuell Gebühren für die Standeskammer auf dich zu.
Dein Mitgliedsbeitrag bei der IHK ergibt sich aus einem Grundbetrag, der von den erzielten Gewinnen und der Unternehmensgröße abhängt, und einem Umlagebetrag, der von der Vollversammlung der Kammer jährlich festgelegt wird. Hier findest du eine Rechenhilfe, mit der du deinen zu zahlenden Mitgliedsbeitrag grob ermitteln kannst.
Weitere Schritte nach der Unternehmensanmeldung
Mit der Anmeldung deines Unternehmens hast du den größten Brocken bereits geschafft. Trotzdem gibt es noch einige weitere wichtige Punkte zu beachten:
- Eröffnung eines Geschäftskontos
- Abschluss der notwendigen Versicherungen
- Beantragung von Genehmigungen, je nach Branche (z.B. Gesundheitsamt, Bauamt)
- Registrierung im Transparenzregister (bei Kapitalgesellschaften)
Lass dich bei all diesen Aufgaben am besten von einem Experten beraten, damit du wirklich nichts Wichtiges vergisst. Seit August 2021 besteht beispielsweise zusätzlich eine Eintragungspflicht im Transparenzregister. Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dort melden – diese Pflicht gilt dabei unabhängig von der Handelsregistereintragung.
Systematisch und geplant das eigene Unternehmen anmelden
Egal ob du ein Gewerbe, einen Freiberuf oder ein Handwerk anmelden möchtest – die Unternehmensanmeldung ist in jedem Fall ein wichtiger und komplexer Prozess. Plane die Anmeldung deines Unternehmens daher sorgfältig und nimm dir die notwendige Zeit dafür. Eine Beratung ist bei Unsicherheiten auf jeden Fall empfehlenswert, da Fehler sehr kostspielig sein können und den Aufbau deines Unternehmens verzögern.
Mit unserem Leitfaden hast du den optimalen Überblick über alle Schritte und Anlaufstellen. Bleib so auf der sicheren Seite und melde dein Unternehmen korrekt und reibungslos an. Dann steht deinem Gründungsprojekt nichts mehr im Weg!