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Wann benötige ich ein Impressum?Impressumspflicht für Websites und Social Media

Die Präsenz im Internet ist heutzutage für Unternehmen, Selbstständige und sogar private Webseitenbetreiber nahezu unverzichtbar. Unabhängig davon, ob es sich um eine Website, einen Blog oder einen Social Media-Auftritt handelt, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Eine der wichtigsten Anforderungen in Deutschland – und in ähnlicher Form auch in vielen anderen Ländern – ist die Impressumspflicht. Aber wann genau benötige ich ein Impressum, und welche Informationen muss es enthalten? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Impressumspflicht für Websites und Social Media.


Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine rechtlich vorgeschriebene Angabe von Kontaktdaten auf Websites, Blogs oder Social Media-Profilen. Es dient der Identifizierung der Betreiber dieser digitalen Angebote und soll die Transparenz im Internet erhöhen. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, den Verantwortlichen hinter einem Online-Angebot zu kontaktieren. Diese Verpflichtung zur Offenlegung der Identität schützt sowohl die Rechte der Nutzer als auch die der Betreiber.


Wer ist zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Die Impressumspflicht betrifft in Deutschland vor allem geschäftsmäßige Online-Angebote gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Dabei bedeutet „geschäftsmäßig“ nicht zwingend, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss. Es genügt, dass die Webseite regelmäßig betrieben wird und auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Folgende Online-Präsenzen sind in der Regel betroffen:

  1. Kommerzielle Websites: Hierzu zählen alle Webseiten, die Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Dies umfasst auch Online-Shops und Dienstleistungsportale.

  2. Informationsseiten von Unternehmen und Selbstständigen: Auch wenn keine direkten Verkäufe über die Seite erfolgen, müssen Unternehmen und Selbstständige ein Impressum angeben, wenn sie ihre Dienstleistungen oder Informationen über ihre Tätigkeit präsentieren.

  3. Blogs, Foren und Nachrichtenseiten: Webseiten, die regelmäßig Inhalte veröffentlichen, sind ebenfalls impressumspflichtig. Dies gilt auch für private Blogs, wenn sie regelmäßig aktualisiert werden und eine gewisse Reichweite haben.

  4. Social Media-Profile: Vor allem Profile, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, müssen ein Impressum enthalten. Dies gilt für Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter und LinkedIn.

 

Was muss ein Impressum enthalten?

Das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass ein Impressum folgende Informationen enthalten muss:

  • Vollständiger Name und Anschrift: Bei Unternehmen ist der Name des Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) anzugeben.
  • Kontaktdaten: Mindestens eine E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, wie z.B. eine Telefonnummer.
  • Registrierungsnummer: Falls das Unternehmen in einem Handelsregister oder einem ähnlichen Verzeichnis eingetragen ist, muss die entsprechende Registrierungsnummer angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-ID: Sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden ist, muss diese ebenfalls aufgeführt werden.
  • Berufsbezogene Angaben: Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte, müssen zusätzliche Informationen bereitstellen. Dazu gehören die Kammerzugehörigkeit, die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie Angaben zur Berufsordnung.

 

Besonderheiten bei Social Media

Die Impressumspflicht gilt auch für geschäftlich genutzte Social Media-Profile. Eine Herausforderung besteht oft darin, dass die vorgegebenen Profilfelder der Plattformen nicht ausreichen, um alle notwendigen Angaben zu machen. In solchen Fällen sollte ein deutlich sichtbarer Link zum vollständigen Impressum eingefügt werden, der auf eine externe Website führt, wo die Informationen vollständig dargestellt sind. Dies gewährleistet, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, ohne dass die Übersichtlichkeit des Social Media-Profils beeinträchtigt wird.


Fazit: Wann benötige ich ein Impressum?

Zusammengefasst benötigst du ein Impressum immer dann, wenn du eine Website, einen Blog oder ein Social Media-Profil geschäftsmäßig betreibst. „Geschäftsmäßig“ bedeutet in diesem Kontext, dass du diese Plattformen regelmäßig und mit der Intention der Informationsverbreitung oder geschäftlichen Kommunikation nutzt. Es spielt keine Rolle, ob du damit direkt Einnahmen generieren möchtest oder nicht. Betroffen sind eine Vielzahl von Online-Angeboten, von kommerziellen Websites über Blogs und Foren bis hin zu Social Media-Profilen, die zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.

Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann rechtliche Folgen nach sich ziehen, wie z. B. Abmahnungen und Bußgelder. Ein korrekt ausgeführtes Impressum schützt nicht nur die Nutzer durch Transparenz und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, sondern stärkt auch das Vertrauen in dein Online-Angebot und zeigt deine Professionalität. Achte daher stets darauf, dass dein Impressum vollständig und aktuell ist.

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