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Impressumspflicht für Content Creator – So vermeidest du eine Abmahnung

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Die Impressumspflicht für Content Creator ist eine der zentralen rechtlichen Vorgaben im Internet. Sie dient dazu, den Betreiber einer Website oder eines Social-Media-Kanals transparent zu machen und eine einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Ein korrektes Impressum hilft dabei, Rechtsansprüche durchzusetzen und Wettbewerbsverstöße zu vermeiden. Wer als Content Creator kommerziell agiert, sollte sich unbedingt mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen, um teure Abmahnungen zu verhindern. Eine gemietete ladungsfähige Geschäftsadresse, wie zum Beispiel bei Adressgeber erhältlich, ist hier eine wertvolle und nervensparende Option für Content Creator.

Impressumspflicht Content Creator: Wer braucht ein Impressum?

Jeder, der geschäftsmäßig Inhalte im Internet veröffentlicht, ist verpflichtet, ein Impressum anzugeben. Dazu zählen nicht nur Betreiber von Websites und Online-Shops, sondern auch Content Creator, die mit ihren Social-Media-Kanälen Geld verdienen. Auch rein redaktionelle Angebote, die zur Meinungsbildung beitragen, unterliegen der Impressumspflicht.

Sogar private Websites sind nicht automatisch ausgenommen. Wer Werbebanner oder Affiliate-Links einbindet, bewegt sich bereits im geschäftsmäßigen Bereich und muss ein Impressum bereitstellen.

Welche Angaben muss ein Impressum enthalten?

Ein rechtssicheres Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, die per Gesetz festgelegt sind:

  • Vollständiger Name des Anbieters (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte)
  • Ladungsfähige Adresse (kein Postfach oder c/o-Adresse)
  • Mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • Falls es sich um ein Unternehmen handelt:
    • Rechtsform (z. B. GmbH, UG)
    • Vertretungsberechtigte Person(en)
    • Registergericht und Registernummer (falls vorhanden)
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten: Verantwortliche Person gemäß § 18 MStV

 

Impressumspflicht Content Creator: Darf eine Agenturadresse statt der eigenen Anschrift genutzt werden?

Viele Content Creator möchten ihre private Adresse nicht öffentlich angeben und suchen nach Alternativen. Agenturen (wie Adressgeber) bieten hierfür einen Impressumsservice an, um die Privatsphäre zu schützen.

Eine sogenannte c/o-Adresse ist eine Lösung für Content Creator, die größten Wert auf den Schutz ihrer Privatsphäre legen. Wer sich unsicher ist, sollte auch hier einen Anwalt konsultieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Nutzung eines Pseudonyms oder Künstlernamens

Ein Pseudonym reicht nicht für ein rechtssicheres Impressum, da es nicht amtlich registriert ist. Auch ein offiziell geführter Künstlername kann problematisch sein, da Gerichte diesen teilweise nicht als ausreichend anerkennen. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollte der echte Name im Impressum stehen.

Wo muss das Impressum platziert sein?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Idealerweise sollte es mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Eine Platzierung am Seitenende oder im Hauptmenü ist optimal.

Auf Social-Media-Plattformen, die keine direkte Impressumsfunktion bieten, kann ein externer Link zum Impressum in der Bio oder auf einer Link-Tree-Seite angegeben werden.

Abmahnrisiko: Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder fehlerhaft ist?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann bei bestehender Impressumspflicht für Content Creator schnell zu einer Abmahnung führen. Die häufigsten Fehler sind:

  • Fehlende oder veraltete Angaben (z. B. alte Adresse oder ungültige Telefonnummer)
  • Fehlende USt-ID oder Registereintrag
  • Falsche Bezeichnung der Rechtsform
  • Kein klickbarer Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (für Online-Händler Pflicht!)

Mögliche Folgen einer Abmahnung:

  • Ordnungsgelder bis zu 50.000 Euro
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen
  • Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen bei wiederholten Verstößen
  • Mögliche Schadensersatzforderungen

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?

Falls du eine Abmahnung erhältst, bewahre Ruhe und prüfe, ob die Forderung berechtigt ist. Unterschreibe keine Unterlassungserklärung vorschnell, da diese oft lebenslang gültig ist.

Ein Fachanwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht kann helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Parallel dazu solltest du dein Impressum schnellstmöglich anpassen, um weitere Verstöße zu vermeiden.

Impressumspflicht Content Creator: So vermeidest du eine Abmahnung wegen der Impressumspflicht

Wenn du als Content Creator kommerziell tätig bist, brauchst du ein vollständiges und korrektes Impressum. Erwäge auch, ob die gemietete Adresse einer Agentur für dich eine gute Option ist. Stelle sicher, dass dein Impressum leicht erreichbar ist – sowohl auf deiner Website als auch in deinen Social-Media-Profilen.

Regelmäßige Prüfungen auf Aktualität helfen dabei, Abmahnungen vorzubeugen. Falls du unsicher bist, kannst du einen rechtssicheren Impressumsgenerator nutzen oder dein Impressum von einem Anwalt prüfen lassen. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest teure rechtliche Konsequenzen.

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