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Was sind häufige Fehler im Impressum und wie kann ich sie vermeiden?

Ein korrektes Impressum schützt dich vor rechtlichen Problemen und sorgt für Transparenz. Dennoch treten immer wieder die gleichen Fehler auf. In diesem Artikel erfährst du, welche häufigen Fehler im Impressum auftreten und wie du sie vermeiden kannst. Außerdem geben wir dir Tipps, wie du sicherstellst, dass dein Impressum korrekt ist.

 

Häufige Fehler im Impressum

  1. Fehlende Angaben: Ein vollständiges Impressum muss bestimmte Informationen enthalten. Dazu gehören Name und Anschrift des Seitenbetreibers, Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie, bei juristischen Personen, der Name des Vertretungsberechtigten. Auch die Handelsregisternummer und das Registergericht sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden, dürfen nicht fehlen. Oftmals werden diese Angaben unvollständig gemacht oder ganz weggelassen.
  2. Unvollständige oder falsche Adresse: Viele Nutzer scheuen sich, ihre vollständige Adresse anzugeben, und verwenden eine unvollständige oder falsche Adresse, um ihre Privatsphäre zu schützen. Das ist jedoch nicht zulässig. Eine korrekte und vollständige Angabe der Adresse ist erforderlich, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Abmahnungen zu vermeiden.
  3. Fehlende Verantwortlichkeitsangaben: Bei Webseiten und Social-Media-Profilen, die von juristischen Personen betrieben werden, muss der Name des Vertretungsberechtigten angegeben werden. Diese Information fehlt jedoch häufig, was zu rechtlichen Problemen führen kann, da die Verantwortlichkeit nicht klar ist.
  4. Fehlende Kontaktinformationen: Die Angabe einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer ist Pflicht, bzw. es sollten zwei verschiedene Wege der Kontaktaufnahme möglich sein. Einige Nutzer verzichten darauf oder geben nur unvollständige Kontaktinformationen an, was zu Problemen führen kann, wenn jemand Kontakt aufnehmen möchte.
  5. Fehlende Angaben zur Aufsichtsbehörde: Wenn dein Unternehmen einer behördlichen Zulassung bedarf, muss die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum genannt werden. Auch diese Information wird oft vergessen, was ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  6. Fehlende oder unvollständige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hast, muss diese im Impressum aufgeführt werden. Viele vergessen dies oder geben sie nicht vollständig an, was zu Abmahnungen führen kann.
  7. Falsche oder unzureichende Platzierung des Impressums: Das Impressum muss leicht auffindbar und ständig verfügbar sein. Eine versteckte Platzierung erschwert den Zugang und kann als Verstoß gegen die Impressumspflicht gewertet werden. Stelle sicher, dass dein Impressum auf deiner Webseite und deinem Social-Media-Profil gut sichtbar verlinkt ist.
 

Typische Fallstricke und wie du sie vermeidest

  1. Privatadresse im Impressum: Es ist verständlich, dass du deine Privatadresse nicht öffentlich machen möchtest. Eine mögliche Lösung ist das Mieten einer Impressum Adresse oder einer Geschäftsadresse. Beachte jedoch, dass die angegebene Adresse postalisch erreichbar sein muss. Andernfalls riskierst du, gegen die gesetzlichen Vorgaben zu verstoßen.
  2. Angabe von Pseudonymen oder Künstlernamen: Verwende stets deinen vollständigen, echten Namen. Pseudonyme oder Künstlernamen sind nicht zulässig und können zu Abmahnungen führen. Es ist wichtig, dass die Identität des Seitenbetreibers eindeutig und nachvollziehbar ist.
  3. Keine regelmäßige Aktualisierung: Dein Impressum muss stets aktuell sein. Ändern sich deine Daten, musst du diese auch im Impressum anpassen. Setze dir regelmäßige Erinnerungen, um dein Impressum zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Das verhindert, dass veraltete Informationen veröffentlicht bleiben.
  4. Unklare Verantwortlichkeitsverteilung: Besonders bei gemeinschaftlichen Projekten oder Unternehmen ist es wichtig, klarzustellen, wer für den Inhalt der Seite verantwortlich ist. Dies verhindert Missverständnisse und rechtliche Probleme. Jeder Verantwortliche sollte namentlich und mit seinen Kontaktdaten genannt werden.
 

So überprüfst du, ob dein Impressum korrekt ist

Checklisten nutzen: Verwende Checklisten, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben in deinem Impressum enthalten sind. Es gibt zahlreiche Online-Ressourcen, die dir dabei helfen können, nichts zu vergessen. Eine solche Checkliste bietet dir eine strukturierte Vorgehensweise.

Rechtliche Beratung einholen: Im Zweifel kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine spezialisierte Agentur zu Rate zu ziehen. Sie können dein Impressum prüfen und sicherstellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Professionelle Hilfe kann dir Sicherheit geben und teure Fehler vermeiden.

Online-Tools zur Impressumserstellung: Es gibt viele Online-Tools und Generatoren, die dir helfen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Diese Tools führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess und stellen sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst. Sie sind besonders nützlich, wenn du dir unsicher bist, welche Informationen erforderlich sind.

Ein rechtssicheres Impressum ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt dich auch vor rechtlichen Konsequenzen. Indem du die häufigsten Fehler vermeidest und regelmäßig überprüfst, ob dein Impressum korrekt und aktuell ist, stellst du sicher, dass du auf der sicheren Seite bist.

 

Reale Fälle und Urteile zu Abmahnungen wegen falschem Impressum

Impressum Immobilienmakler

Fallbeschreibung:

Das Landgericht Leipzig entschied im Juni 2014 über die Anforderungen an das Impressum eines Immobilienmaklers. Eine Immobilienmaklerin hatte ihre Konkurrentin abgemahnt, weil diese im Impressum nicht die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben hatte. Zudem wurde bemängelt, dass die Konkurrentin keine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit besaß und falsche Berufsabschlüsse angab.

Gerichtsurteil:

Das Gericht entschied, dass Immobilienmakler im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde und deren Kontaktdaten nennen müssen. Dies dient der Transparenz und dem Schutz der Verbraucher. Weiterhin darf die Tätigkeit als Immobilienmakler nur mit einer behördlichen Erlaubnis gemäß § 34c GewO ausgeübt werden. Das Fehlen dieser Erlaubnis und die falsche Angabe von Berufsabschlüssen wurden als irreführend und wettbewerbswidrig gewertet.

 

Fehlende Angaben auf Facebook

Fallbeschreibung:

Die Antragsgegnerin betreibt ein Infoportal für die Region Stadt- und Landkreis XXX, das auch auf Facebook präsent ist. Dort werden Neuigkeiten, Veranstaltungen, Kultur und Ausgehtipps veröffentlicht, ebenso wie Werbung. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind Mitbewerber. Die Antragstellerin behauptet, dass die Antragsgegnerin vom 25.07. bis 29.07.2011 auf ihrem Facebook-Profil die gesetzlich vorgeschriebenen Impressumsangaben nach § 5 TMG nicht leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gemacht habe.

Entscheidung des Gerichts:

Das Landgericht Aschaffenburg entschied zugunsten der Antragstellerin. Es stellte fest, dass sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin Mitbewerber im Sinne des Wettbewerbsrechts sind und dass die Antragsgegnerin unlauter handelte, indem sie die Impressumspflicht nach § 5 TMG auf ihrem Facebook-Profil nicht erfüllte. Die Pflichtangaben müssen leicht erkennbar und ohne langes Suchen auffindbar sein. Im vorliegenden Fall waren die Angaben zur Verantwortlichen und zur Gesellschaftsform nur über mehrere Klicks erreichbar, was als Verstoß gegen die Impressumspflicht gewertet wurde.

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