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Welche Adresse muss/darf ich im Handelsregister angeben?

In Deutschland sind Unternehmer und Geschäftsleute verpflichtet, ihre Geschäftsadressen in verschiedenen rechtlichen Dokumenten anzugeben, einschließlich des Handelsregisters und des Impressums ihrer Webseiten. Diese Anforderungen sollen Transparenz und Rechenschaftspflicht fördern, um sowohl das Vertrauen der Öffentlichkeit als auch die Rechtssicherheit zu stärken. Doch welche spezifischen Vorschriften gelten für diese Adressen, müssen sie übereinstimmen, und welche Möglichkeiten gibt es für die Angabe einer Adresse?

 

Rechtliche Grundlagen

Handelsregister

Das Handelsregister dient der Erfassung aller relevanten Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften. Nach § 29 des Handelsgesetzbuches (HGB) muss jeder Kaufmann den Ort seiner Handelsniederlassung anmelden. Diese Adresse muss präzise genug sein, um die eindeutige Zustellung von Dokumenten zu ermöglichen. Für Einzelunternehmer ist nach § 106 HGB die Angabe einer inländischen Geschäftsadresse erforderlich.

 

Impressum

Das Impressum, geregelt durch § 5 des Telemediengesetzes (TMG), verlangt, dass jeder Diensteanbieter auf elektronischen Plattformen Informationen bereitstellt, die schnelle elektronische Kontakte und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Hierzu gehört auch die Angabe einer effektiven Adresse.

 

Adressübereinstimmung im Handelsregister und Impressum

Obwohl beide Adressen der Transparenz dienen, müssen sie nicht identisch sein. Das Handelsregister verlangt die Angabe des rechtlichen Firmensitzes, während das Impressum eine Adresse für den operativen Geschäftsbetrieb und die Kontaktaufnahme erfordern kann. Diese Unterscheidung ist besonders relevant für Unternehmen, die mehrere Standorte oder eine abweichende administrative Adresse haben.

 

Verwendung der Privatadresse

Die Verwendung einer Privatadresse im Handelsregister ist zulässig, wenn dort die geschäftlichen Aktivitäten stattfinden. Dies ist häufig bei Einzelunternehmern der Fall. Allerdings sollte diese Möglichkeit mit Vorsicht genutzt werden, da die Adresse öffentlich einsehbar ist und Datenschutzbedenken bestehen können.

 

Die c/o-Adresse im Handelsregister

Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG und § 31 HGB kann eine c/o-Adresse im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie zur besseren Auffindbarkeit der Annahme der Sendung einer bestimmten Person dient. Dies kann für Unternehmensgründer ohne feste Geschäftsadresse oder für Datenschutzgründe vorteilhaft sein. 

 

Die Wahl der Adresse kann rechtliche, operationale und datenschutzrechtliche Konsequenzen haben. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um Compliance mit den geltenden Gesetzen sicherzustellen.

Die korrekte Angabe der Geschäftsadresse im Handelsregister und im Impressum ist essenziell für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den Schutz der Privatsphäre. Unternehmen sollten die Wahl ihrer Geschäftsadresse sorgfältig abwägen und gegebenenfalls juristische Beratung in Anspruch nehmen, um den besten Weg für ihre spezifische Situation zu finden. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt zur Rechtssicherheit und zum Vertrauen der Geschäftspartner und Kunden bei.

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Häufig gestellte Fragen zur Adresse im Handelsregister

Nein, das müssen sie nicht. Im Handelsregister wird der rechtliche Firmensitz erfasst, während das Impressum eine Adresse erfordert, die es ermöglicht, schnell Kontakt aufzunehmen.

Ja, das ist möglich, wenn du von dort aus dein Unternehmen führst. Denke allerdings auch hier über den Schutz deiner Daten nach, da diese Informationen öffentlich zugänglich sind.

Ja, solange sie die Zustellbarkeit offizieller Dokumente sicherstellt. Es sollte jedoch nachweisbar sein, dass unter dieser Adresse Geschäftsaktivitäten stattfinden oder dass die Post den Unternehmensinhaber zuverlässig erreicht.

Jede Änderung des rechtlichen Sitzes muss unverzüglich gemeldet werden, um das Register auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Geschäftsführung oder der Inhaber des Unternehmens ist dafür verantwortlich, die korrekten Daten anzugeben.

Nein, im deutschen Handelsregister muss eine inländische Adresse angegeben werden, um eine zuverlässige juristische Zustellung und Kommunikation innerhalb Deutschlands zu gewährleisten.

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