Immer mehr Menschen veröffentlichen Inhalte online: als Influencer, Kleinunternehmer, Blogger oder über Online-Shops. Dabei ist das Impressum gesetzlich vorgeschrieben und muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Viele möchten jedoch nicht ihre private Wohnadresse angeben – aus Angst vor Belästigung, Abmahnungen oder Identitätsdiebstahl.
Eine c/o-Adresse („care of“, zu Deutsch: „zu Händen von“) bietet eine Lösung. Sie ermöglicht es dir, eine andere Person oder ein Unternehmen als Empfangsstelle für deine Post anzugeben. Dadurch bleibt deine Privatadresse geschützt, ohne dass du auf rechtliche Sicherheit verzichten musst. Doch Vorsicht: Die Verwendung der c/o-Adresse ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig. In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist, worauf du achten musst und wie du deine Impressumspflicht korrekt erfüllst.
Inhalt
Was genau ist eine c/o-Adresse?
Die c/o-Angabe wird genutzt, wenn der eigentliche Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht selbst wohnt oder geschäftlich tätig ist. Stattdessen wird eine dritte Person oder Organisation benannt, die Post in Empfang nimmt und an den tatsächlichen Empfänger weiterleitet. Das kann ein Büroservice, ein Freund oder ein Dienstleister sein.
Beispiel:
Max Muster
c/o Adressgeber
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Der Name „Max Muster“ ist der eigentliche Diensteanbieter. Die Firma „Adressgeber“ übernimmt lediglich den Postempfang.
Rechtliche Anforderungen an das Impressum
Seit Mai 2024 regelt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht für Websites, Social-Media-Profile und Online-Shops in Deutschland. Es ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG), übernimmt aber dessen zentrale Inhalte.
Laut § 5 DDG müssen Anbieter von digitalen Diensten eine ladungsfähige Anschrift im Impressum angeben. Diese Adresse muss es Behörden, Gerichten und Dritten ermöglichen, rechtlich relevante Schreiben wirksam zuzustellen.
Für Unternehmen gilt zusätzlich § 37 Handelsgesetzbuch (HGB): Kaufleute müssen eine Geschäftsanschrift angeben, unter der sie tatsächlich erreichbar sind.
Ist eine c/o-Adresse im Impressum erlaubt?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Eine c/o-Adresse erfüllt die Anforderungen nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der tatsächliche Diensteanbieter muss namentlich genannt sein.
Die Adresse allein reicht nicht. Dein Name oder Unternehmensname muss vollständig und korrekt im Impressum stehen. - Die Adresse muss ladungsfähig sein.
Das heißt: Gerichtspost muss zugestellt werden können. Die Person oder Organisation hinter der c/o-Adresse muss bereit und in der Lage sein, die Sendung entgegenzunehmen und weiterzuleiten. - Der Name des Anbieters muss am Briefkasten erkennbar sein.
Auch wenn du nicht selbst vor Ort wohnst oder arbeitest, muss dein Name (oder der deines Unternehmens) am Briefkasten stehen, damit die Post zugestellt werden kann. - Eine schriftliche Vereinbarung sollte vorliegen.
Wenn du einen Dienstleister beauftragst, sollte dieser schriftlich bestätigen, dass er Post in deinem Namen entgegennimmt und weiterleitet. Das sichert dich rechtlich ab.
Risiken bei falscher oder unvollständiger Angabe
Wer ein fehlerhaftes Impressum verwendet – zum Beispiel ohne ladungsfähige Anschrift – riskiert Abmahnungen, Bußgelder und gerichtliche Maßnahmen. Das Digitale-Dienste-Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden. Auch Konkurrenten können dich kostenpflichtig abmahnen, wenn dein Impressum unvollständig oder irreführend ist.
Besonders riskant ist die Angabe einer reinen Postfachadresse. Diese gilt ausdrücklich nicht als ladungsfähig und wird von Gerichten regelmäßig abgelehnt.
Für wen eignet sich eine c/o-Adresse besonders?
Die Verwendung einer c/o-Adresse ist besonders sinnvoll für:
- Influencer und Creator, die ihre Wohnadresse nicht öffentlich machen möchten
- Freiberufler*innen im Homeoffice, die keinen Firmenstandort betreiben
- Start-ups in der Gründungsphase, die noch kein eigenes Büro haben
- Vereine, bei denen nicht die private Anschrift des Vorstands veröffentlicht werden soll
- Digitale Nomaden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben
Impressum Generator: So einfach geht’s
Damit du dein Impressum einfach und rechtssicher erstellen kannst, stellen wir dir einen kostenfreien Impressum Generator zur Verfügung. Das Tool führt dich Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben und erstellt automatisch ein Impressum, das alle rechtlichen Vorgaben erfüllt – inklusive c/o-Adresse.
Tipp: Auch wenn der Generator dir viel Arbeit abnimmt, empfiehlt es sich, das Impressum durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen – besonders bei gewerblichen Angeboten.
Angaben, die du brauchst:
Dein vollständiger Name oder Firmenname
Die c/o-Adresse (Name des Dienstleisters oder Empfängers)
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, ggf. Telefon)
Registereintrag (falls vorhanden)
Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
Impressum Generator
Dein Impressum:
Fazit: c/o-Adresse mit Sorgfalt verwenden
Die Verwendung einer c/o-Adresse im Impressum ist zulässig – aber nur, wenn sie gewissenhaft umgesetzt wird. Wer seine Privatsphäre schützen möchte, sollte auf einen seriösen Anbieter setzen, dessen Anschrift rechtlich als ladungsfähig gilt. Mit dem richtigen Partner und einer sauber dokumentierten Vereinbarung steht dem datensparsamen Impressum nichts im Weg.
Nutze zusätzlich Tools wie den Impressum Generator, halte dich an die aktuellen Vorgaben des DDG und sorge dafür, dass Post zuverlässig weitergeleitet wird. So bleibst du rechtssicher – und schützt gleichzeitig deine persönliche Adresse.