Was ist der Unterschied zwischen dem Basic- und dem Premium Tarif?

Du suchst eine ladungsfähige Anschrift für deine Website, dein Buch oder deine Selbstständigkeit? Dann bietet dir Adressgeber zwei Pakete: Basic und Premium. Beide enthalten die gleiche Adresse – doch sie unterscheiden sich grundlegend in der Nutzung und im Leistungsumfang. Damit du den passenden Tarif für deine Situation findest, zeigen wir dir die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich. Der Basic-Tarif: Die einfache Lösung für ein einzelnes Projekt Der Basic-Tarif kostet 9,60 € pro Monat und richtet sich an alle, die eine ladungsfähige Anschrift für genau ein Projekt benötigen. Das kann etwa eine einzelne Website oder ein Buch sein. Du bekommst eine rechtssichere Adresse zur Impressumsnutzung, kombiniert mit hilfreichen digitalen Services. Das Angebot eignet sich ideal für: Selbstständige mit einem einzigen Onlineprojekt Autorinnen und Autoren mit einem Buch Einzelpersonen, die eine Impressumspflicht erfüllen müssen Leistungen im Basic-Tarif: Eine ladungsfähige c/o-Adresse für ein Projekt Unbegrenzte Verlinkung deiner Social-Media-Profile Scannen von bis zu 36 Briefen pro Jahr (danach 1 € pro Brief) Geschützter Download deiner Post Keine Einrichtungsgebühr Monatlich kündbar Paketweiterleitung: 4,90 € + Porto Option auf Zugang zum Co-Working-Space Die Nutzung ist auf einen Eintrag beschränkt. Sobald du weitere Websites, Bücher oder Profile mit Impressumspflicht betreibst, musst du ein weiteres Paket buchen – oder gleich zum Premium-Tarif wechseln. Der Premium-Tarif: Maximale Flexibilität für Vielnutzer Mit dem Premium-Tarif für 17,90 € pro Monat erhältst du nicht nur die gleichen Basisleistungen wie beim Basic-Tarif – du kannst die Adresse auch für beliebig viele Projekte gleichzeitig nutzen. Das macht diesen Tarif besonders attraktiv für: Online-Unternehmer mit mehreren Websites oder Shops Verlage oder Selfpublisher mit mehreren Buchveröffentlichungen Agenturen und Freelancer mit wechselnden Projekten Alle, die Wert auf langfristige Flexibilität und rechtssichere Außenwirkung legen Zusätzliche Vorteile des Premium-Tarifs: Nutzung der Adresse für unbegrenzt viele Websites, Bücher, Shops etc. Verwendung auch auf offiziellen Rechnungen erlaubt Günstigere Paketweiterleitung: 3 € + Porto Option auf eine Impressum-Page für deine Social-Media-Profile Auch dieser Tarif ist monatlich kündbar, beinhaltet keine Einrichtungsgebühr und enthält den gleichen Scan- und Downloadservice wie die Basic-Variante. Die Unterschiede auf einen Blick Merkmal Basic (9,60 €/Monat) Premium (17,90 €/Monat) Anzahl nutzbarer Projekte 1 Website oder 1 Buch Unbegrenzt viele Websites/Bücher Verwendung auf Rechnungen Nicht erlaubt Erlaubt Paketweiterleitung 4,90 € + Porto 3 € + Porto Impressum-Page für Socials Nicht enthalten Inklusive Flexibilität Nur für ein Projekt geeignet Volle Skalierbarkeit Welcher Tarif ist der richtige für dich? ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Sophia Neumann ist Mitbegründerin einer Unternehmergesellschaft (UG), die sich auf die Entwicklung von umweltfreundlichen Verpackungslösungen spezialisiert hat. Da ihre UG mehrere Produktlinien und Dienstleistungen anbietet, darunter eine eigene Website für Online-Bestellungen, eine andere für Unternehmensinformationen und eine dritte für Bildungsressourcen zum Thema Nachhaltigkeit, benötigt sie eine flexible Lösung für die Impressumspflicht. Sophia entscheidet sich für den Premium-Tarif, weil dieser es ihr ermöglicht, die gleiche ladungsfähige Anschrift für alle Unternehmenswebsites und offiziellen Kommunikationskanäle zu verwenden. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Laura Weber ist eine Fotografin, die ihre professionelle Portfolio-Website erstellen möchte, um ihre Arbeiten zu präsentieren. Sie hat nicht vor, weitere Websites zu betreiben oder regelmäßige Publikationen zu veröffentlichen, daher ist der Basic-Tarif für sie am sinnvollsten. Die ladungsfähige Anschrift des Basic-Tarifs ermöglicht es ihr, ihr Impressum auf ihrer einzigen Website rechtsgültig zu führen. Laura profitiert auch von den zusätzlichen Dienstleistungen wie dem Scannen der Briefpost, was ihr hilft, sich auf ihre kreative Arbeit zu konzentrieren, ohne sich um administrative Details sorgen zu müssen. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Maximilian Schmidt ist ein unabhängiger Autor, der bereits mehrere Bücher veröffentlicht hat und plant, weitere zu schreiben. Zudem betreibt er eine persönliche Blog-Website und eine weitere Seite für Online-Workshops. Für Maximilian ist der Premium-Tarif ideal, da er die gleiche ladungsfähige Anschrift für alle seine Bücher und Websites verwenden kann. Dies vereinfacht die Verwaltung seiner verschiedenen Projekte erheblich und bietet ihm die nötige Flexibilität, seine Geschäftsaktivitäten nach Bedarf zu erweitern. Die Möglichkeit, unbegrenzte Einträge unter derselben Adresse zu führen, macht den Premium-Tarif besonders wertvoll für seine wachsenden beruflichen Aktivitäten. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Anna Müller möchte ein eigenes Online-Geschäft starten, das handgemachte Kerzen über eine einzige Website verkauft. Sie plant zunächst keine Expansion in andere Produktkategorien oder das Betreiben weiterer Websites. Anna entscheidet sich für den Basic-Tarif, weil sie nur eine Adresse für die Impressumsangabe ihrer Website benötigt. Dieser Tarif erfüllt ihre Bedürfnisse vollkommen, da sie zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Projekte plant und die Kosten gering halten möchte. Zusätzlich profitiert sie von den inkludierten Dienstleistungen wie dem Scannen von Briefen und der Social-Media-Verknüpfung, was ihr hilft, ihr Geschäft professionell zu präsentieren und zu verwalten.
Wie viel verdient ein Twitch Streamer? So kann man mit dem Gaming Geld verdienen

Wer sich heute mit dem Gedanken trägt, sein Hobby zum Beruf zu machen, stößt früher oder später auf die Streaming-Plattform Twitch. Die Vorstellung: Du spielst Games, unterhältst dein Publikum – und wirst dafür bezahlt. Doch wie viel verdient ein Twitch Streamer wirklich? Und was steckt hinter der vermeintlich einfachen Welt des Streamings? In diesem Artikel erfährst du, was hinter dem Erfolg steckt, wie sich Einnahmen zusammensetzen und warum du als Streamer rechtlich einiges beachten musst. Wie viel verdient ein Twitch Streamer? – Die Basics Die wichtigste Erkenntnis vorab: Auf Twitch ist (fast) alles möglich. Manche Streamer verdienen ein paar Euro nebenbei, andere bauen sich ein millionenschweres Business auf. Seit 2013 hat sich die Plattform extrem weiterentwickelt – besonders durch Sponsoring-Deals, steigende Abonnentenzahlen und neue Monetarisierungsmöglichkeiten. Doch nicht nur die großen Namen verdienen Geld: Auch kleinere Creator generieren heute mit Spenden, Affiliate-Programmen oder Merchandising respektable Nebeneinkünfte. Trotzdem gilt: Wer langfristig erfolgreich sein will, braucht eine gute Strategie, eine starke Community und jede Menge Ausdauer. Deine Einnahmequellen als Twitch-Streamer Wenn du dich fragst, wie du mit Twitch Geld verdienen kannst, solltest du die wichtigsten Einnahmequellen kennen. Sie sind vielfältig – und die Kombination macht oft den Unterschied. Spenden und Bits Eine der direktesten Formen der Unterstützung: Zuschauer können dir freiwillig Geld senden, sei es über Drittanbieter-Plattformen oder Twitch-eigene Funktionen wie Bits. Oft reagieren Streamer emotional oder interaktiv auf Spenden – das animiert andere, ebenfalls zu spenden. Abonnements Zuschauer können deinen Kanal abonnieren, meistens für 3,99 Euro im Monat. Als Streamer bekommst du etwa die Hälfte, also rund 1,99 Euro pro Abo. Abonnenten erhalten kleine Vorteile wie spezielle Emotes oder exklusive Chatrechte – ein klarer Anreiz, regelmäßig zu supporten. Werbung Twitch schaltet Werbung vor oder während deines Streams. Dafür erhältst du als Creator etwa 2 bis 5 US-Dollar pro 1.000 Zuschauer je Werbeblock. Viel hilft hier viel – je höher deine Reichweite, desto besser die Werbeeinnahmen. Affiliate-Marketing Gerade bei technikaffinen Zuschauern funktioniert Affiliate-Marketing gut. Du verlinkst Produkte (z. B. über Amazon oder OWN3D) und erhältst eine Provision – oft bis zu 30 % pro Verkauf. Merchandise und Sponsoring Mit einem starken Branding kannst du auch über eigene Produkte Einnahmen erzielen – Tassen, Hoodies oder Poster mit Insider-Sprüchen deiner Community. Sponsoren wiederum zahlen dich dafür, dass du ihre Produkte zeigst oder bestimmte Spiele spielst – oft ganz unabhängig davon, ob jemand kauft. Content-Wiederverwertung Ein echter Geheimtipp: Schneide Highlights deines Streams zusammen und poste sie auf YouTube, Instagram oder TikTok. So erreichst du neue Zielgruppen und kannst zusätzlich Einnahmen durch Werbung oder Kooperationen generieren. Ab wann du mit Twitch Geld verdienen kannst Bevor du dich voll auf Einnahmen stürzt, solltest du wissen: Twitch hat ein Affiliate-Programm mit bestimmten Voraussetzungen. Innerhalb von 30 Tagen musst du: mindestens 8 Stunden gestreamt haben an mindestens 7 verschiedenen Tagen live gewesen sein im Durchschnitt 3 Zuschauer gehabt haben mindestens 50 Follower erreicht haben Wenn du das geschafft hast, kannst du mit Subscriptions, Bits und Werbung direkt loslegen. Der Weg zur Twitch-Partnerschaft – mit weiteren Vorteilen – wird dann ebenfalls greifbar. Konkrete Zahlen: So viel kannst du verdienen Die Frage „Wie viel verdient ein Twitch Streamer?“ lässt sich am besten mit realistischen Beispielen beantworten: Zuschauerzahl Geschätztes Einkommen (Monat) 10–20 50–250 $ 20–100 400–1.000 $ 100–1.000 1.000–4.000 $ 1.000+ unbegrenzt Dabei spielen viele weitere Faktoren eine Rolle – etwa ob du auf Deutsch oder Englisch streamst, wie aktiv deine Community ist, und ob du auf anderen Plattformen ebenfalls präsent bist. Der Alltag eines professionellen Streamers Viele unterschätzen, wie viel Arbeit in einem Stream steckt. Der Alltag eines Twitch-Streamers ist oft intensiver als ein 9-to-5-Job. 9 bis 13 Stunden täglich sind keine Seltenheit – inklusive Streaming, Community-Management, Technikpflege, Videobearbeitung und Social Media. Wochenenden und Feiertage? Für viele nicht existent. Zudem ist der Beruf extrem schnelllebig: Wer heute im Trend liegt, kann morgen in der Versenkung verschwinden. Du musst also regelmäßig neuen Content liefern, Trends beobachten und deine Reichweite auf TikTok, Instagram oder YouTube erweitern. Beispiel: Einkommen eines mittelgroßen Twitch-Streamers Ein mittelgroßer Streamer mit stabiler Community kann rund 7.500 Euro brutto im Monat verdienen. Die Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Twitch (Abos & Werbung): ca. 50 % YouTube & Instagram: ca. 25 % Sponsoring & Affiliate-Produkte: ca. 25 % Dafür brauchst du jedoch rund 300 Stunden Streamingzeit im Monat – plus die zusätzliche Arbeit an Content außerhalb von Twitch. Auszahlung und Steuerpflicht Twitch zahlt dir dein Geld in der Regel ab einem Mindestbetrag von hundert US-Dollar aus – entweder via PayPal oder Banküberweisung. Wichtig: Alle Einnahmen aus dem Streaming gelten steuerlich als Einkommen. Ob du über Spenden, Abos oder Werbung Geld verdienst – du musst es dem Finanzamt melden. Das heißt: In den meisten Fällen brauchst du eine Gewerbeanmeldung oder musst dich als Freiberufler registrieren. Eine gute rechtliche Beratung ist hier Gold wert. Impressumspflicht auf Twitch – Was viele übersehen Sobald du Einnahmen erzielst, reicht es nicht mehr aus, einfach nur zu streamen. Du bist gesetzlich verpflichtet, ein Impressum auf deinem Kanal anzugeben. Laut Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals TMG) musst du als Anbieter geschäftsmäßiger Inhalte deine Kontaktdaten offenlegen. Selbst wenn du „nur“ über Spenden oder Affiliate-Links Einnahmen generierst, bist du impressumspflichtig. Über 90 % der aktiven Twitch-Streamer fallen bereits in diese Kategorie – oft ohne es zu wissen. Was muss dein Impressum enthalten? Vollständiger Name oder Unternehmensbezeichnung Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail-Adresse) Optional: Umsatzsteuer-ID, falls erforderlich Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder bis zu 55.000 Euro – oder teure Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherzentralen. So bindest du dein Impressum richtig ein Das Gesetz schreibt vor, dass dein Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Am besten verlinkst du es direkt im Info-Panel deines Twitch-Profils mit dem Begriff „Impressum“. Alternativ kannst du auf deine eigene Website verlinken – wichtig ist, dass der Link funktioniert und nicht etwa zu einem Bild führt. Datenschutz vs. Transparenz: Impressum ohne private Adresse Vielleicht möchtest du deine Privatanschrift nicht im Netz veröffentlichen – völlig verständlich. Die Lösung: Miete dir eine ladungsfähige Geschäftsadresse, zum Beispiel bei Anbietern wie Adressgeber. Du bekommst eine seriöse Adresse für dein Impressum und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre. So einfach funktioniert’s:
Welche Angaben sind im Impressum Pflicht?

Ein Impressum ist die Anbieterkennzeichnung deiner Website. Es informiert Besucher darüber, wer hinter dem Online-Angebot steht und ermöglicht die schnelle Kontaktaufnahme sowie die Verfolgung rechtlicher Ansprüche. In Deutschland bist du gesetzlich verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen, wenn dein Web-Auftritt geschäftsmäßig betrieben wird – also nicht rein privat oder familiär. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG), der seit 2024 durch § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst wurde. Für journalistisch-redaktionelle Inhalte galt bisher § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV); seit November 2020 ist hierfür § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) maßgeblich. Im Folgenden erfährst du, welche Angaben im Impressum Pflicht sind – zunächst die allgemeinen Anforderungen für alle Anbieter, dann spezifische zusätzliche Angaben für verschiedene Branchen und Tätigkeiten. Allgemeine Pflichtangaben für alle Anbieter Grundsätzlich muss dein Impressum alle Informationen enthalten, die Besucher benötigen, um dich (bzw. dein Unternehmen) eindeutig zu identifizieren und zu kontaktieren. Folgende Angaben sind für jeden Diensteanbieter verpflichtend: Name und Anschrift des Anbieters: Bei natürlichen Personen musst du deinen vollständigen Namen (mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und Nachnamen) und eine ladungsfähige Postanschrift angeben. Pseudonyme oder Künstlernamen reichen nur in Ausnahmefällen, wenn die verantwortliche Person eindeutig ermittelbar bleibt. Ein Postfach ist nicht ausreichend – es muss die Straßenadresse genannt sein. Bei juristischen Personen (Unternehmen, Vereine etc.) ist der vollständige Firmen- bzw. Vereinsname anzugeben, einschließlich Rechtsform (z. B. „GmbH“, „e.V.“). Zusätzlich müssen hier die vertretungsberechtigten Personen (etwa Geschäftsführer, Vorstände) mit vollem Vor- und Zunamen genannt werden. Kontaktmöglichkeiten: Du musst mindestens eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Angabe einer E-Mail-Adresse. Außerdem wird eine weitere unmittelbare Kontaktmöglichkeit verlangt – in der Praxis empfehlt es sich, eine Telefonnummer anzugeben. Ein Kontaktformular oder Live-Chat kann zwar genügen, falls du weder Telefon noch E-Mail nutzt, doch auf der sicheren Seite bist du mit der Kombination aus E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Achte darauf, dass die Nummer zum Grundtarif erreichbar ist (keine teuren Hotlines). Dies sind die allgemeinen Pflichtangaben, die für alle Anbieter geschäftsmäßiger Online-Dienste gelten. Im Zweifel solltest du lieber mehr Informationen angeben als zu wenig, denn fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben können Abmahnungen oder Bußgelder nach sich ziehen. So kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Im nächsten Schritt schauen wir uns nun spezielle Anforderungen je nach Branche oder Tätigkeit an. 1. Unternehmen mit Handelsregistereintrag (GmbH, AG etc.) Wenn du ein Unternehmen betreibst, das im Handelsregister eingetragen ist – etwa eine GmbH, UG, AG, OHG, KG oder ein eingetragener Kaufmann (e.K.) – gelten zusätzliche Pflichtangaben in deinem Impressum. Neben den oben genannten allgemeinen Infos (Name, Anschrift, Kontakt etc.) musst du insbesondere folgendes anführen: Vollständiger Firmenname inkl. Rechtsform: Verwende die exakte Firma laut Handelsregister (keine Abkürzungen, außer zulässige wie GmbH/AG). Beispiel: „Musterfirma GmbH“ oder „Beispiel AG“. Ein bloßer Markenname ohne Rechtsform genügt nicht. Vertretungsberechtigte Person(en): Gib den/die Geschäftsführer (bei GmbH, UG) bzw. den Vorstand (bei AG) mit Vor- und Nachnamen an. Bei mehreren Geschäftsführern/Vorständen sollten alle genannt werden. Verwende keine Funktionsbezeichnungen ohne Namen – also nicht nur „Geschäftsführer: Max Mustermann“, sondern immer den Namen ausschreiben. Falls es einen Aufsichtsratsvorsitzenden (bei AG) gibt, ist dieser im Impressum nicht gesetzlich vorgeschrieben – üblich sind hauptsächlich die operativ Vertretungsberechtigten. Handelsregisterangaben: Nenne das Registergericht (z. B. Amtsgericht Stadtname) und die Handelsregisternummer (z. B. „HRB 12345“) deines Unternehmens. Diese Infos stehen im Handelsregisterauszug. Unternehmen ohne HR-Eintrag (z. B. Kleingewerbe) müssen hier nichts angeben – dieser Abschnitt gilt nur, wenn tatsächlich ein Eintrag besteht. Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID: Wie oben beschrieben, führe die USt-IdNr. oder W-IdNr. an, falls vorhanden. Eine GmbH/AG hat in der Regel eine solche Nummer, sobald sie umsatzsteuerlich erfasst ist. Keine USt-Id? – dann bleibt dieser Punkt einfach weg (keinesfalls die interne Steuernummer angeben). Neben diesen Punkten gelten natürlich weiterhin die allgemeinen Anforderungen (Adresse, E-Mail, Telefon etc.). Beachte, dass Kapitalgesellschaften auch im Geschäftsbriefverkehr gewisse Pflichtangaben haben (nach § 35a GmbHG / § 80 AktG), die dem Impressum ähneln – z. B. Firmensitz, Registergericht, Geschäftsführer. Es schadet nicht, diese ohnehin im Web-Impressum zu integrieren. Geeignet für den Eintrag im Gewerbe und Handelsregister: Geschäftsadresse mieten Tarif wählen 2. Freiberufler und Selbstständige Als Einzelunternehmer musst du deinen vollständigen bürgerlichen Namen nennen – also Vor- und Nachname. Ein bloßer Fantasiename wie „Designstudio XY“ reicht nicht. Du kannst deinen Geschäfts- oder Blognamen zusätzlich aufführen, aber dein Klarname darf nicht fehlen. Künstlernamen sind nur dann erlaubt, wenn du eindeutig identifizierbar bleibst. Im Zweifel solltest du deinen echten Namen verwenden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Handelsregister: Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht ins Handelsregister eingetragen. In diesem Fall musst du keine Registerangaben machen. Falls du jedoch als eingetragener Kaufmann (e.K.) oder in einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) tätig bist, gehören Registergericht und Registernummer ins Impressum. Umsatzsteuer-ID: Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, musst du sie angeben. Hast du keine – etwa weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt –, entfällt diese Angabe. Die normale Steuernummer vom Finanzamt darf auf keinen Fall veröffentlicht werden. Reglementierte Berufe: Bist du in einem kammerspflichtigen Beruf tätig, wie z. B. Arzt, Anwalt oder Architekt, musst du zusätzlich Angaben zur zuständigen Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung, zum Staat der Verleihung sowie zu den geltenden berufsrechtlichen Vorschriften machen. Behördliche Zulassung: Für erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie Makler oder Versicherungsvermittler musst du die zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Anschrift angeben. Grundsätzlich gilt: Sobald deine Seite nicht rein privat ist, brauchst du ein Impressum. Lieber zu viel angeben als zu wenig – das schützt dich vor Abmahnungen. 3. Online-Shops und E-Commerce-Anbieter Betreibst du einen Online-Shop oder bietest kostenpflichtige Dienstleistungen über deine Website an, gelten über die allgemeinen Impressumspflichten hinaus weitere Anforderungen. Diese sollen vor allem Verbraucher schützen und basieren auf EU-Vorgaben und deutschem Recht. OS-Link zur Online-Streitbeilegung: Bis zum 20. Juli 2025 bist du verpflichtet, einen klickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform bereitzustellen, wenn du an Verbraucher verkaufst. Dieser Link gehört gut sichtbar auf deine Website – oft steht er im Impressum. Nach der Abschaltung der Plattform entfällt die Pflicht vollständig. Wichtig: Entferne den Link und die zugehörige Textpassage rechtzeitig, denn ein veralteter, nicht funktionierender Link kann abgemahnt werden. Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG: Du musst deine Kunden darüber informieren, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn ja, gib Name, Adresse und Website der Stelle
Impressum für Streamer: Was du wissen musst – und wie du es richtig machst

Warum ein Impressum für Streamer? Ein Impressum ist kein lästiges Detail, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe, die für Transparenz sorgt. Es zeigt deinen Zuschauerinnen und Zuschauern, wer hinter dem Kanal steckt, und ermöglicht eine schnelle Kontaktaufnahme – nicht nur für Fans, sondern auch für Behörden, Geschäftspartner oder im Streitfall. Die Pflicht ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG) und betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch Social-Media- und Streaming-Profile. Gilt die Impressumspflicht auch für kleine Streamer? Ja. Und das ist der Punkt, an dem viele sich irren. Du brauchst kein riesiges Publikum und musst auch keine Einnahmen vorweisen, um impressumspflichtig zu sein. Entscheidend ist: Nutzt du deinen Kanal gewerblich – also nicht rein privat? Das ist schon der Fall, wenn du: Subscriptions auf Twitch aktivierst Spenden über PayPal oder andere Dienste annimmst Affiliate-Links teilst Produkte bewirbst – auch ohne Bezahlung dein Profil zur Selbstvermarktung nutzt (z. B. „Buch mich als Coach“) Auch wenn du (noch) nichts verdienst: Sobald du kommerzielle Funktionen bereitstellst, bist du rechtlich gesehen geschäftsmäßig unterwegs. Und das heißt: Du brauchst ein Impressum. Was gehört in ein rechtssicheres Impressum? Ein Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, die nicht fehlen dürfen. Diese Angaben sollen dich als Anbieter identifizierbar machen. Je nach Situation können weitere Informationen nötig sein. Für die meisten Einzelpersonen gilt: Grundlegende Angaben: Vor- und Nachname Vollständige, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!) E-Mail-Adresse Telefon oder andere direkte Kontaktmöglichkeit Tipp: Nutze keine Spitznamen oder Künstlernamen im Impressum. Es muss dein Klarname stehen – auch wenn das auf den ersten Blick unangenehm wirkt. Das Gesetz erlaubt hier keine Ausnahmen. So bindest du dein Impressum auf Twitch ein Twitch bietet kein eigenes Impressumsfeld. Du musst dein Impressum deshalb über einen kleinen Umweg integrieren – aber das ist in wenigen Minuten erledigt. Wichtig ist: Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Login bei TwitchÖffne deinen Kanal und gehe zu deinem Profil. Panels bearbeiten aktivierenScrolle auf deiner Kanal-Seite nach unten und aktiviere „Panels bearbeiten“. Neues Panel erstellenKlicke auf das Pluszeichen (+) und füge ein neues Panel hinzu. Panel benennenWähle eine eindeutige Bezeichnung wie „Impressum“ oder „Kontakt & Rechtliches“. Vermeide kreative Namen – die Angabe muss sofort erkennbar sein. Inhalt einfügenDu hast zwei Möglichkeiten: Direkt den Impressumstext in das Panel schreiben (rechtssicher, aber unübersichtlich bei langen Texten)Oder besser: einen deutlichen Link zu deiner Impressum-Seite setzen. Zum Beispiel: „Hier geht’s zu meinem Impressum: www.deineseite.de/impressum“ Wichtig: Der Link muss direkt auf den Impressumstext verweisen – nicht auf die Startseite deiner Website! Impressum auf YouTube: So machst du es richtig Auch wenn YouTube keine eigene Impressumsfunktion anbietet, bist du als Creator in der Pflicht, deine Anbieterkennzeichnung gut sichtbar bereitzustellen – spätestens dann, wenn du deinen Kanal für kommerzielle Zwecke nutzt. Das betrifft nicht nur große Influencer, sondern auch kleinere Streamer oder Content-Creator, die etwa Affiliate-Links posten, Sponsoring betreiben oder eigene Produkte vermarkten. Um dein Impressum korrekt einzubinden, solltest du den Abschnitt „Kanalinfo“ deines Profils nutzen. Dort kannst du unter dem Punkt „Links“ verschiedene URLs eintragen. Wichtig ist dabei, dass einer dieser Links klar mit „Impressum“ bezeichnet ist. Die Bezeichnung muss eindeutig sein – kreative Namen wie „Über mich“ oder „Rechtliches“ können im Zweifel als nicht ausreichend gelten. Der Link führt idealerweise auf eine eigene Website, auf der dein vollständiges Impressum hinterlegt ist. Dort müssen alle Pflichtangaben enthalten sein: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere Angaben wie Umsatzsteuer-ID oder Registereintrag. Achte darauf, dass der Link direkt zur Impressum-Seite führt – nicht auf die Startseite, von der man sich erst weiterklicken müsste. Der Vorteil einer zentralen Website liegt auf der Hand: Du kannst dort jederzeit Änderungen vornehmen, ohne sie auf allen Plattformen einzeln anpassen zu müssen. Sobald der Link gespeichert ist, erscheint er auch im Bannerbereich deines Kanals – gut sichtbar und mit nur einem Klick erreichbar. So erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben und bist auf der sicheren Seite. Impressum auf TikTok: So klappt’s mit dem rechtssicheren Auftritt TikTok ist bekannt für Kurzvideos, virale Challenges und kreative Inhalte – aber was viele vergessen: Auch hier gelten die gleichen gesetzlichen Pflichten wie auf anderen Plattformen. Sobald du mit deinem Profil kommerzielle Absichten verfolgst – etwa durch Kooperationen, Produktempfehlungen oder Links zu deinem Online-Shop –, brauchst du ein Impressum. TikTok bietet dafür kein eigenes Impressumsfeld, aber du kannst den Link zu deiner Impressumsseite in deiner Profil-Biografie einfügen. Besonders einfach geht das mit einem sogenannten Link-in-Bio-Dienst wie Linktree oder Beacons. Dort kannst du mehrere Buttons erstellen – einer davon sollte klar mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ beschriftet sein. Wichtig: Der Button muss direkt zur Impressumsseite führen. Eine Weiterleitung über Startseiten, Shop-Übersichten oder verschachtelte Menüs reicht nicht aus. Nutzerinnen und Nutzer müssen dein Impressum mit maximal zwei Klicks erreichen können. Noch sicherer ist es, wenn du den Impressums-Link direkt in die TikTok-Bio einfügst – also ohne Umweg über Drittanbieter. TikTok erlaubt einen einzigen klickbaren Link im Profil. Nutze ihn strategisch: Verlinke eine zentrale Seite auf deiner Website, auf der dein Impressum prominent platziert ist. Achte auf Aktualität und Vollständigkeit der Angaben. Wenn du häufig wechselnde Kooperationen oder Markenplatzierungen postest, kann es sinnvoll sein, dein Impressum zusätzlich im Beschreibungstext einzelner Videos zu erwähnen. So machst du klar, dass du professionell arbeitest und dich an die Spielregeln hältst – und vermeidest teure Abmahnungen. Was passiert, wenn du kein Impressum angibst? Viele Streamer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums. Dabei ist die Impressumspflicht in Deutschland kein unverbindlicher Hinweis, sondern eine klare gesetzliche Vorgabe. Wenn du deinen Kanal geschäftlich nutzt – das heißt mit kommerziellem Ziel, sei es durch Werbung, Spenden oder Produktverlinkungen – und kein korrektes Impressum bereithältst, drohen dir ernsthafte Folgen. Besonders häufig kommt es zu Abmahnungen, die von Mitbewerbern, Anwaltskanzleien oder Verbraucherverbänden ausgesprochen werden. In so einem Fall musst du nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sondern auch die oft hohen Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Ein weiterer Verstoß kann dich dann zusätzlich mehrere tausend Euro Vertragsstrafe kosten. Hinzu kommt: Ein fehlendes Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden – zum Beispiel durch Landesmedienanstalten. Besonders problematisch: Viele dieser Verfahren entstehen
Impressum ohne (Privat)-Adresse – Ist das erlaubt?

Impressum ohne Privatadresse? Ja. Das Impressum ist eine gesetzliche Pflicht für nahezu jede Webseite mit geschäftlichem oder öffentlich zugänglichem Inhalt. Wer eine Website betreibt, muss darin unter anderem seinen vollständigen Namen, eine Kontaktmöglichkeit sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben. Dennoch herrscht bei vielen Selbstständigen, Bloggern oder Kleinunternehmern Unsicherheit darüber, ob und in welcher Form eine Adresse genannt werden muss – insbesondere dann, wenn man kein eigenes Büro besitzt. Die zentrale Frage lautet oft: Darf ein Impressum auch ganz ohne Adresse auskommen? Die Antwort ist klar: Ein Impressum ohne Adresse ist nicht zulässig.Doch die gute Nachricht folgt sofort: Du musst deine private Wohnadresse nicht veröffentlichen. Es gibt rechtssichere und zugleich datenschutzfreundliche Alternativen, mit denen du deiner Impressumspflicht nachkommen kannst – ohne deine Privatsphäre aufzugeben. Eine besonders clevere Lösung bietet der Anbieter Adressgeber mit Sitz in Münster. Über Adressgeber kannst du eine ladungsfähige c/o-Adresse mieten, die du im Impressum verwenden darfst. Sie sieht wie folgt aus: Dein Namec/o Adressgeber #1234An der Alten Ziegelei 3848157 Münster Mit dieser Adresse trittst du professionell auf, bleibst rechtlich erreichbar und schützt zugleich deine Wohnanschrift vor neugierigen Blicken, unerwünschter Werbung oder potenziellem Missbrauch. In diesem Artikel erfährst du, warum eine Adresse im Impressum Pflicht ist, was genau eine c/o-Adresse bedeutet und weshalb Adressgeber die ideale Lösung für Selbstständige ohne eigenes Büro darstellt. Warum eine Adresse im Impressum gesetzlich vorgeschrieben ist Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schreibt allen Betreibern digitaler Inhalte vor, im Impressum eine ladungsfähige Anschrift zu nennen. Diese Vorschrift dient der rechtlichen Transparenz: Nutzerinnen und Nutzer, Mitbewerber, Behörden und Gerichte sollen die Möglichkeit haben, den Websitebetreiber eindeutig zu identifizieren und formell zu kontaktieren – etwa bei Urheberrechtsverletzungen, wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten oder datenschutzrechtlichen Beschwerden. Ladungsfähig bedeutet: Es muss sich um eine physisch existierende Adresse handeln, an der du postalisch erreichbar bist – auch für Einschreiben oder Gerichtspost. Eine Postfachnummer, ein rein virtuelles Büro ohne Postannahme oder ein anonymes Impressum reichen nicht aus. Ebenso unzulässig ist es, die Adresse einfach wegzulassen oder durch ein Kontaktformular zu ersetzen. Die Konsequenzen einer fehlenden oder fehlerhaften Adresse im Impressum können gravierend sein: Abmahnungen, Vertragsstrafen, Bußgelder oder sogar gerichtliche Verfahren sind keine Seltenheit. In Deutschland gilt ein Impressumsverstoß als Wettbewerbsverstoß – und wird entsprechend streng geahndet. Selbst ein kleiner, privat betriebener Blog mit Werbung oder Affiliate-Links ist betroffen, sobald eine wirtschaftliche Absicht vorliegt. Gerade für Freiberufler und Selbstständige, die im Homeoffice arbeiten, stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich diese Pflicht erfüllen, ohne die eigene Wohnadresse ins Internet zu stellen? Die Lösung: Eine ladungsfähige Adresse, die von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt wird – zum Beispiel durch den Impressumsservice von Adressgeber in Münster. Warum viele ihre Privatadresse nicht im Impressum sehen möchten Ein vollständiges Impressum gehört zu den sichtbarsten Informationen auf einer Website – und genau das ist für viele ein Problem. Wer keine Geschäftsadresse besitzt, müsste dort seine private Wohnanschrift veröffentlichen. Diese ist dann dauerhaft für alle abrufbar – für Kunden, Wettbewerber, Bots, Datensammler und leider auch für Menschen mit zweifelhaften Absichten. Die Risiken sind vielfältig: Unerwünschte Werbung, Postwurfsendungen, Identitätsmissbrauch, Stalking, Hasspost oder gar Bedrohungen sind reale Szenarien, die viele Einzelunternehmer ausblenden, bis es zu spät ist. Gerade wenn man unter Klarnamen auftritt, beruflich öffentlich präsent ist oder mit sensiblen Themen arbeitet, kann die Preisgabe der eigenen Wohnanschrift unangenehme Konsequenzen haben. Hinzu kommt ein psychologischer Aspekt: Das eigene Zuhause ist ein Rückzugsort. Es fühlt sich für viele schlicht falsch an, wenn diese persönliche Adresse plötzlich Teil eines öffentlich einsehbaren Impressums wird. Die rechtlichen Vorgaben lassen zwar keine Lücke zu – aber sie schreiben nicht vor, dass es sich um die Wohnadresse handeln muss. Genau hier setzen spezialisierte Impressumsservices wie Adressgeber an. Sie bieten eine Adresse zur Miete, die du rechtlich konform als ladungsfähige Anschrift im Impressum führen darfst. Damit bist du offiziell erreichbar, aber deine Privatsphäre bleibt gewahrt. Für viele ist das ein wichtiger Schritt in Richtung professionelles Online-Business – mit gutem Gefühl und rechtlicher Sicherheit. Was ist eine c/o-Adresse – und wann ist sie rechtlich zulässig? Die Abkürzung „c/o“ steht für „care of“ und bedeutet im deutschen Sprachgebrauch so viel wie „zu Händen von“ oder „unter Obhut von“. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Person unter einer Adresse erreichbar ist, die ihr nicht direkt gehört – etwa weil sie dort zur Untermiete wohnt oder weil es sich um die Geschäftsadresse eines Dienstleisters handelt. Im Kontext des Impressums bedeutet das: Du kannst eine c/o-Adresse verwenden, wenn du dort postalisch erreichbar bist und dir die Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde. Eine rechtlich zulässige c/o-Adresse muss: ladungsfähig sein, also Postempfang und Zustellung ermöglichen, regelmäßig betreut sein – keine verlassene Briefkastenadresse, und eine Zustimmung des Adressinhabers enthalten. Die Adresse muss außerdem eindeutig dir zugeordnet sein. Deshalb ist die c/o-Zeile verpflichtend, um klarzustellen, wer der tatsächliche Empfänger ist. Genau das bieten wir dir: Du erhältst eine eigene Kennziffer (#1234), die deine Post eindeutig zuordnet. Die Adresse ist geprüft, juristisch abgesichert und wird professionell verwaltet. Sie darf offiziell als Impressumsadresse genutzt werden – auch für Selbstständige ohne Gewerberäume. Damit erfüllt sie alle Anforderungen des DDG und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre. Adressgeber: Impressumspflicht erfüllen – ohne deine Wohnadresse zu veröffentlichen Adressgeber ist auf die Anforderungen von Freiberuflern, Bloggern, Coaches und Solo-Selbstständigen spezialisiert, die keine eigenen Büroräume besitzen, aber rechtssicher auftreten möchten. Der Anbieter mit Sitz in Münster stellt dir eine professionelle Geschäftsadresse zur Verfügung, die du rechtskonform im Impressum deiner Website angeben darfst – inklusive c/o-Kennzeichnung und persönlicher Zuordnung. Die Vorteile im Überblick: Rechtssichere Impressumsadresse, sofort einsetzbar Postannahme & Weiterleitung (physisch oder digital) Datenschutzkonform – keine Veröffentlichung deiner Wohnadresse Seriöser Unternehmenssitz in Deutschland (Münster) Flexibel & günstig – bereits ab wenigen Euro monatlich, jederzeit kündbar Adressgeber ist damit nicht nur eine Lösung für ein Impressum, sondern eine Investition in dein professionelles Auftreten. Du bleibst erreichbar – aber eben nicht auf deinem privaten Sofa. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen
Geschäftsadresse auf der Website: Warum sie Pflicht ist und wie du sie klug nutzt

Eine Website ohne Geschäftsadresse? Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch unprofessionell wirken. Wenn du selbstständig bist oder ein Unternehmen betreibst, reicht es nicht, einfach eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular anzubieten. Die Angabe einer vollständigen, ladungsfähigen Geschäftsadresse ist gesetzlich vorgeschrieben – und spielt auch für dein Vertrauen, dein Ranking und deine Privatsphäre eine größere Rolle, als viele denken. In diesem Artikel erfährst du, warum die Adresse auf deiner Website so wichtig ist, wo sie überall eingetragen werden muss, warum deine private Wohnadresse dafür nicht geeignet ist – und wie du dir mit einer gemieteten Geschäftsadresse viele Vorteile verschaffen kannst. Warum du eine Geschäftsadresse auf deiner Website angeben musst In Deutschland gilt für fast jede geschäftlich betriebene Website die sogenannte Impressumspflicht. Sie wird im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) und im Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt. Beide Gesetze verpflichten dich, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum deiner Website anzugeben – damit Nutzerinnen und Nutzer sowie Behörden oder Anwälte dich notfalls auch postalisch erreichen können. Was genau bedeutet das? Eine ladungsfähige Adresse ist keine Fantasieanschrift, kein Postfach und auch keine rein digitale Adresse. Es muss sich um eine echte, physische Anschrift handeln, an der du oder ein von dir beauftragter Dienst erreichbar ist. Was ist eine ladungsfähige Adresse – und was zählt nicht? Eine ladungsfähige Adresse ist eine Anschrift, an die Post offiziell zugestellt werden kann – auch rechtlich relevante Schreiben wie Abmahnungen, Mahnbescheide oder Gerichtspost. Eine gültige Adresse muss folgende Kriterien erfüllen: Sie ist vollständig: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Sie ist dauerhaft erreichbar: Es muss regelmäßig jemand Post entgegennehmen können. Sie ist physisch existent: Ein reines Postfach oder eine Briefkastenfirma reicht nicht. Wenn du kein eigenes Büro hast, kannst du trotzdem eine korrekte Impressumsadresse angeben – zum Beispiel über einen Coworking-Space oder einen seriösen Anbieter für Geschäftsadressen, der auch die Postannahme übernimmt. Wer braucht ein Impressum – und damit eine Geschäftsadresse? Kurz gesagt: Alle, die online Geld verdienen oder kommerzielle Inhalte anbieten. Die Impressumspflicht gilt zum Beispiel für: Online-Shops Dienstleistungsunternehmen (z. B. Coaching, Beratung, Agenturen) Blogs mit Werbeeinblendungen, Affiliate-Links oder Sponsoring Social-Media-Profile mit geschäftlicher Ausrichtung Webseiten mit redaktionellen oder journalistischen Inhalten Nur wenn deine Website rein privat ist – also ohne jede Einnahmequelle oder geschäftliche Absicht – bist du von der Impressumspflicht ausgenommen. Sobald du jedoch auch nur einen Werbebanner einbindest oder auf Produkte verlinkst, bist du verpflichtet, eine vollständige Anschrift anzugeben. Was passiert, wenn du keine (oder eine falsche) Geschäftsadresse angibst? Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist kein Kavaliersdelikt. Du setzt dich damit dem Risiko hoher Abmahnkosten und Bußgelder aus. Besonders Mitbewerber oder spezialisierte Abmahnkanzleien sind schnell zur Stelle, wenn sie einen Formfehler entdecken. Mögliche Konsequenzen: Abmahnungen mit Anwaltskosten, die oft mehrere Hundert Euro betragen Bußgelder durch Aufsichtsbehörden – theoretisch bis zu 50.000 Euro Reputationsschäden, weil Websites ohne Impressum als unseriös gelten Und: Selbst kleine Formfehler – wie eine unvollständige Adresse oder ein Impressum, das mobil nicht erreichbar ist – können rechtlich problematisch sein. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an alles korrekt und sauber zu gestalten. Wo deine Geschäftsadresse überall sichtbar wird – und warum das wichtig ist Die Geschäftsadresse steht nicht nur im Impressum. Sie wird in der Regel an vielen weiteren Stellen sichtbar – teils automatisch, teils verpflichtend. Hier ein Überblick: Auf deiner Website (Impressum, AGB, Datenschutzerklärung) Neben dem Impressum taucht die Adresse oft auch in den AGB oder der Datenschutzerklärung auf. Besucher sehen dort schnell, ob sie einem echten Anbieter gegenüberstehen – oder einer anonymen Seite ohne klare Verantwortlichkeit. Auf Rechnungen und Angeboten Laut Umsatzsteuergesetz (§14 UStG) muss deine Adresse auf jeder Rechnung angegeben werden. Auch Angebote oder Auftragsbestätigungen sollten die vollständige Anschrift enthalten – das schafft Vertrauen und erfüllt die Formvorgaben. Bei der Gewerbeanmeldung und im Handelsregister Wenn du ein Gewerbe anmeldest oder im Handelsregister eingetragen bist (z. B. bei UG, GmbH oder OHG), wird deine Geschäftsadresse automatisch öffentlich einsehbar – etwa auf Plattformen wie „Unternehmensregister.de“ oder bei deiner Stadtverwaltung. Bei Google Unternehmensprofil (Google Maps / My Business) Für ein sichtbares Google-Profil brauchst du eine überprüfbare Adresse. Google sendet oft eine Postkarte zur Verifizierung. Eine Adresse mit Briefkasten oder Wohnhaus kann hier problematisch sein – gerade bei Dienstleistungen ohne festen Standort. In Branchenverzeichnissen und Firmenportalen Seiten wie „Das Örtliche“, „11880“, „GoYellow“ oder „Wer liefert was“ greifen häufig automatisch auf deine Geschäftsadresse zu. Eine professionelle Adresse macht hier einen deutlich besseren Eindruck als ein Eintrag mit Privatanschrift. Bei Domainregistrierungen (Whois) Je nach Domainendung (.de, .com etc.) wird deine Adresse auch im Whois-Verzeichnis der Domainanbieter veröffentlicht. Bei Unternehmensdomains ist das meist verpflichtend – außer du nutzt einen Datenschutz-Service, der aber nicht immer zulässig ist. Auf Verpackungen, Versandetiketten und Retourenbelegen Wenn du Produkte verschickst, muss deine Adresse auch auf dem Paket oder der Retoureninformation stehen. Eine Adresse in einem Mehrfamilienhaus oder mit privatem Namen kann dabei unprofessionell wirken – vor allem im E-Commerce. Warum du deine private Wohnadresse besser nicht als Geschäftsadresse verwendest Gerade zum Start ist es verlockend, einfach die eigene Wohnadresse anzugeben – schließlich spart man damit Geld und Aufwand. Doch das bringt einige ernsthafte Nachteile mit sich: Verlust der Privatsphäre Deine private Adresse ist plötzlich für jeden im Internet sichtbar. Damit öffnest du Tür und Tor für unerwünschte Werbung, dubiose Geschäftsanfragen – oder sogar unangemeldete Besucher. Wenig professionelles Auftreten Eine Adresse in einem Wohngebiet wirkt auf Kundschaft, Geschäftspartner und Behörden oft weniger seriös. Gerade in sensiblen oder hochpreisigen Branchen erwarten Menschen ein professionelles Auftreten – dazu gehört auch eine vertrauenswürdige Adresse. Schlechtere Auffindbarkeit und Ranking bei Google Google erkennt, ob es sich bei deiner Adresse um ein Gewerbegebiet oder ein Wohnhaus handelt. Das kann Einfluss darauf haben, wie du in der lokalen Suche gelistet wirst – oder ob dein Unternehmensprofil überhaupt freigeschaltet wird. Steuerliche Grauzonen Wer sein Homeoffice zur Geschäftsadresse macht, riskiert steuerliche Fragen: Was darf abgesetzt werden? Was nicht? Und wie wird das mit der privaten Nutzung abgegrenzt? Eine externe Adresse ist oft steuerlich einfacher zu handhaben. Sicherheitsrisiken bei Konflikten Gerade wenn du in der Öffentlichkeit stehst – etwa als Journalist, Aktivistin oder Shop-Betreiber – möchtest du vermutlich nicht, dass deine Wohnadresse öffentlich zugänglich ist. Eine externe
Gericht erlaubt externes Impressum: Wann reicht ein Link zu anderer Website?

Die Impressumspflicht sorgt immer wieder für Verunsicherung. Ob Website, Online-Shop, Instagram-Profil oder YouTube-Kanal – sobald Inhalte nicht rein privat sind, gilt: Ein Impressum muss her. Doch wo muss es stehen? Und reicht ein einfacher Link? Genau diese Fragen standen im Mittelpunkt eines aktuellen Urteils des Landgerichts Trier. Die Entscheidung: Ein externer Link zu einer Impressumsseite kann rechtlich ausreichen – wenn er gut sichtbar ist und das Impressum schnell erreichbar bleibt. Der Fall: Verlinkung statt eigenem Text Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband gegen eine Rechtsanwältin, die auf ihrem Profil bei anwalt.de kein direkt eingebundenes Impressum hatte. Stattdessen führte ein klickbarer Link mit dem Titel „Kontaktdaten“ auf die Kanzlei-Website, wo sich ein vollständiges Impressum befand. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung und mahnte die Anwältin ab. Das Landgericht Trier (Az. 7 HK O 6/25) wies die Abmahnung jedoch zurück. Die Begründung: Für einen durchschnittlichen Internetnutzer sei der Weg zum Impressum verständlich und zumutbar. Der Link sei klar beschriftet, und die Pflichtangaben seien mit nur einem weiteren Klick auf der Zielseite abrufbar. Ein direkter Impressumstext auf dem Profil selbst sei unter diesen Umständen nicht zwingend erforderlich. Was bedeutet „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“? Die Impressumspflicht ist in § 5 des Telemediengesetzes (heute § 5 DDG – Digitales-Dienste-Gesetz) geregelt. Dort heißt es: Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Was das genau bedeutet, wurde über die Jahre durch Gerichtsurteile konkretisiert – darunter die bekannte Zwei-Klick-Regel. Diese Regel besagt: Das Impressum darf höchstens zwei Klicks entfernt sein – zum Beispiel von der Startseite aus über „Kontakt“ zur Impressumsseite. Wichtig ist, dass der Nutzer nicht lange suchen muss. Auch Begriffe wie „Rechtliches“, „Infos“ oder „Über uns“ wurden von Gerichten akzeptiert, solange sie nachvollziehbar zum Impressum führen. In besonderen Fällen – etwa auf Social-Media-Plattformen mit eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten – wird teilweise auch eine Drei-Klick-Regel toleriert. Entscheidend ist aber immer, dass der Link funktioniert, die Seite vollständig ist und das Impressum klar benannt wird. Ein Link mit dem Namen „Hier klicken“ wäre beispielsweise nicht ausreichend. Was das Urteil für Betreiber von Websites und Social-Media-Profilen bedeutet Für viele ist dieses Urteil eine gute Nachricht. Denn es schafft mehr Flexibilität – besonders dort, wo es technisch gar nicht möglich ist, ein vollständiges Impressum direkt einzubinden. Betreiber von Profilen auf Instagram, TikTok, LinkedIn oder auch YouTube stehen oft vor dem Problem, dass sie zwar ein Impressum brauchen, aber keine Seite dafür bereitstellen können. Die Möglichkeit, einfach auf eine separate Website mit einem rechtssicheren Impressum zu verlinken, ist deshalb ein echter Vorteil. Allerdings bedeutet das Urteil keine Entwarnung. Denn auch eine Verlinkung ist nur dann rechtssicher, wenn sie klar erkennbar, technisch erreichbar und rechtlich vollständig ist. Wer etwa auf eine fehlerhafte Seite verlinkt oder das Impressum auf der Zielseite nicht vollständig angibt (z. B. ohne ladungsfähige Anschrift oder fehlende Berufsbezeichnung), riskiert weiterhin Abmahnungen. Was bedeutet das für dich als Seitenbetreiber – und wie hilft dir unser Service dabei ganz konkret? Das Urteil des Landgerichts Trier bringt für viele Online-Akteure spürbare Erleichterung: Wenn du ein Impressum nicht direkt auf deiner Website oder deinem Social-Media-Profil einfügen kannst, darfst du stattdessen auf eine externe Impressumsseite verlinken – sofern der Link klar benannt ist (etwa mit „Impressum“, „Kontakt“ oder „Rechtliche Hinweise“) und die Zielseite alle gesetzlich geforderten Angaben vollständig und schnell auffindbar enthält. Genau hier kommt unser Angebot ins Spiel. Mit unseren Impressums-Tarifen Basic, Premium oder Business bieten wir dir eine rechtssichere, ladungsfähige Geschäftsadresse zur Miete an – inklusive professionell geprüfter Impressumstexte. Im Premium- und Business-Tarif erhältst du zusätzlich eine eigene, sofort nutzbare Impressum-Page, auf die du zum Beispiel direkt von deinem Instagram-Profil, deinem Linktree, deiner OnePager-Website oder jedem anderen Online-Auftritt verlinken kannst. Du brauchst kein technisches Know-how, keine eigene Unterseite auf deiner Domain und musst dich auch nicht selbst um rechtliche Formulierungen kümmern. Wir stellen dir alles bereit, was du für ein gesetzeskonformes Impressum benötigst – sicher, aktuell und jederzeit abrufbar. Damit schützt du dich vor unnötigem Stress, vermeidest Abmahnungen und kannst dich ganz auf dein Projekt konzentrieren – ob als Selbstständiger, Autor, Influencer oder Gründerin eines Start-ups. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen
Wie verwende ich die c/o-Adresse im Impressum?

Immer mehr Menschen veröffentlichen Inhalte online: als Influencer, Kleinunternehmer, Blogger oder über Online-Shops. Dabei ist das Impressum gesetzlich vorgeschrieben und muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Viele möchten jedoch nicht ihre private Wohnadresse angeben – aus Angst vor Belästigung, Abmahnungen oder Identitätsdiebstahl. Eine c/o-Adresse („care of“, zu Deutsch: „zu Händen von“) bietet eine Lösung. Sie ermöglicht es dir, eine andere Person oder ein Unternehmen als Empfangsstelle für deine Post anzugeben. Dadurch bleibt deine Privatadresse geschützt, ohne dass du auf rechtliche Sicherheit verzichten musst. Doch Vorsicht: Die Verwendung der c/o-Adresse ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig. In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist, worauf du achten musst und wie du deine Impressumspflicht korrekt erfüllst. Was genau ist eine c/o-Adresse? Die c/o-Angabe wird genutzt, wenn der eigentliche Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht selbst wohnt oder geschäftlich tätig ist. Stattdessen wird eine dritte Person oder Organisation benannt, die Post in Empfang nimmt und an den tatsächlichen Empfänger weiterleitet. Das kann ein Büroservice, ein Freund oder ein Dienstleister sein. Beispiel:Max Musterc/o AdressgeberMusterstraße 112345 Musterstadt Der Name „Max Muster“ ist der eigentliche Diensteanbieter. Die Firma „Adressgeber“ übernimmt lediglich den Postempfang. Rechtliche Anforderungen an das Impressum Seit Mai 2024 regelt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht für Websites, Social-Media-Profile und Online-Shops in Deutschland. Es ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG), übernimmt aber dessen zentrale Inhalte. Laut § 5 DDG müssen Anbieter von digitalen Diensten eine ladungsfähige Anschrift im Impressum angeben. Diese Adresse muss es Behörden, Gerichten und Dritten ermöglichen, rechtlich relevante Schreiben wirksam zuzustellen. Für Unternehmen gilt zusätzlich § 37 Handelsgesetzbuch (HGB): Kaufleute müssen eine Geschäftsanschrift angeben, unter der sie tatsächlich erreichbar sind. Ist eine c/o-Adresse im Impressum erlaubt? Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Eine c/o-Adresse erfüllt die Anforderungen nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der tatsächliche Diensteanbieter muss namentlich genannt sein.Die Adresse allein reicht nicht. Dein Name oder Unternehmensname muss vollständig und korrekt im Impressum stehen. Die Adresse muss ladungsfähig sein.Das heißt: Gerichtspost muss zugestellt werden können. Die Person oder Organisation hinter der c/o-Adresse muss bereit und in der Lage sein, die Sendung entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Der Name des Anbieters muss am Briefkasten erkennbar sein.Auch wenn du nicht selbst vor Ort wohnst oder arbeitest, muss dein Name (oder der deines Unternehmens) am Briefkasten stehen, damit die Post zugestellt werden kann. Eine schriftliche Vereinbarung sollte vorliegen.Wenn du einen Dienstleister beauftragst, sollte dieser schriftlich bestätigen, dass er Post in deinem Namen entgegennimmt und weiterleitet. Das sichert dich rechtlich ab. Risiken bei falscher oder unvollständiger Angabe Wer ein fehlerhaftes Impressum verwendet – zum Beispiel ohne ladungsfähige Anschrift – riskiert Abmahnungen, Bußgelder und gerichtliche Maßnahmen. Das Digitale-Dienste-Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden. Auch Konkurrenten können dich kostenpflichtig abmahnen, wenn dein Impressum unvollständig oder irreführend ist. Besonders riskant ist die Angabe einer reinen Postfachadresse. Diese gilt ausdrücklich nicht als ladungsfähig und wird von Gerichten regelmäßig abgelehnt. Für wen eignet sich eine c/o-Adresse besonders? Die Verwendung einer c/o-Adresse ist besonders sinnvoll für: Influencer und Creator, die ihre Wohnadresse nicht öffentlich machen möchten Freiberufler*innen im Homeoffice, die keinen Firmenstandort betreiben Start-ups in der Gründungsphase, die noch kein eigenes Büro haben Vereine, bei denen nicht die private Anschrift des Vorstands veröffentlicht werden soll Digitale Nomaden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben Impressum Generator: So einfach geht’s Damit du dein Impressum einfach und rechtssicher erstellen kannst, stellen wir dir einen kostenfreien Impressum Generator zur Verfügung. Das Tool führt dich Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben und erstellt automatisch ein Impressum, das alle rechtlichen Vorgaben erfüllt – inklusive c/o-Adresse. Tipp: Auch wenn der Generator dir viel Arbeit abnimmt, empfiehlt es sich, das Impressum durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen – besonders bei gewerblichen Angeboten. Angaben, die du brauchst: Dein vollständiger Name oder Firmenname Die c/o-Adresse (Name des Dienstleisters oder Empfängers) Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, ggf. Telefon) Registereintrag (falls vorhanden) Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden) Impressum Generator Impressum Generator Dein vollständiger Name: Empfänger deiner Post: Adresse des Empfängers: Deine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer: Ist dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen? Handelsregister-Nummer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden? Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Impressum generieren Dein Impressum: Fazit: c/o-Adresse mit Sorgfalt verwenden Die Verwendung einer c/o-Adresse im Impressum ist zulässig – aber nur, wenn sie gewissenhaft umgesetzt wird. Wer seine Privatsphäre schützen möchte, sollte auf einen seriösen Anbieter setzen, dessen Anschrift rechtlich als ladungsfähig gilt. Mit dem richtigen Partner und einer sauber dokumentierten Vereinbarung steht dem datensparsamen Impressum nichts im Weg. Nutze zusätzlich Tools wie den Impressum Generator, halte dich an die aktuellen Vorgaben des DDG und sorge dafür, dass Post zuverlässig weitergeleitet wird. So bleibst du rechtssicher – und schützt gleichzeitig deine persönliche Adresse. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen
Wie kann ich meine Adresse im Impressum schützen?

In Deutschland bist du gesetzlich verpflichtet, in deinem Impressum eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Ein Impressum ohne Adresse ist nicht zulässig – lässt du diese Angabe weg, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Mit anderen Worten: Es ist praktisch unmöglich, legal und gleichzeitig völlig anonym im Internet ein Einkommen zu erzielen. Dennoch möchtest du verständlicherweise nicht deine private Wohnadresse für alle Welt sichtbar ins Netz stellen. Gerade Einzelunternehmer, die von zu Hause aus arbeiten, oder Content Creator in sensiblen Bereichen stehen vor einem Dilemma: Einerseits besteht Impressumspflicht, andererseits kann die Veröffentlichung der eigenen Adresse ein erhöhtes Risiko für Belästigungen oder Stalking bedeuten. Die gute Nachricht ist, dass du deine Privatsphäre schützen kannst, ohne gegen die Impressumspflicht zu verstoßen. Im Folgenden erfährst du, welche Lösungen es gibt und für wen sie besonders sinnvoll sind. Warum musst du deine Adresse im Impressum angeben? Die Pflicht zur Adresse im Impressum besteht, um Transparenz und rechtliche Sicherheit im Internet zu gewährleisten. Laut § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (früher Telemediengesetz) müssen alle geschäftsmäßig betriebenen Websites eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme ermöglichen – dazu gehört eine vollständige Anschrift des Verantwortlichen. Behörden und Nutzer sollen den Betreiber einer Website jederzeit identifizieren und erreichen können. Diese Impressumspflicht greift immer dann, wenn du deine Webpräsenz nicht rein privat, sondern kommerziell oder „geschäftsmäßig“ betreibst. Das heißt: Sobald du mit einem Blog, Social-Media-Kanal oder Online-Angebot Einnahmen erzielst (durch Werbung, Verkäufe, Abonnements etc.), benötigst du ein Impressum mit Namen und Adresse. Ein Postfach genügt dabei übrigens nicht, denn es fehlt die physische Erreichbarkeit – im Impressum ist zwingend eine reale Anschrift erforderlich. Missachtest du diese Vorgaben, kann das ernste Konsequenzen haben. Schon ein fehlender oder falscher Adresseintrag im Impressum kann als Verstoß gewertet werden. Die Folge sind oft teure Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschützern und in manchen Fällen sogar Bußgelder von Aufsichtsbehörden. Ein korrektes Impressum mit ladungsfähiger Adresse ist also nicht nur Pflicht, sondern schützt dich auch vor rechtlichen Risiken. Wie kannst du deine Adresse im Impressum schützen? Zum Glück gibt es ein paar erprobte Möglichkeiten, wie du deine Privatadresse aus dem Impressum heraushalten und dennoch alle Vorschriften erfüllen kannst: Geschäftsadresse statt Privatanschrift nutzen: Wenn du die Möglichkeit hast, verwende eine geschäftliche Adresse anstelle deiner Wohnadresse. Das kann zum Beispiel deine Büroanschrift sein – sie vermittelt Professionalität und schafft Vertrauen bei Kunden. Außerdem bleibt so deine private Adresse geschützt und taucht öffentlich nicht auf. Viele Freiberufler und Einzelunternehmer haben allerdings gar kein eigenes Büro, da sie von zu Hause arbeiten. In solchen Fällen kannst du überlegen, einen Coworking-Space oder Büroservice zu nutzen: Manche Coworking-Anbieter stellen gegen eine kleine Gebühr ihre Anschrift als virtuelle Geschäftsadresse zur Verfügung und nehmen Post für dich an. Diese Variante erfüllt die Impressumspflicht, ohne dass deine Wohnadresse im Internet steht. Impressum-Service (Mietadresse) verwenden: Falls du keine eigene Geschäftsadresse hast, ist das Mieten einer Impressums-Adresse eine sehr beliebte Lösung. Dabei nutzt du die Anschrift eines Dienstleisters, ergänzt um ein „c/o“ und deinen Namen, als deine offizielle Kontaktadresse. Solch eine c/o-Adresse wird von Behörden und Post als ladungsfähige Anschrift anerkannt. Deine Post wird an die Service-Adresse gesendet und dann an dich weitergeleitet. Dieses Vorgehen ist völlig legal und inzwischen gängige Praxis bei vielen Kleinunternehmern und Content Creators. Ein guter Impressum-Service bietet eine einfache Einrichtung, rechtliche Sicherheit durch eine echte Geschäftsadresse, zuverlässige Postweiterleitung und das Ganze zu vergleichsweise geringen Kosten. Du kannst so alle Anforderungen erfüllen, ohne deine private Wohnort-Adresse preiszugeben. Für wen ist der Impressums-Schutz besonders relevant? Im Prinzip kann jeder, der online auftritt, von einem Impressums-Service profitieren. Besonders wichtig ist der Schutz der Adresse jedoch für folgende Gruppen: Freiberufler und Einzelunternehmer ohne Firmensitz: Wenn du kein separates Büro hast und eigentlich deine Privatwohnung als Geschäftsadresse herhalten müsste, solltest du über Alternativen nachdenken. Als Solo-Selbstständiger im Homeoffice kannst du mit einer gemieteten Impressums-Adresse professioneller auftreten und deine Privatsphäre wahren. Blogger, YouTuber und Influencer mit großer Reichweite: Sobald dein Internetauftritt über rein private Inhalte hinausgeht und du damit Geld verdienst, brauchst du ein Impressum. Viele Creator möchten aber verständlicherweise nicht, dass tausende Follower ihre Wohnadresse kennen. Gerade bekannte YouTuber oder Instagram-Influencer sind schon Ziel von Belästigungen geworden, wenn private Daten publik wurden. Durch einen Impressumsschutz lassen sich solche Risiken deutlich verringern. Content Creator auf OnlyFans oder in der Erotik-Branche: In Bereichen mit sensiblen oder erotischen Inhalten ist der Wunsch, die eigene Identität zu schützen, besonders hoch. Hier besteht eine erhöhte Gefahr von Stalking oder anderen Übergriffen, wenn persönliche Daten offenliegen. Trotzdem verlangt der Gesetzgeber auch auf Plattformen wie OnlyFans ein korrektes Impressum, sobald Einnahmen erzielt werden. Gerade für diese Fälle lohnt es sich, einen Impressum-Service zu nutzen, um sicher und anonym auftreten zu können. Natürlich gilt die Impressumspflicht nicht für rein private Webseiten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Doch in den oben genannten Szenarien kommst du um ein Impressum mit Anschrift nicht herum. Fazit: Privatsphäre wahren trotz Impressumspflicht Du siehst: Auch wenn du gesetzlich dazu verpflichtet bist, deine Adresse im Impressum anzugeben, musst du deine Privatsphäre nicht vollkommen aufgeben. Durch Lösungen wie eine alternative Geschäftsadresse oder einen Impressum-Service erfüllst du alle rechtlichen Vorgaben und bleibst trotzdem geschützt. Adressgeber.de unterstützt dich dabei gerne: Wir stellen dir eine ladungsfähige c/o-Adresse zur Verfügung, die du in deinem Impressum nutzen kannst. Damit bist du für Kunden und Behörden erreichbar, ohne dass deine private Wohnanschrift im Internet für jedermann sichtbar ist. So kannst du dich voll und ganz auf dein Online-Business konzentrieren – wir kümmern uns darum, dass deine Adresse sicher bleibt! Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen
Werbung kenntlich machen auf Instagram: Aktuelle Rechtslage und Tipps

Werbung kenntlich machen auf Instagram: Für Influencer und Unternehmen ist dies verpflichtend, um Abmahnungen und hohe Bußgelder zu vermeiden. Das gilt besonders, seitdem im Mai 2022 ein neues Influencer-Gesetz verabschiedet wurde. Werbung auf Instagram kennzeichnen: Das ist die Gesetzeslage Seit Mai 2022 gilt das neue Influencer-Gesetz, das die Kennzeichnungspflichten für Werbung auf Instagram präzisiert. Influencer müssen Posts als Werbung kennzeichnen, wenn sie eine Gegenleistung, sei es in Form von Geld oder Produkten, erhalten haben. Diese Kennzeichnung soll Transparenz schaffen und die Nutzer schützen. Doch was genau müssen Influencer beachten? Wie muss die Werbung gekennzeichnet sein? Die Werbung muss auf den ersten Blick als solche auf Instagram kenntlich sein. Folgende Richtlinien haben sich etabliert: Kennzeichnung am Anfang des Haupttextes Begriffe wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „sponsored“ verwenden Hashtags wie #ad oder #poweredby sind nicht ausreichend Dauerhafte Sichtbarkeit der Kennzeichnung Die Plattform Instagram bietet mittlerweile die Option, Posts als „Bezahlte Partnerschaft mit …“ zu markieren. Dies erleichtert die Kennzeichnung und macht den werblichen Charakter deutlich sichtbar. Wer muss Instagram Werbung kennzeichnen? Jeder, der für einen Post eine Gegenleistung erhält, muss diesen als Werbung kennzeichnen, unabhängig von der Anzahl der Follower oder dem Verifizierungsstatus des Accounts. Auch Unternehmen, die Influencern Produkte oder Geld zur Verfügung stellen, können bei Verstößen belangt werden. Was passiert, wenn Werbung auf Instagram nicht gekennzeichnet ist? Fehlende oder unzureichende Kenntlichmachung der Werbung auf Instagram kann zu hohen Geldstrafen führen. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem schaden solche Verstöße dem Image der beteiligten Influencer und Unternehmen erheblich. Ein prominentes Beispiel ist die Drogeriekette Rossmann, die wegen unzureichend gekennzeichneter Beiträge bereits verurteilt wurde. Um solche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu vermeiden, sind Influencer und Unternehmen nicht nur zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Werbung verpflichtet, sondern müssen auch andere gesetzliche Anforderungen erfüllen. Eine davon ist das Führen eines vollständigen Impressums auf ihren Social-Media-Profilen und Websites. Warum ist ein Impressum mit einer ladungsfähigen Adresse wichtig? Ein vollständiges Impressum mit einer ladungsfähigen Adresse ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Transparenz und rechtlichen Absicherung. Es ermöglicht es Nutzern, bei rechtlichen Problemen den Betreiber einer Seite zu kontaktieren. Fehlt dieses Impressum, drohen Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen. Die ladungsfähige Adresse stellt sicher, dass im Fall von Rechtsstreitigkeiten eine Zustellung von rechtlichen Dokumenten möglich ist. Dies schützt nicht nur die Nutzer, sondern auch die Betreiber von Social-Media-Profilen und Websites vor rechtlichen Unsicherheiten. Sicherheit durch klare Kennzeichnung Das richtige Kennzeichnen von Werbung auf Instagram ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine Frage der Transparenz und Glaubwürdigkeit. Influencer und Unternehmen sollten sich daher unbedingt an die geltenden Vorschriften halten, um Abmahnungen und Imageverlust zu vermeiden. Unser Service für Influencer: Ladungsfähige Adresse und Impressum Page Um dir als Influencer das Leben zu erleichtern und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, bieten wir einen speziellen Service an. Du kannst bei uns eine ladungsfähige Adresse mieten, die du in deinem Impressum angeben kannst. Zusätzlich stellen wir dir eine professionelle Impressum Page zur Verfügung, auf die du ganz einfach von deinen Social-Media-Profilen verlinken kannst. So erfüllst du mühelos die gesetzlichen Anforderungen und kannst dich voll und ganz auf deine kreative Arbeit konzentrieren. Unsere Lösung sorgt dafür, dass du immer auf der sicheren Seite bist und keine Abmahnungen oder rechtlichen Probleme fürchten musst. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen FAQ: Werbung kenntlich machen auf Instagram Was passiert, wenn Werbung auf Instagram nicht gekennzeichnet ist? Wird Werbung auf Instagram nicht ausreichend gekennzeichnet, drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Auch das Vertrauen der Community kann stark beschädigt werden. Zudem können nicht nur Influencer, sondern auch die werbenden Unternehmen haftbar gemacht werden. Wann gilt ein Beitrag als Werbung? Ein Beitrag gilt als Werbung, wenn für die Veröffentlichung eine Gegenleistung erbracht wurde – etwa durch Geld, Geschenke oder kostenlose Produkte. Auch wer „nur“ ein Produkt kostenlos erhält, muss den Beitrag als Werbung kennzeichnen. Reicht ein Hashtag wie #ad oder #sponsored aus? Nein. Hashtags allein, insbesondere am Ende eines Beitrags, genügen nicht. Die Kennzeichnung muss deutlich, sofort erkennbar und am Anfang des Beitrags platziert sein. Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ sind rechtlich sicherer. Müssen auch kleine Accounts Werbung kennzeichnen? Ja. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht unabhängig von der Follower-Zahl. Auch Mikro-Influencer und private Accounts können abgemahnt werden, wenn sie Produkte gegen Leistung bewerben. Wird Werbung auf Instagram nicht ausreichend gekennzeichnet, drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Auch das Vertrauen der Community kann stark beschädigt werden. Zudem können nicht nur Influencer, sondern auch die werbenden Unternehmen haftbar gemacht werden. Ein Beitrag gilt als Werbung, wenn für die Veröffentlichung eine Gegenleistung erbracht wurde – etwa durch Geld, Geschenke oder kostenlose Produkte. Auch wer „nur“ ein Produkt kostenlos erhält, muss den Beitrag als Werbung kennzeichnen. Nein. Hashtags allein, insbesondere am Ende eines Beitrags, genügen nicht. Die Kennzeichnung muss deutlich, sofort erkennbar und am Anfang des Beitrags platziert sein. Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ sind rechtlich sicherer. Ja. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht unabhängig von der Follower-Zahl. Auch Mikro-Influencer und private Accounts können abgemahnt werden, wenn sie Produkte gegen Leistung bewerben.