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Impressum für Kleinunternehmen und Kleingewerbe: Definition, Unterschiede und rechtliche Anforderungen
Was ist ein Kleinunternehmen?
Ein Kleinunternehmen ist eine wirtschaftliche Einheit, die sich durch eine bestimmte Größe und einen begrenzten Jahresumsatz oder Bilanzsumme auszeichnet. In der Europäischen Union und auch in Deutschland wird ein Kleinunternehmen folgendermaßen definiert:
- Mitarbeiterzahl: Weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz: Weniger als 10 Millionen Euro oder
- Bilanzsumme: Weniger als 10 Millionen Euro
Diese Definition unterscheidet sich von Land zu Land und kann auch branchenspezifische Unterschiede aufweisen. Kleinunternehmen sind oft Inhaber-geführte Betriebe, die lokal oder regional agieren.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach deutschem Recht bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen nicht überschreitet. Es handelt sich oft um Einzelunternehmer oder kleine Betriebe, die keine kaufmännische Buchführung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) betreiben müssen. Stattdessen führen sie eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Kleingewerbetreibende müssen sich beim Gewerbeamt anmelden, sind jedoch keine Kaufleute im rechtlichen Sinne.
Umsatzsteuer:
Kleingewerbetreibende können von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, sofern ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (Stand 2021) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer erheben und abführen, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen
Kleingewerbe | Kleinunternehmen | |
---|---|---|
Definition | Spezifischer Gewerbebetrieb mit bestimmten Umsatz- und Gewinnschwellen. | Allgemeine Kategorie für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro. |
Buchführung | Vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder doppelte Buchführung, je nach Größe und Rechtsform. |
Kleinunternehmerregelung | Befreiung von der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer, sofern Umsatzgrenzen eingehalten werden: - Vorjahr: ≤ 22.000 Euro - Laufendes Jahr: voraussichtlich ≤ 50.000 Euro |
Gilt ebenfalls, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Andernfalls reguläre Umsatzsteuerpflicht. |
Rechtlicher Status | Keine Kaufleute im rechtlichen Sinne. | Können je nach Größe und Rechtsform Kaufleute sein. |
Formale Anforderungen | Weniger formale Anforderungen. | Unterschiedliche Anforderungen je nach Größe und Art des Geschäftsbetriebs. |
Anmeldung | Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. | Je nach Art des Unternehmens eventuell zusätzliche Anforderungen, wie z.B. Eintragung ins Handelsregister. |
Unterschiede zwischen Kleinunternehmen und Mittelständischen Unternehmen
Der Mittelstand, auch als „Mittelständische Unternehmen“ (KMU) bekannt, umfasst sowohl Kleinunternehmen als auch mittlere Unternehmen. Mittelständische Unternehmen werden weiter unterteilt in:
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme
- Kleinunternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme
- Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme
Die Unterscheidung basiert hauptsächlich auf der Anzahl der Mitarbeiter und dem Jahresumsatz bzw. der Bilanzsumme. Mittelständische Unternehmen haben daher im Vergleich zu Kleinunternehmen eine größere Anzahl an Mitarbeitern und höhere Umsätze. Diese Unternehmen spielen eine zentrale Rolle in der Wirtschaft und sind oft innovationsgetrieben.
Rechtliche Anforderungen für das Impressum von Kleinunternehmen und Kleingewerbe
Ein Impressum ist in Deutschland für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote Pflicht, unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Telemediengesetz (TMG) legt fest, welche Angaben im Impressum enthalten sein müssen. Diese Anforderungen gelten auch für Kleinunternehmen. Folgende Informationen müssen im Impressum eines Kleinunternehmens enthalten sein:
- Name und Anschrift: Der vollständige Name des Unternehmens und die Anschrift der Niederlassung. Bei Einzelunternehmern ist der vollständige Name des Inhabers anzugeben.
- Kontaktinformationen: Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der das Unternehmen erreichbar ist.
- Vertretungsberechtigte Person: Name der vertretungsberechtigten Person, z.B. der Geschäftsführer.
- Registereintrag: Falls das Unternehmen im Handelsregister oder anderen öffentlichen Registern eingetragen ist, müssen das Registergericht und die Registernummer angegeben werden.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
- Berufsrechtliche Angaben: Bei bestimmten Berufen (z.B. Anwälte, Steuerberater) sind zusätzliche Angaben zur zuständigen Kammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und dem Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, erforderlich.
Ein Impressum ist für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote in Deutschland Pflicht, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Kleinunternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro nicht überschreiten, müssen dieselben rechtlichen Anforderungen erfüllen wie größere Unternehmen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen.
Zusätzliche rechtliche Anforderungen und Hinweise
- Angabe der Rechtsform: Die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GmbH, UG, GbR, Einzelunternehmen) muss angegeben werden, da diese Information für die rechtliche Einordnung wichtig ist.
- Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG): Unternehmen, die Online-Dienste anbieten, müssen zusätzliche Informationen bereitstellen, wie zum Beispiel Angaben zu Preisen und den wesentlichen Merkmalen der angebotenen Dienstleistungen.
- Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Neben dem Impressum muss auch eine Datenschutzerklärung auf der Webseite vorhanden sein. Diese muss klar und verständlich über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten informieren.
- Besondere Pflichten für Online-Shops: Betreiber von Online-Shops müssen zudem Angaben zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem Widerrufsrecht, den Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie der Gewährleistung machen.
Impressum für Kleinunternehmen und Kleingewerbe
Kleinunternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro nicht überschreiten, müssen dieselben rechtlichen Anforderungen erfüllen wie größere Unternehmen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist relevant, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Darüber hinaus sollten Kleinunternehmen sicherstellen, dass sie auch andere gesetzliche Informationspflichten, wie etwa die DSGVO und spezielle E-Commerce-Gesetze, erfüllen.
Auch Kleingewerbe, die bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen nicht überschreiten, müssen dieselben rechtlichen Anforderungen an das Impressum erfüllen wie größere Unternehmen und Kleinunternehmen.
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