Die Wahl der passenden Unternehmensform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Sie legt fest, wer haftet, wie Gewinne verteilt werden, welche Steuern anfallen und wie Entscheidungen getroffen werden. Der Sinn der verschiedenen Unternehmensformen besteht darin, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu Größe, Risiko und Zielsetzung eines Unternehmens passen – vom Einzelunternehmer bis zum internationalen Konzern. In Deutschland stehen dafür zahlreiche Modelle zur Verfügung, die sich in Haftung, Kapitalbedarf und Organisationsstruktur deutlich unterscheiden.
Inhalt
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen (e.K. / e.Kfm. / e.Kfr.)
Ein Einzelunternehmen wird von einer Person geführt, die alleinige Verantwortung und Entscheidungsgewalt trägt. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zur gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zwecks zusammenschließen. Sie ist unkompliziert zu gründen und erfordert kein Mindestkapital. Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe betreiben. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Sämtliche Gesellschafter haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine KG besteht aus mindestens einem Vollhafter (Komplementär) und einem Teilhafter (Kommanditist). Der Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage, der Komplementär unbeschränkt. Sie eignet sich besonders für Familienunternehmen oder Kapitalbeteiligungen.
GmbH & Co. KG
Diese Mischform kombiniert die Vorteile der KG mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH. Die Komplementärin ist eine GmbH, wodurch die persönliche Haftung ausgeschlossen wird. Sie wird häufig im Mittelstand genutzt.
Partnergesellschaft (PartG / PartG mbB)
Die Partnergesellschaft richtet sich an Freiberufler wie Anwälte, Architekten oder Ärzte. Jeder Partner haftet nur für eigene berufliche Fehler. Bei der PartG mbB ist die Haftung zusätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, was sie besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv macht.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt)
Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit einem Mindestkapital ab einem Euro. Sie eignet sich für Gründer mit geringem Startkapital. Gewinne müssen teilweise als Rücklage einbehalten werden, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie benötigt mindestens 50.000 Euro Kapital und hat die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die KGaA verbindet Elemente der KG und der AG. Mindestens ein Gesellschafter haftet persönlich, während die übrigen Kapital über Aktien einbringen. Sie wird häufig von größeren Unternehmensgruppen genutzt.
Europäische Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea)
Die SE ist eine supranationale Rechtsform für Unternehmen innerhalb der EU. Sie erlaubt eine flexible Sitzverlegung innerhalb Europas. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro.
Genossenschaften und Vereine
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eG dient der wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder. Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme, unabhängig von der Kapitalbeteiligung. Die Haftung ist meist auf die Geschäftsanteile beschränkt.
Eingetragener Verein (e.V.)
Ein Verein verfolgt einen ideellen, nicht wirtschaftlichen Zweck. Er erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Vereinsregister. Die Haftung liegt grundsätzlich beim Verein, nicht bei den Mitgliedern.
Sonderformen und Mischformen
Stille Gesellschaft
Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Unternehmen eines anderen ohne nach außen aufzutreten. Er leistet eine Einlage und erhält Gewinnbeteiligung, haftet jedoch nicht nach außen. Diese Form eignet sich für diskrete Kapitalbeteiligungen.
Joint Venture
Ein Joint Venture ist ein gemeinsames Unternehmen mehrerer Partner, meist aus verschiedenen Ländern. Ziel ist die Nutzung gemeinsamer Ressourcen, Märkte oder Technologien. Die rechtliche Struktur kann individuell gewählt werden.
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Die EWIV fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen in der EU. Sie besitzt keine eigene Gewinnerzielungsabsicht. Ihre Mitglieder haften solidarisch für Verpflichtungen.
Stiftung / Unternehmensstiftung
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die ein dauerhaftes Vermögen einem bestimmten Zweck widmet. Sie hat keine Eigentümer oder Gesellschafter. Unternehmensstiftungen dienen oft der langfristigen Sicherung eines Firmenzwecks.
Limited (Ltd.)
Die Limited ist eine britische Kapitalgesellschaft mit geringer Kapitaleinlage. Früher war sie in Deutschland wegen des niedrigen Gründungsaufwands beliebt. Seit dem Brexit wird sie hierzulande nur noch eingeschränkt anerkannt.
Europäische Genossenschaft (SCE – Societas Cooperativa Europaea)
Die SCE ist das europäische Pendant zur eG. Sie ermöglicht Genossenschaften, in mehreren EU-Staaten zu agieren. Ziel ist die Förderung der Mitglieder über nationale Grenzen hinweg.



