Die Angabe einer Firmenadresse im Impressum ist für Unternehmen in Deutschland nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Aspekt der Transparenz und Vertrauensbildung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Der Gebrauch eines Postfachs als alleinige Adresse im Impressum wirft jedoch rechtliche Fragen auf, die es zu klären gilt. Rechtlicher Hintergrund Gemäß § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), früher Telemediengesetz (TMG), sind Anbieter von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien dazu verpflichtet, in ihrem Impressum eine Adresse zu führen, unter der sie schnell und direkt erreichbar sind. Diese Vorschrift ist darauf ausgelegt, eine effektive rechtliche Kommunikation zu ermöglichen, was besonders für…
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