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Gericht erlaubt externes Impressum: Wann reicht ein Link zu anderer Website?

Die Impressumspflicht sorgt immer wieder für Verunsicherung. Ob Website, Online-Shop, Instagram-Profil oder YouTube-Kanal – sobald Inhalte nicht rein privat sind, gilt: Ein Impressum muss her. Doch wo muss es stehen? Und reicht ein einfacher Link? Genau diese Fragen standen im Mittelpunkt eines aktuellen Urteils des Landgerichts Trier. Die Entscheidung: Ein externer Link zu einer Impressumsseite kann rechtlich ausreichen – wenn er gut sichtbar ist und das Impressum schnell erreichbar bleibt.

Der Fall: Verlinkung statt eigenem Text

Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband gegen eine Rechtsanwältin, die auf ihrem Profil bei anwalt.de kein direkt eingebundenes Impressum hatte. Stattdessen führte ein klickbarer Link mit dem Titel „Kontaktdaten“ auf die Kanzlei-Website, wo sich ein vollständiges Impressum befand. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung und mahnte die Anwältin ab.

Das Landgericht Trier (Az. 7 HK O 6/25) wies die Abmahnung jedoch zurück. Die Begründung: Für einen durchschnittlichen Internetnutzer sei der Weg zum Impressum verständlich und zumutbar. Der Link sei klar beschriftet, und die Pflichtangaben seien mit nur einem weiteren Klick auf der Zielseite abrufbar. Ein direkter Impressumstext auf dem Profil selbst sei unter diesen Umständen nicht zwingend erforderlich.

Was bedeutet „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“?

Die Impressumspflicht ist in § 5 des Telemediengesetzes (heute § 5 DDG – Digitales-Dienste-Gesetz) geregelt. Dort heißt es: Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Was das genau bedeutet, wurde über die Jahre durch Gerichtsurteile konkretisiert – darunter die bekannte Zwei-Klick-Regel.

Diese Regel besagt: Das Impressum darf höchstens zwei Klicks entfernt sein – zum Beispiel von der Startseite aus über „Kontakt“ zur Impressumsseite. Wichtig ist, dass der Nutzer nicht lange suchen muss. Auch Begriffe wie „Rechtliches“, „Infos“ oder „Über uns“ wurden von Gerichten akzeptiert, solange sie nachvollziehbar zum Impressum führen.

In besonderen Fällen – etwa auf Social-Media-Plattformen mit eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten – wird teilweise auch eine Drei-Klick-Regel toleriert. Entscheidend ist aber immer, dass der Link funktioniert, die Seite vollständig ist und das Impressum klar benannt wird. Ein Link mit dem Namen „Hier klicken“ wäre beispielsweise nicht ausreichend.

Was das Urteil für Betreiber von Websites und Social-Media-Profilen bedeutet

Für viele ist dieses Urteil eine gute Nachricht. Denn es schafft mehr Flexibilität – besonders dort, wo es technisch gar nicht möglich ist, ein vollständiges Impressum direkt einzubinden. Betreiber von Profilen auf Instagram, TikTok, LinkedIn oder auch YouTube stehen oft vor dem Problem, dass sie zwar ein Impressum brauchen, aber keine Seite dafür bereitstellen können. Die Möglichkeit, einfach auf eine separate Website mit einem rechtssicheren Impressum zu verlinken, ist deshalb ein echter Vorteil.

Allerdings bedeutet das Urteil keine Entwarnung. Denn auch eine Verlinkung ist nur dann rechtssicher, wenn sie klar erkennbar, technisch erreichbar und rechtlich vollständig ist. Wer etwa auf eine fehlerhafte Seite verlinkt oder das Impressum auf der Zielseite nicht vollständig angibt (z. B. ohne ladungsfähige Anschrift oder fehlende Berufsbezeichnung), riskiert weiterhin Abmahnungen.

Was bedeutet das für dich als Seitenbetreiber – und wie hilft dir unser Service dabei ganz konkret?

Das Urteil des Landgerichts Trier bringt für viele Online-Akteure spürbare Erleichterung: Wenn du ein Impressum nicht direkt auf deiner Website oder deinem Social-Media-Profil einfügen kannst, darfst du stattdessen auf eine externe Impressumsseite verlinken – sofern der Link klar benannt ist (etwa mit „Impressum“, „Kontakt“ oder „Rechtliche Hinweise“) und die Zielseite alle gesetzlich geforderten Angaben vollständig und schnell auffindbar enthält. Genau hier kommt unser Angebot ins Spiel. Mit unseren Impressums-Tarifen Basic, Premium oder Business bieten wir dir eine rechtssichere, ladungsfähige Geschäftsadresse zur Miete an – inklusive professionell geprüfter Impressumstexte. Im Premium- und Business-Tarif erhältst du zusätzlich eine eigene, sofort nutzbare Impressum-Page, auf die du zum Beispiel direkt von deinem Instagram-Profil, deinem Linktree, deiner OnePager-Website oder jedem anderen Online-Auftritt verlinken kannst.

Du brauchst kein technisches Know-how, keine eigene Unterseite auf deiner Domain und musst dich auch nicht selbst um rechtliche Formulierungen kümmern. Wir stellen dir alles bereit, was du für ein gesetzeskonformes Impressum benötigst – sicher, aktuell und jederzeit abrufbar. Damit schützt du dich vor unnötigem Stress, vermeidest Abmahnungen und kannst dich ganz auf dein Projekt konzentrieren – ob als Selbstständiger, Autor, Influencer oder Gründerin eines Start-ups.

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