Impressumsadresse, Post-Service & Co-Working-Space mieten: Wie läuft das ab?

Freelancerin Caro benötigt eine Geschäftsadresse für Ihr Impressum vom Adressgeber. Impressumsadresse mieten. Ladungsfähige Adresse mieten günstig

1. Wähle den passenden Tarif Bei Adressgeber kannst du zwischen zwei Tarifen wählen: Basic und Premium. Der Hauptunterschied zwischen diesen Optionen liegt in der Häufigkeit, mit der du die Impressumsadresse nutzen möchtest.   Basic Premium Monatlicher Preis €9,60 €17,90 Ladungsfähige Anschrift Für eine Website oder ein Buch Unbegrenzt für Websites und Bücher Verlinkungen von Social-Media- Unbegrenzte Verlinkungen Unbegrenzte Verlinkungen Scannen von Briefen pro Jahr Bis zu 36 Briefe (danach 1 €/Brief) Bis zu 36 Briefe (danach 1 €/Brief) Geschützter Download Verfügbar Verfügbar Vertragsbindung Monatlich kündbar nach 3 Monaten Mindestlaufzeit Monatlich kündbar nach 3 Monaten Mindestlaufzeit Einrichtungsgebühr Keine Keine Paketannahme & Weiterleitung 4,90 € + Porto pro Paket 3,00 € + Porto pro Paket Option auf Co-Working-Space Verfügbar Verfügbar 2. Zahlung über Stripe Sobald du dich für einen Tarif entschieden hast, erfolgt die Zahlung sicher und bequem über Stripe. Nach Abschluss der Zahlung erhältst du innerhalb eines Werktages eine E-Mail von uns mit allen nötigen Unterlagen. Wir sorgen dafür, dass alles schnell und reibungslos verläuft. 3. ID-Verfahren und Dokumentenunterschrift Teil des Anmeldeprozesses ist das ID-Verfahren, das ganz bequem online durchgeführt wird – du musst dafür nicht telefonieren. Du lässt einfach deinen Personalausweis überprüfen. Zusätzlich erhältst du von uns Dokumente, die du unterschreiben musst. Wir leiten dich durch jeden Schritt, damit alles schnell erledigt ist. 4. Nutzung der Adresse und Zusatzdienste Sobald alle Unterlagen bei uns sind, kannst du die Impressumsadresse nutzen. Dazu gehört auch der Post-Service* sowie die Option, unseren Co-Working Space zu nutzen. Bitte beachte hierbei die Nutzungsbedingungen.** Schritt für Schritt erklärt So einfach funktioniert Adressgeber Von der Auswahl deiner Impressumsadresse bis zur Freischaltung: In unserem Video zeigen wir dir, wie du deine Adresse bei Adressgeber einrichtest. 1 Passenden Tarif auswählen Wähle die richtige Lösung für dein Projekt. 2 Identität bestätigen und Vertrag unterzeichnen Erledige die erforderlichen Schritte bequem digital. 3 Adresse nach Freischaltung nutzen Verwende die Anschrift für den vereinbarten Zweck. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren Weitere Informationen Jetzt ansehen: Dein Weg zur Impressumsadresse bei Adressgeber. Wie funktioniert die Zahlung mit Stripe? Auswahl des Abonnements: Zuerst wählst du das gewünschte Abonnement aus den verfügbaren Optionen aus und klickst auf den entsprechenden Abonnieren-Button oder eine ähnliche Option. Zahlungsinformationen eingeben: Im nächsten Schritt gibst du deine Zahlungsinformationen ein. Stripe akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, einschließlich Kreditkarten, Debitkarten und möglicherweise auch andere lokale Zahlungsoptionen, abhängig vom Standort des Unternehmens und der Kunden. Zahlung bestätigen: Nachdem du deine Zahlungsdetails eingegeben hast, wirst du aufgefordert, die Zahlung zu bestätigen. Stripe führt eine sofortige Autorisierung durch, um sicherzustellen, dass die Zahlungsmethode gültig ist und über ausreichende Mittel verfügt. Zahlungsabwicklung: Sobald die Zahlung autorisiert ist, wird der Betrag entsprechend dem Abrechnungszyklus des Abonnements (z.B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich) automatisch abgebucht. Stripe verwaltet diese wiederkehrenden Zahlungen und sorgt dafür, dass sie sicher und pünktlich verarbeitet werden. Erhalt einer Zahlungsbestätigung: Nach jeder erfolgreichen Zahlung erhältst du eine E-Mail-Bestätigung von Stripe oder dem Anbieter, die als Beleg für die Transaktion dient. Diese E-Mail enthält Details über den Betrag, das Datum der Zahlung und das Abonnement. Verwaltung des Abonnements: Als Abonnent hast du in der Regel Zugang zu einem Kundenbereich, wo du deine Abonnementdetails einsehen, Zahlungsmethoden aktualisieren oder das Abonnement bei Bedarf kündigen kannst. Automatische Erneuerung: Solange dein Abonnement aktiv ist und die Zahlungsmethode gültig bleibt, wird das Abonnement automatisch am Ende jedes Abrechnungszyklus erneuert, bis du es kündigst. *Brief-Handling Bedingungen: Kostenloses Scannen: Du erhältst kostenloses Scannen für bis zu 36 Briefe im Vertragsjahr. Nachdem dieses Kontingent ausgeschöpft ist, wird eine Gebühr von 1,00 Euro pro weiterem gescannten Brief fällig. Kostenlose Entsorgung: Du kannst wählen, deine Briefe kostenlos entsorgen zu lassen, um keine Extrakosten zu verursachen. Beachte jedoch, dass dies nicht für Einschreiben, öffentliche Briefe von Ämtern oder rechtlich relevante Schreiben wie Abmahnungen gilt. Sammelweiterleitung: Einmal pro Halbjahr bieten wir eine Sammelweiterleitung deiner Briefe an. Diese Dienstleistung kostet 5 Euro zuzüglich der Kosten für Porto und Verpackung. Sofortige Weiterleitung: Wenn du eine sofortige Weiterleitung deiner Briefe wünschst, sende bitte eine E-Mail an Kontakt@adressgeber.de mit deinem Namen und deiner Kundennummer. Für diesen Service werden ebenfalls 5 Euro plus Porto und Verpackung berechnet.   **Co-Working-Space: Die Nutzung des Co-Working Spaces steht dir im Basic und Premium Tarif zur Verfügung. Du kannst den Space werktags zwischen 10 und 17 Uhr nutzen, musst dies jedoch mindestens eine Woche im Voraus anmelden. Die Unterbringungspauschale beträgt 50,00 Euro pro Tag. Dies umfasst einen Schreibtisch sowie Zugang zu Küche und Toilette. Kaffee und Wasser stehen dir ebenfalls frei zur Verfügung. Bitte bedenke, dass die Nutzung aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden kann.

Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Frau hält Smartphone in der Hand: Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?

Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des Internetrechts in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer die verantwortliche Person oder das Unternehmen hinter einem Webangebot klar identifizieren und bei Bedarf unkompliziert kontaktieren können. Doch wie weit reicht diese Pflicht konkret? Muss eine Telefonnummer zwingend im Impressum stehen – oder reicht auch eine E-Mail-Adresse? Gesetzliche Grundlagen: § 5 DDG als Maßstab Die Impressumspflicht ist im § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) geregelt, das seit dem 14. Mai 2024 das bisherige Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Die Vorschrift gilt für alle „geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien“. Damit sind nicht nur Onlineshops oder Unternehmenswebsites gemeint, sondern auch Blogs oder Vereinsseiten, sofern sie eine gewisse Dauerhaftigkeit und Regelmäßigkeit der Inhalte aufweisen. Kern der Vorschrift ist die sogenannte Anbieterkennzeichnungspflicht. Unter anderem heißt es dort: „Diensteanbieter haben […] Angaben zu machen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.“ Dieser Wortlaut lässt Raum für Interpretationen. Was genau bedeutet „schnelle elektronische Kontaktaufnahme“? Muss es sich dabei um eine Telefonnummer handeln oder reicht auch ein Kontaktformular?   Juristische Auslegung: Was Gerichte zur Telefonnummer im Impressum sagen In den vergangenen Jahren haben verschiedene Gerichte zur Auslegung dieser Vorschrift Stellung genommen. Besonders relevant sind drei Entscheidungen, die wir im Folgenden vorstellen: BGH-Urteil von 2006 (Az. I ZR 228/03) Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass eine E-Mail-Adresse allein nicht ausreicht, um die Anforderungen des damaligen TMG zu erfüllen. Es müsse mindestens eine zweite Kontaktmöglichkeit bestehen, die eine unmittelbare Kommunikation ermögliche. Daraus wurde vielerorts gefolgert, dass zusätzlich zur E-Mail auch eine Telefonnummer verpflichtend sei. Diese Interpretation galt lange als Standard – wurde jedoch später relativiert. EuGH-Urteil von 2008 (Rs. C‑298/07) Im Jahr 2008 entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine Telefonnummer nicht zwingend angegeben werden muss. Die Richter betonten, dass es nicht auf das Medium an sich, sondern auf die Effektivität der Kommunikation ankomme. Ein Online-Kontaktformular, das zügig beantwortet wird, könne denselben Zweck erfüllen wie eine Telefonnummer. BGH-Urteil vom 19. Dezember 2019 (Az. I ZR 163/16) Der BGH griff 2019 erneut die Frage auf und präzisierte seine frühere Rechtsprechung im Lichte des EuGH-Urteils. Die Entscheidung: Eine Telefonnummer ist nicht zwingend notwendig, sofern ein anderer, unmittelbarer und schneller Kommunikationsweg vorhanden ist – zum Beispiel ein funktionierendes Kontaktformular oder eine Faxnummer. Entscheidend sei, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht tagelang auf eine Reaktion warten müssen. Was bedeutet „unmittelbar“ und „schnell“? Der Gesetzgeber hat bewusst offen formuliert, um verschiedenen technischen Lösungen Rechnung zu tragen. Dennoch gibt es gewisse Anforderungen an die tatsächliche Erreichbarkeit: Eine E-Mail-Adresse muss aktiv überwacht werden. Es reicht nicht, sie anzugeben – sie muss auch regelmäßig gelesen und beantwortet werden. Ein Kontaktformular ist nur dann zulässig, wenn zeitnah reagiert wird (in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden). Die Kommunikation muss wechselseitig möglich sein: Eine Einbahnstraße, bei der Anfragen nicht beantwortet werden, genügt nicht. Ein Beispiel: Wer ein Kontaktformular einsetzt, sollte sicherstellen, dass die Anfragen automatisch weitergeleitet und regelmäßig bearbeitet werden – am besten durch eine Bestätigungsmail mit Rückmeldung zur Bearbeitungsdauer. Was bedeutet das für die Praxis? Mindestanforderung: E-Mail + zweiter Kontaktweg Jede Webseite mit Impressumspflicht muss mindestens zwei Kontaktwege angeben, von denen einer eine E-Mail-Adresse sein muss. Der zweite kann flexibel gewählt werden: Telefonnummer (optional) Kontaktformular Faxnummer (kaum noch praxisrelevant) Flexibilität ja – Verantwortung auch Auch wenn du keine Telefonnummer angibst, bedeutet das nicht, dass du dich aus der Verantwortung ziehen kannst. Wenn du beispielsweise ein Kontaktformular einsetzt, musst du gewährleisten, dass dieses auch funktioniert und zügig beantwortet wird. Vermeide Stolperfallen Keine Fake-Formulare ohne Reaktion Kein Verweis auf Social Media als alleinige Kontaktmöglichkeit Keine unleserliche oder versteckte Impressumsseite Fazit: Telefonnummer im Impressum:  sinnvoll, aber nicht Pflicht Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?Nein. Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben, solange eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller, direkter Kontaktweg vorhanden sind. Du kannst also selbst entscheiden, ob du telefonisch erreichbar sein möchtest – aus rechtlicher Sicht bist du dazu nicht verpflichtet. Trotzdem kann eine Telefonnummer Vertrauen schaffen – insbesondere bei geschäftlich genutzten Websites, Online-Shops oder Dienstleistungsportalen. Wer auf Kundenbindung setzt, sollte also überlegen, ob eine freiwillige Angabe nicht dennoch sinnvoll ist. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen

Darf ich eine c/o-Adresse als Meldeadresse nutzen?

Wohnhaft bei: Große grüne Eingangstür mit der Hausnummer 1. c/o Meldeadresse

Diese Frage taucht häufig auf, insbesondere wenn man sich in einer Übergangssituation befindet, etwa beim Umzug, bei einer längeren Reise oder bei einer vorübergehenden Unterbringung bei Freunden oder Verwandten. Aber darfst du c/o in einer Meldeadresse verwenden? Lass uns diese Frage detailliert betrachten und die rechtlichen sowie praktischen Aspekte beleuchten.   Was ist eine c/o-Adresse? Zunächst einmal sollten wir klären, was eine c/o-Adresse überhaupt ist. Die Abkürzung „c/o“ steht für „care of“ und bedeutet übersetzt „bei“ oder „in Obhut von“. Eine c/o-Adresse wird verwendet, wenn du Post an eine Person senden möchtest, die vorübergehend oder dauerhaft bei einer anderen Person wohnt. Beispielsweise könnte eine Adresse so aussehen: Max Mustermann c/o Lisa Müller Musterstraße 123 12345 Musterstadt In diesem Fall wohnt Max Mustermann bei Lisa Müller.     Die Meldeadresse – rechtliche Grundlagen In Deutschland gibt es eine Meldepflicht, die im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt ist. Diese besagt, dass jeder, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden muss. Unter einer Wohnung versteht das Gesetz jeden umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.     Darf eine c/o-Adresse als Meldeadresse genutzt werden? Die Nutzung einer c/o-Adresse als Meldeadresse ist nicht ohne Weiteres möglich. Die Meldeadresse muss immer die tatsächliche Haupt- oder Nebenwohnung des Einwohnenden sein. Das bedeutet, dass du an der angegebenen Adresse tatsächlich wohnen und schlafen musst. Eine c/o-Adresse, die lediglich dazu dient, deine Post zu empfangen, reicht hierfür nicht aus.   Sonderfälle und Ausnahmen Es gibt jedoch Situationen, in denen die Nutzung einer c/o-Adresse als Meldeadresse sinnvoll und erlaubt sein kann: Vorübergehende Wohnsituation: Wenn du beispielsweise vorübergehend bei Freunden oder Verwandten wohnst, weil du auf der Suche nach einer neuen Wohnung bist, kannst du dich für diesen Zeitraum dort anmelden. In diesem Fall wird die c/o-Adresse zu deiner tatsächlichen Meldeadresse. Besondere Umstände: In bestimmten Ausnahmesituationen, etwa bei Obdachlosigkeit oder wenn du aus Sicherheitsgründen deine Adresse nicht preisgeben möchtest, kann es möglich sein, eine andere Lösung zu finden. Hier ist es ratsam, sich direkt an die Meldebehörde zu wenden und die Situation zu erläutern. Berufliche Gründe: Manchmal erfordern berufliche Umstände, dass du dich an einer bestimmten Adresse meldest, auch wenn du dort nicht dauerhaft wohnst. Auch hier ist eine Absprache mit der Meldebehörde notwendig.   Praktische Aspekte und Nutzung Falls du dich dazu entscheidest, eine c/o-Adresse als Meldeadresse zu nutzen, beachte folgende Punkte: Einverständnis des Gastgebers: Stelle sicher, dass die Person, bei der du dich anmeldest, ihr Einverständnis gegeben hat. Diese Person muss nämlich damit rechnen, Post und eventuell auch Besuche von Behörden für dich zu empfangen. Nachweis des Wohnsitzes: Bei der Anmeldung wirst du in der Regel einen Nachweis über deinen Wohnsitz erbringen müssen. Dies kann beispielsweise durch einen Mietvertrag, eine Bestätigung des Wohnungsgebers oder ähnliches erfolgen. Korrekte Angabe der Adresse: Achte darauf, die Adresse korrekt und vollständig anzugeben, um Probleme mit der Zustellung deiner Post oder behördlichen Schreiben zu vermeiden.   Unsere c/o Adresse kann nicht als Meldeadresse genutzt werden Zusammengefasst darf eine c/o-Adresse nicht als Meldeadresse genutzt werden, wenn sie nur zum Empfangen von Post gedacht ist. Die Meldeadresse muss immer der Ort sein, an dem du tatsächlich wohnst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, in denen die vorübergehende Nutzung einer c/o-Adresse als Meldeadresse möglich und sinnvoll sein kann. In solchen Fällen ist es wichtig, sich direkt mit der zuständigen Meldebehörde abzustimmen und die Situation zu klären. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen Checkliste: Was muss ich beachten und wie muss eine c/o-Adresse aussehen? Korrekte Angabe der Adresse: Gib die Adresse exakt an, um sicherzustellen, dass deine Post korrekt zugestellt wird. Verwende das Format: [Dein Name] c/o [Adressgeber] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] Beispiel: Lisa Müllerc/o AdressgeberAn der Alten Ziegelei 3848147 Münster Einverständnis für Postempfang: Stelle sicher, dass wir als Adressgeber eine Vollmacht zum Empfang deiner Post haben. Nur dann können wir diese annehmen und dir weiterleiten. Regelmäßige Kontrolle: Vereinbare mit uns, wie und wann wir dir die empfangene Post weiterleiten. Keine Nutzung als Meldeadresse: Beachte, dass unsere c/o-Adresse nicht als Meldeadresse genutzt werden kann, da wir nur Post für dich entgegennehmen und weiterleiten. Aktualisierung bei Absendern: Informiere alle relevanten Absender (z. B. Banken, Behörden), dass sie Post an deine c/o-Adresse senden sollen.

c/o-Adresse richtig schreiben: So kommt deine Post sicher an

So verwendest du die c/o Adresse im Impressum

Die Abkürzung „c/o“ steht für „care of“ – übersetzt: „in Obhut von“. Sie wird verwendet, wenn der eigentliche Empfänger nicht direkt an der angegebenen Adresse wohnt oder gemeldet ist, aber dort erreichbar ist, weil eine andere Person oder Organisation die Post entgegennimmt. Typische Fälle sind Studierende in WGs, Geschäftsleute mit vielen Aufenthaltsorten oder Menschen, die aus Datenschutzgründen ihre Privatadresse nicht angeben möchten. Die c/o Adresse ist eine Zustelladresse, aber keine Wohnadresse. Das heißt: Behördenpost, Steuerbescheide oder Meldeunterlagen dürfen in Deutschland nicht dauerhaft an eine c/o Adresse geschickt werden. Für private und geschäftliche Briefe, Pakete oder wichtige Unterlagen ist sie hingegen bestens geeignet – vorausgesetzt, sie ist korrekt aufgebaut. Wie du eine c/o Adresse richtig schreibst Der Aufbau einer c/o Adresse folgt festen Regeln, damit sie von Postsystemen sicher gelesen und verarbeitet werden kann. Entscheidend ist die klare Trennung der einzelnen Informationen – jede gehört in eine eigene Zeile. Die Reihenfolge lautet: Name des Empfängers  c/o Name der Person oder Organisation, die die Post entgegennimmt  Straße und Hausnummer  Postleitzahl und Ort Wichtig ist, dass keine Klammern, Kommas oder Zusätze wie „bei“ verwendet werden. Auch Leerzeilen innerhalb des Adressblocks sollten vermieden werden. Nur so können Sortieranlagen der Deutschen Post die Anschrift korrekt verarbeiten. Wenn du über uns Post empfangen möchtest, solltest du beispielsweise folgende Adresse verwenden: Max Beispiel  c/o Adressgeber #1234  An der Alten Ziegelei 38  48157 Münster So erreichen uns Briefe und Pakete problemlos. Wir sorgen dann dafür, dass sie dir korrekt weitergeleitet oder zur Abholung bereitgestellt werden. Die Kombination aus deinem Namen und deiner Adressgeber-Nummer (#1234) stellt sicher, dass wir deine Sendung eindeutig zuordnen können – auch wenn mehrere Personen gleichzeitig unsere Adresse nutzen. Warum ist die Schreibweise so wichtig? Viele denken, es sei egal, ob man „c/o“ oder „bei“ schreibt, oder ob man die Namen kombiniert. Tatsächlich führen schon kleine Formfehler dazu, dass Post nicht zugestellt wird – vor allem bei maschineller Sortierung. Wer zum Beispiel „Max Beispiel bei Adressgeber“ in eine Zeile schreibt, riskiert, dass die Post an uns statt an dich adressiert wird. Auch die Zusteller vor Ort orientieren sich oft an den Namensschildern am Briefkasten. Wenn dein Name dort nicht steht oder du nicht eindeutig zugeordnet werden kannst, geht die Sendung möglicherweise zurück an den Absender. Deshalb ist es wichtig, dass dein Name auf unserer Adressliste steht – und du die Adresse genau in der empfohlenen Form verwendest. Häufige Fehler – Was du vermeiden solltest Damit deine c/o Adresse wirklich funktioniert, solltest du folgende Fehler unbedingt vermeiden: Keine Kombination von Namen in einer Zeile („Max Beispiel c/o Adressgeber“ ist falsch) Kein Ersatz von „c/o“ durch „bei“ oder „z. Hd.“ Keine zusätzlichen Informationen in Klammern oder mit Kommas Keine abgekürzten Straßennamen (immer ausgeschrieben: „An der Alten Ziegelei“ statt „a. d. A. Ziegelei“) Keine Adressblöcke, die zu tief auf dem Brief platziert sind (besonders bei Fensterumschlägen) Warum eine c/o Adresse bei Adressgeber? Als spezialisierter Dienstleister bieten wir dir nicht nur eine sichere Postadresse, sondern auch flexible Weiterleitungen, Diskretion und eine einfache Verwaltung deiner Sendungen. Du bekommst eine individuelle Adressnummer – wie im Beispiel „#1234“ – und kannst dir aussuchen, ob du deine Post abholen, scannen lassen oder automatisch weiterleiten möchtest. Unsere Adresse in Münster ist offiziell bei der Deutschen Post registriert und für alle üblichen Versanddienste problemlos erreichbar. Das sorgt für eine zuverlässige Zustellung, auch wenn du häufig unterwegs bist, deine Privatadresse schützen möchtest oder geschäftliche Korrespondenz über eine zentrale Adresse abwickelst. Internationale Post und Sonderfälle Auch bei Auslandssendungen kannst du unsere Adresse verwenden – allerdings solltest du dabei stets „Germany“ in Großbuchstaben als letzte Zeile ergänzen. Die Schreibweise bleibt ansonsten gleich. Für besonders sensible Sendungen oder Einschreiben ist es ratsam, zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit (Telefon, E-Mail) mit anzugeben – so kann dich der Zusteller notfalls erreichen. Fazit: c/o Adresse richtig schreiben – mit Adressgeber ganz einfach Wenn du eine c/o Adresse richtig schreiben willst, kommt es auf die Details an: korrekter Zeilenaufbau, keine Zusatzzeichen, klare Zuordnung. Mit uns an deiner Seite funktioniert das reibungslos. Wir sorgen dafür, dass deine Post sicher und diskret bei dir ankommt – ganz gleich, wo du dich gerade befindest. Du möchtest deine Post zuverlässig empfangen – ohne festen Wohnsitz oder mit maximalem Datenschutz? Dann melde dich bei uns. Wir helfen dir gerne weiter. Welcher Tarif ist der richtige für dich? ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Sophia Neumann ist Mitbegründerin einer Unternehmergesellschaft (UG), die sich auf die Entwicklung von umweltfreundlichen Verpackungslösungen spezialisiert hat. Da ihre UG mehrere Produktlinien und Dienstleistungen anbietet, darunter eine eigene Website für Online-Bestellungen, eine andere für Unternehmensinformationen und eine dritte für Bildungsressourcen zum Thema Nachhaltigkeit, benötigt sie eine flexible Lösung für die Impressumspflicht. Sophia entscheidet sich für den Premium-Tarif, weil dieser es ihr ermöglicht, die gleiche ladungsfähige Anschrift für alle Unternehmenswebsites und offiziellen Kommunikationskanäle zu verwenden. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Laura Weber ist eine Fotografin, die ihre professionelle Portfolio-Website erstellen möchte, um ihre Arbeiten zu präsentieren. Sie hat nicht vor, weitere Websites zu betreiben oder regelmäßige Publikationen zu veröffentlichen, daher ist der Basic-Tarif für sie am sinnvollsten. Die ladungsfähige Anschrift des Basic-Tarifs ermöglicht es ihr, ihr Impressum auf ihrer einzigen Website rechtsgültig zu führen. Laura profitiert auch von den zusätzlichen Dienstleistungen wie dem Scannen der Briefpost, was ihr hilft, sich auf ihre kreative Arbeit zu konzentrieren, ohne sich um administrative Details sorgen zu müssen. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Maximilian Schmidt ist ein unabhängiger Autor, der bereits mehrere Bücher veröffentlicht hat und plant, weitere zu schreiben. Zudem betreibt er eine persönliche Blog-Website und eine weitere Seite für Online-Workshops. Für Maximilian ist der Premium-Tarif ideal, da er die gleiche ladungsfähige Anschrift für alle seine Bücher und Websites verwenden kann. Dies vereinfacht die Verwaltung seiner verschiedenen Projekte erheblich und bietet ihm die nötige Flexibilität, seine Geschäftsaktivitäten nach Bedarf zu erweitern. Die Möglichkeit, unbegrenzte Einträge unter derselben Adresse zu führen, macht den Premium-Tarif besonders wertvoll für seine wachsenden beruflichen Aktivitäten. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Anna Müller möchte ein eigenes Online-Geschäft starten, das handgemachte Kerzen über eine einzige Website verkauft. Sie plant zunächst keine Expansion in andere Produktkategorien oder das Betreiben weiterer

Was ist der Unterschied zwischen dem Basic- und dem Premium Tarif?

Erklärung: Adressgeber Tarif Basic vs. Premium

Du suchst eine ladungsfähige Anschrift für deine Website, dein Buch oder deine Selbstständigkeit? Dann bietet dir Adressgeber zwei Pakete: Basic und Premium. Beide enthalten die gleiche Adresse – doch sie unterscheiden sich grundlegend in der Nutzung und im Leistungsumfang. Damit du den passenden Tarif für deine Situation findest, zeigen wir dir die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich.   Der Basic-Tarif: Die einfache Lösung für ein einzelnes Projekt Der Basic-Tarif kostet 9,60 € pro Monat und richtet sich an alle, die eine ladungsfähige Anschrift für genau ein Projekt benötigen. Das kann etwa eine einzelne Website oder ein Buch sein. Du bekommst eine rechtssichere Adresse zur Impressumsnutzung, kombiniert mit hilfreichen digitalen Services. Das Angebot eignet sich ideal für: Selbstständige mit einem einzigen Onlineprojekt Autorinnen und Autoren mit einem Buch Einzelpersonen, die eine Impressumspflicht erfüllen müssen Leistungen im Basic-Tarif: Eine ladungsfähige c/o-Adresse für ein Projekt Unbegrenzte Verlinkung deiner Social-Media-Profile Scannen von bis zu 36 Briefen pro Jahr (danach 1 € pro Brief) Geschützter Download deiner Post Keine Einrichtungsgebühr Monatlich kündbar Paketweiterleitung: 4,90 € + Porto Option auf Zugang zum Co-Working-Space Die Nutzung ist auf einen Eintrag beschränkt. Sobald du weitere Websites, Bücher oder Profile mit Impressumspflicht betreibst, musst du ein weiteres Paket buchen – oder gleich zum Premium-Tarif wechseln.   Der Premium-Tarif: Maximale Flexibilität für Vielnutzer Mit dem Premium-Tarif für 17,90 € pro Monat erhältst du nicht nur die gleichen Basisleistungen wie beim Basic-Tarif – du kannst die Adresse auch für beliebig viele Projekte gleichzeitig nutzen. Das macht diesen Tarif besonders attraktiv für: Online-Unternehmer mit mehreren Websites oder Shops Verlage oder Selfpublisher mit mehreren Buchveröffentlichungen Agenturen und Freelancer mit wechselnden Projekten Alle, die Wert auf langfristige Flexibilität und rechtssichere Außenwirkung legen Zusätzliche Vorteile des Premium-Tarifs: Nutzung der Adresse für unbegrenzt viele Websites, Bücher, Shops etc. Verwendung auch auf offiziellen Rechnungen erlaubt Günstigere Paketweiterleitung: 3 € + Porto Option auf eine Impressum-Page für deine Social-Media-Profile Auch dieser Tarif ist monatlich kündbar, beinhaltet keine Einrichtungsgebühr und enthält den gleichen Scan- und Downloadservice wie die Basic-Variante.   Die Unterschiede auf einen Blick Merkmal Basic (9,60 €/Monat) Premium (17,90 €/Monat) Anzahl nutzbarer Projekte 1 Website oder 1 Buch Unbegrenzt viele Websites/Bücher Verwendung auf Rechnungen Nicht erlaubt Erlaubt Paketweiterleitung 4,90 € + Porto 3 € + Porto Impressum-Page für Socials Nicht enthalten Inklusive Flexibilität Nur für ein Projekt geeignet Volle Skalierbarkeit Welcher Tarif ist der richtige für dich? ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Sophia Neumann ist Mitbegründerin einer Unternehmergesellschaft (UG), die sich auf die Entwicklung von umweltfreundlichen Verpackungslösungen spezialisiert hat. Da ihre UG mehrere Produktlinien und Dienstleistungen anbietet, darunter eine eigene Website für Online-Bestellungen, eine andere für Unternehmensinformationen und eine dritte für Bildungsressourcen zum Thema Nachhaltigkeit, benötigt sie eine flexible Lösung für die Impressumspflicht. Sophia entscheidet sich für den Premium-Tarif, weil dieser es ihr ermöglicht, die gleiche ladungsfähige Anschrift für alle Unternehmenswebsites und offiziellen Kommunikationskanäle zu verwenden. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Laura Weber ist eine Fotografin, die ihre professionelle Portfolio-Website erstellen möchte, um ihre Arbeiten zu präsentieren. Sie hat nicht vor, weitere Websites zu betreiben oder regelmäßige Publikationen zu veröffentlichen, daher ist der Basic-Tarif für sie am sinnvollsten. Die ladungsfähige Anschrift des Basic-Tarifs ermöglicht es ihr, ihr Impressum auf ihrer einzigen Website rechtsgültig zu führen. Laura profitiert auch von den zusätzlichen Dienstleistungen wie dem Scannen der Briefpost, was ihr hilft, sich auf ihre kreative Arbeit zu konzentrieren, ohne sich um administrative Details sorgen zu müssen. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Maximilian Schmidt ist ein unabhängiger Autor, der bereits mehrere Bücher veröffentlicht hat und plant, weitere zu schreiben. Zudem betreibt er eine persönliche Blog-Website und eine weitere Seite für Online-Workshops. Für Maximilian ist der Premium-Tarif ideal, da er die gleiche ladungsfähige Anschrift für alle seine Bücher und Websites verwenden kann. Dies vereinfacht die Verwaltung seiner verschiedenen Projekte erheblich und bietet ihm die nötige Flexibilität, seine Geschäftsaktivitäten nach Bedarf zu erweitern. Die Möglichkeit, unbegrenzte Einträge unter derselben Adresse zu führen, macht den Premium-Tarif besonders wertvoll für seine wachsenden beruflichen Aktivitäten. ☆ ☆ ☆ ☆ ☆ Anna Müller möchte ein eigenes Online-Geschäft starten, das handgemachte Kerzen über eine einzige Website verkauft. Sie plant zunächst keine Expansion in andere Produktkategorien oder das Betreiben weiterer Websites. Anna entscheidet sich für den Basic-Tarif, weil sie nur eine Adresse für die Impressumsangabe ihrer Website benötigt. Dieser Tarif erfüllt ihre Bedürfnisse vollkommen, da sie zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Projekte plant und die Kosten gering halten möchte. Zusätzlich profitiert sie von den inkludierten Dienstleistungen wie dem Scannen von Briefen und der Social-Media-Verknüpfung, was ihr hilft, ihr Geschäft professionell zu präsentieren und zu verwalten.

Welche Angaben sind im Impressum Pflicht?

Frau wählt CloudLösung, rechtssicheres impressum

Ein Impressum ist die Anbieterkennzeichnung deiner Website. Es informiert Besucher darüber, wer hinter dem Online-Angebot steht und ermöglicht die schnelle Kontaktaufnahme sowie die Verfolgung rechtlicher Ansprüche. In Deutschland bist du gesetzlich verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen, wenn dein Web-Auftritt geschäftsmäßig betrieben wird – also nicht rein privat oder familiär. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG), der seit 2024 durch § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst wurde. Für journalistisch-redaktionelle Inhalte galt bisher § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV); seit November 2020 ist hierfür § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) maßgeblich. Im Folgenden erfährst du, welche Angaben im Impressum Pflicht sind – zunächst die allgemeinen Anforderungen für alle Anbieter, dann spezifische zusätzliche Angaben für verschiedene Branchen und Tätigkeiten.   Allgemeine Pflichtangaben für alle Anbieter Grundsätzlich muss dein Impressum alle Informationen enthalten, die Besucher benötigen, um dich (bzw. dein Unternehmen) eindeutig zu identifizieren und zu kontaktieren. Folgende Angaben sind für jeden Diensteanbieter verpflichtend: Name und Anschrift des Anbieters: Bei natürlichen Personen musst du deinen vollständigen Namen (mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und Nachnamen) und eine ladungsfähige Postanschrift angeben. Pseudonyme oder Künstlernamen reichen nur in Ausnahmefällen, wenn die verantwortliche Person eindeutig ermittelbar bleibt. Ein Postfach ist nicht ausreichend – es muss die Straßenadresse genannt sein. Bei juristischen Personen (Unternehmen, Vereine etc.) ist der vollständige Firmen- bzw. Vereinsname anzugeben, einschließlich Rechtsform (z. B. „GmbH“, „e.V.“). Zusätzlich müssen hier die vertretungsberechtigten Personen (etwa Geschäftsführer, Vorstände) mit vollem Vor- und Zunamen genannt werden. Kontaktmöglichkeiten: Du musst mindestens eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Angabe einer E-Mail-Adresse. Außerdem wird eine weitere unmittelbare Kontaktmöglichkeit verlangt – in der Praxis empfehlt es sich, eine Telefonnummer anzugeben. Ein Kontaktformular oder Live-Chat kann zwar genügen, falls du weder Telefon noch E-Mail nutzt, doch auf der sicheren Seite bist du mit der Kombination aus E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Achte darauf, dass die Nummer zum Grundtarif erreichbar ist (keine teuren Hotlines). Dies sind die allgemeinen Pflichtangaben, die für alle Anbieter geschäftsmäßiger Online-Dienste gelten. Im Zweifel solltest du lieber mehr Informationen angeben als zu wenig, denn fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben können Abmahnungen oder Bußgelder nach sich ziehen. So kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Im nächsten Schritt schauen wir uns nun spezielle Anforderungen je nach Branche oder Tätigkeit an.   1. Unternehmen mit Handelsregistereintrag (GmbH, AG etc.) Wenn du ein Unternehmen betreibst, das im Handelsregister eingetragen ist – etwa eine GmbH, UG, AG, OHG, KG oder ein eingetragener Kaufmann (e.K.) – gelten zusätzliche Pflichtangaben in deinem Impressum. Neben den oben genannten allgemeinen Infos (Name, Anschrift, Kontakt etc.) musst du insbesondere folgendes anführen: Vollständiger Firmenname inkl. Rechtsform: Verwende die exakte Firma laut Handelsregister (keine Abkürzungen, außer zulässige wie GmbH/AG). Beispiel: „Musterfirma GmbH“ oder „Beispiel AG“. Ein bloßer Markenname ohne Rechtsform genügt nicht. Vertretungsberechtigte Person(en): Gib den/die Geschäftsführer (bei GmbH, UG) bzw. den Vorstand (bei AG) mit Vor- und Nachnamen an. Bei mehreren Geschäftsführern/Vorständen sollten alle genannt werden. Verwende keine Funktionsbezeichnungen ohne Namen – also nicht nur „Geschäftsführer: Max Mustermann“, sondern immer den Namen ausschreiben. Falls es einen Aufsichtsratsvorsitzenden (bei AG) gibt, ist dieser im Impressum nicht gesetzlich vorgeschrieben – üblich sind hauptsächlich die operativ Vertretungsberechtigten. Handelsregisterangaben: Nenne das Registergericht (z. B. Amtsgericht Stadtname) und die Handelsregisternummer (z. B. „HRB 12345“) deines Unternehmens. Diese Infos stehen im Handelsregisterauszug. Unternehmen ohne HR-Eintrag (z. B. Kleingewerbe) müssen hier nichts angeben – dieser Abschnitt gilt nur, wenn tatsächlich ein Eintrag besteht. Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID: Wie oben beschrieben, führe die USt-IdNr. oder W-IdNr. an, falls vorhanden. Eine GmbH/AG hat in der Regel eine solche Nummer, sobald sie umsatzsteuerlich erfasst ist. Keine USt-Id? – dann bleibt dieser Punkt einfach weg (keinesfalls die interne Steuernummer angeben).   Neben diesen Punkten gelten natürlich weiterhin die allgemeinen Anforderungen (Adresse, E-Mail, Telefon etc.). Beachte, dass Kapitalgesellschaften auch im Geschäftsbriefverkehr gewisse Pflichtangaben haben (nach § 35a GmbHG / § 80 AktG), die dem Impressum ähneln – z. B. Firmensitz, Registergericht, Geschäftsführer. Es schadet nicht, diese ohnehin im Web-Impressum zu integrieren. Geeignet für den Eintrag im Gewerbe und Handelsregister: Geschäftsadresse mieten Tarif wählen 2. Freiberufler und Selbstständige Als Einzelunternehmer musst du deinen vollständigen bürgerlichen Namen nennen – also Vor- und Nachname. Ein bloßer Fantasiename wie „Designstudio XY“ reicht nicht. Du kannst deinen Geschäfts- oder Blognamen zusätzlich aufführen, aber dein Klarname darf nicht fehlen. Künstlernamen sind nur dann erlaubt, wenn du eindeutig identifizierbar bleibst. Im Zweifel solltest du deinen echten Namen verwenden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Handelsregister: Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht ins Handelsregister eingetragen. In diesem Fall musst du keine Registerangaben machen. Falls du jedoch als eingetragener Kaufmann (e.K.) oder in einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) tätig bist, gehören Registergericht und Registernummer ins Impressum. Umsatzsteuer-ID: Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, musst du sie angeben. Hast du keine – etwa weil du die Kleinunternehmerregelung nutzt –, entfällt diese Angabe. Die normale Steuernummer vom Finanzamt darf auf keinen Fall veröffentlicht werden. Reglementierte Berufe: Bist du in einem kammerspflichtigen Beruf tätig, wie z. B. Arzt, Anwalt oder Architekt, musst du zusätzlich Angaben zur zuständigen Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung, zum Staat der Verleihung sowie zu den geltenden berufsrechtlichen Vorschriften machen. Behördliche Zulassung: Für erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie Makler oder Versicherungsvermittler musst du die zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Anschrift angeben.   Grundsätzlich gilt: Sobald deine Seite nicht rein privat ist, brauchst du ein Impressum. Lieber zu viel angeben als zu wenig – das schützt dich vor Abmahnungen. 3. Online-Shops und E-Commerce-Anbieter Betreibst du einen Online-Shop oder bietest kostenpflichtige Dienstleistungen über deine Website an, gelten über die allgemeinen Impressumspflichten hinaus weitere Anforderungen. Diese sollen vor allem Verbraucher schützen und basieren auf EU-Vorgaben und deutschem Recht. OS-Link zur Online-Streitbeilegung: Bis zum 20. Juli 2025 bist du verpflichtet, einen klickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform bereitzustellen, wenn du an Verbraucher verkaufst. Dieser Link gehört gut sichtbar auf deine Website – oft steht er im Impressum. Nach der Abschaltung der Plattform entfällt die Pflicht vollständig. Wichtig: Entferne den Link und die zugehörige Textpassage rechtzeitig, denn ein veralteter, nicht funktionierender Link kann abgemahnt werden. Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG: Du musst deine Kunden darüber informieren, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wenn ja, gib Name, Adresse und Website der Stelle

Impressum ohne (Privat)-Adresse – Ist das erlaubt?

Impressum ohne Adresse: Darf ich das? Das fragt sich die junge Frau hinter ihrem Laptop

Impressum ohne Privatadresse? Ja. Das Impressum ist eine gesetzliche Pflicht für nahezu jede Webseite mit geschäftlichem oder öffentlich zugänglichem Inhalt. Wer eine Website betreibt, muss darin unter anderem seinen vollständigen Namen, eine Kontaktmöglichkeit sowie eine ladungsfähige Anschrift angeben. Dennoch herrscht bei vielen Selbstständigen, Bloggern oder Kleinunternehmern Unsicherheit darüber, ob und in welcher Form eine Adresse genannt werden muss – insbesondere dann, wenn man kein eigenes Büro besitzt. Die zentrale Frage lautet oft: Darf ein Impressum auch ganz ohne Adresse auskommen? Die Antwort ist klar: Ein Impressum ohne Adresse ist nicht zulässig.Doch die gute Nachricht folgt sofort: Du musst deine private Wohnadresse nicht veröffentlichen. Es gibt rechtssichere und zugleich datenschutzfreundliche Alternativen, mit denen du deiner Impressumspflicht nachkommen kannst – ohne deine Privatsphäre aufzugeben. Eine besonders clevere Lösung bietet der Anbieter Adressgeber mit Sitz in Münster. Über Adressgeber kannst du eine ladungsfähige c/o-Adresse mieten, die du im Impressum verwenden darfst. Sie sieht wie folgt aus: Dein Namec/o Adressgeber #1234An der Alten Ziegelei 3848157 Münster Mit dieser Adresse trittst du professionell auf, bleibst rechtlich erreichbar und schützt zugleich deine Wohnanschrift vor neugierigen Blicken, unerwünschter Werbung oder potenziellem Missbrauch. In diesem Artikel erfährst du, warum eine Adresse im Impressum Pflicht ist, was genau eine c/o-Adresse bedeutet und weshalb Adressgeber die ideale Lösung für Selbstständige ohne eigenes Büro darstellt. Warum eine Adresse im Impressum gesetzlich vorgeschrieben ist Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schreibt allen Betreibern digitaler Inhalte vor, im Impressum eine ladungsfähige Anschrift zu nennen. Diese Vorschrift dient der rechtlichen Transparenz: Nutzerinnen und Nutzer, Mitbewerber, Behörden und Gerichte sollen die Möglichkeit haben, den Websitebetreiber eindeutig zu identifizieren und formell zu kontaktieren – etwa bei Urheberrechtsverletzungen, wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten oder datenschutzrechtlichen Beschwerden. Ladungsfähig bedeutet: Es muss sich um eine physisch existierende Adresse handeln, an der du postalisch erreichbar bist – auch für Einschreiben oder Gerichtspost. Eine Postfachnummer, ein rein virtuelles Büro ohne Postannahme oder ein anonymes Impressum reichen nicht aus. Ebenso unzulässig ist es, die Adresse einfach wegzulassen oder durch ein Kontaktformular zu ersetzen. Die Konsequenzen einer fehlenden oder fehlerhaften Adresse im Impressum können gravierend sein: Abmahnungen, Vertragsstrafen, Bußgelder oder sogar gerichtliche Verfahren sind keine Seltenheit. In Deutschland gilt ein Impressumsverstoß als Wettbewerbsverstoß – und wird entsprechend streng geahndet. Selbst ein kleiner, privat betriebener Blog mit Werbung oder Affiliate-Links ist betroffen, sobald eine wirtschaftliche Absicht vorliegt. Gerade für Freiberufler und Selbstständige, die im Homeoffice arbeiten, stellt sich daher die Frage: Wie lässt sich diese Pflicht erfüllen, ohne die eigene Wohnadresse ins Internet zu stellen? Die Lösung: Eine ladungsfähige Adresse, die von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt wird – zum Beispiel durch den Impressumsservice von Adressgeber in Münster. Warum viele ihre Privatadresse nicht im Impressum sehen möchten Ein vollständiges Impressum gehört zu den sichtbarsten Informationen auf einer Website – und genau das ist für viele ein Problem. Wer keine Geschäftsadresse besitzt, müsste dort seine private Wohnanschrift veröffentlichen. Diese ist dann dauerhaft für alle abrufbar – für Kunden, Wettbewerber, Bots, Datensammler und leider auch für Menschen mit zweifelhaften Absichten. Die Risiken sind vielfältig: Unerwünschte Werbung, Postwurfsendungen, Identitätsmissbrauch, Stalking, Hasspost oder gar Bedrohungen sind reale Szenarien, die viele Einzelunternehmer ausblenden, bis es zu spät ist. Gerade wenn man unter Klarnamen auftritt, beruflich öffentlich präsent ist oder mit sensiblen Themen arbeitet, kann die Preisgabe der eigenen Wohnanschrift unangenehme Konsequenzen haben. Hinzu kommt ein psychologischer Aspekt: Das eigene Zuhause ist ein Rückzugsort. Es fühlt sich für viele schlicht falsch an, wenn diese persönliche Adresse plötzlich Teil eines öffentlich einsehbaren Impressums wird. Die rechtlichen Vorgaben lassen zwar keine Lücke zu – aber sie schreiben nicht vor, dass es sich um die Wohnadresse handeln muss. Genau hier setzen spezialisierte Impressumsservices wie Adressgeber an. Sie bieten eine Adresse zur Miete, die du rechtlich konform als ladungsfähige Anschrift im Impressum führen darfst. Damit bist du offiziell erreichbar, aber deine Privatsphäre bleibt gewahrt. Für viele ist das ein wichtiger Schritt in Richtung professionelles Online-Business – mit gutem Gefühl und rechtlicher Sicherheit. Was ist eine c/o-Adresse – und wann ist sie rechtlich zulässig? Die Abkürzung „c/o“ steht für „care of“ und bedeutet im deutschen Sprachgebrauch so viel wie „zu Händen von“ oder „unter Obhut von“. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Person unter einer Adresse erreichbar ist, die ihr nicht direkt gehört – etwa weil sie dort zur Untermiete wohnt oder weil es sich um die Geschäftsadresse eines Dienstleisters handelt. Im Kontext des Impressums bedeutet das: Du kannst eine c/o-Adresse verwenden, wenn du dort postalisch erreichbar bist und dir die Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde. Eine rechtlich zulässige c/o-Adresse muss: ladungsfähig sein, also Postempfang und Zustellung ermöglichen, regelmäßig betreut sein – keine verlassene Briefkastenadresse, und eine Zustimmung des Adressinhabers enthalten.   Die Adresse muss außerdem eindeutig dir zugeordnet sein. Deshalb ist die c/o-Zeile verpflichtend, um klarzustellen, wer der tatsächliche Empfänger ist. Genau das bieten wir dir: Du erhältst eine eigene Kennziffer (#1234), die deine Post eindeutig zuordnet. Die Adresse ist geprüft, juristisch abgesichert und wird professionell verwaltet. Sie darf offiziell als Impressumsadresse genutzt werden – auch für Selbstständige ohne Gewerberäume. Damit erfüllt sie alle Anforderungen des DDG und schützt gleichzeitig deine Privatsphäre. Adressgeber: Impressumspflicht erfüllen – ohne deine Wohnadresse zu veröffentlichen Adressgeber ist auf die Anforderungen von Freiberuflern, Bloggern, Coaches und Solo-Selbstständigen spezialisiert, die keine eigenen Büroräume besitzen, aber rechtssicher auftreten möchten. Der Anbieter mit Sitz in Münster stellt dir eine professionelle Geschäftsadresse zur Verfügung, die du rechtskonform im Impressum deiner Website angeben darfst – inklusive c/o-Kennzeichnung und persönlicher Zuordnung. Die Vorteile im Überblick: Rechtssichere Impressumsadresse, sofort einsetzbar Postannahme & Weiterleitung (physisch oder digital) Datenschutzkonform – keine Veröffentlichung deiner Wohnadresse Seriöser Unternehmenssitz in Deutschland (Münster) Flexibel & günstig – bereits ab wenigen Euro monatlich, jederzeit kündbar   Adressgeber ist damit nicht nur eine Lösung für ein Impressum, sondern eine Investition in dein professionelles Auftreten. Du bleibst erreichbar – aber eben nicht auf deinem privaten Sofa.

Gericht erlaubt externes Impressum: Wann reicht ein Link zu anderer Website?

Social Media Recht: Frau hält Kaffee in der Hand und tippt mit der anderen Hand auf ihrem Laptop.

Die Impressumspflicht sorgt immer wieder für Verunsicherung. Ob Website, Online-Shop, Instagram-Profil oder YouTube-Kanal – sobald Inhalte nicht rein privat sind, gilt: Ein Impressum muss her. Doch wo muss es stehen? Und reicht ein einfacher Link? Genau diese Fragen standen im Mittelpunkt eines aktuellen Urteils des Landgerichts Trier. Die Entscheidung: Ein externer Link zu einer Impressumsseite kann rechtlich ausreichen – wenn er gut sichtbar ist und das Impressum schnell erreichbar bleibt. Der Fall: Verlinkung statt eigenem Text Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband gegen eine Rechtsanwältin, die auf ihrem Profil bei anwalt.de kein direkt eingebundenes Impressum hatte. Stattdessen führte ein klickbarer Link mit dem Titel „Kontaktdaten“ auf die Kanzlei-Website, wo sich ein vollständiges Impressum befand. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung und mahnte die Anwältin ab. Das Landgericht Trier (Az. 7 HK O 6/25) wies die Abmahnung jedoch zurück. Die Begründung: Für einen durchschnittlichen Internetnutzer sei der Weg zum Impressum verständlich und zumutbar. Der Link sei klar beschriftet, und die Pflichtangaben seien mit nur einem weiteren Klick auf der Zielseite abrufbar. Ein direkter Impressumstext auf dem Profil selbst sei unter diesen Umständen nicht zwingend erforderlich. Was bedeutet „leicht erkennbar“ und „unmittelbar erreichbar“? Die Impressumspflicht ist in § 5 des Telemediengesetzes (heute § 5 DDG – Digitales-Dienste-Gesetz) geregelt. Dort heißt es: Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Was das genau bedeutet, wurde über die Jahre durch Gerichtsurteile konkretisiert – darunter die bekannte Zwei-Klick-Regel. Diese Regel besagt: Das Impressum darf höchstens zwei Klicks entfernt sein – zum Beispiel von der Startseite aus über „Kontakt“ zur Impressumsseite. Wichtig ist, dass der Nutzer nicht lange suchen muss. Auch Begriffe wie „Rechtliches“, „Infos“ oder „Über uns“ wurden von Gerichten akzeptiert, solange sie nachvollziehbar zum Impressum führen. In besonderen Fällen – etwa auf Social-Media-Plattformen mit eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten – wird teilweise auch eine Drei-Klick-Regel toleriert. Entscheidend ist aber immer, dass der Link funktioniert, die Seite vollständig ist und das Impressum klar benannt wird. Ein Link mit dem Namen „Hier klicken“ wäre beispielsweise nicht ausreichend. Was das Urteil für Betreiber von Websites und Social-Media-Profilen bedeutet Für viele ist dieses Urteil eine gute Nachricht. Denn es schafft mehr Flexibilität – besonders dort, wo es technisch gar nicht möglich ist, ein vollständiges Impressum direkt einzubinden. Betreiber von Profilen auf Instagram, TikTok, LinkedIn oder auch YouTube stehen oft vor dem Problem, dass sie zwar ein Impressum brauchen, aber keine Seite dafür bereitstellen können. Die Möglichkeit, einfach auf eine separate Website mit einem rechtssicheren Impressum zu verlinken, ist deshalb ein echter Vorteil. Allerdings bedeutet das Urteil keine Entwarnung. Denn auch eine Verlinkung ist nur dann rechtssicher, wenn sie klar erkennbar, technisch erreichbar und rechtlich vollständig ist. Wer etwa auf eine fehlerhafte Seite verlinkt oder das Impressum auf der Zielseite nicht vollständig angibt (z. B. ohne ladungsfähige Anschrift oder fehlende Berufsbezeichnung), riskiert weiterhin Abmahnungen. Was bedeutet das für dich als Seitenbetreiber – und wie hilft dir unser Service dabei ganz konkret? Das Urteil des Landgerichts Trier bringt für viele Online-Akteure spürbare Erleichterung: Wenn du ein Impressum nicht direkt auf deiner Website oder deinem Social-Media-Profil einfügen kannst, darfst du stattdessen auf eine externe Impressumsseite verlinken – sofern der Link klar benannt ist (etwa mit „Impressum“, „Kontakt“ oder „Rechtliche Hinweise“) und die Zielseite alle gesetzlich geforderten Angaben vollständig und schnell auffindbar enthält. Genau hier kommt unser Angebot ins Spiel. Mit unseren Impressums-Tarifen Basic, Premium oder Business bieten wir dir eine rechtssichere, ladungsfähige Geschäftsadresse zur Miete an – inklusive professionell geprüfter Impressumstexte. Im Premium- und Business-Tarif erhältst du zusätzlich eine eigene, sofort nutzbare Impressum-Page, auf die du zum Beispiel direkt von deinem Instagram-Profil, deinem Linktree, deiner OnePager-Website oder jedem anderen Online-Auftritt verlinken kannst. Du brauchst kein technisches Know-how, keine eigene Unterseite auf deiner Domain und musst dich auch nicht selbst um rechtliche Formulierungen kümmern. Wir stellen dir alles bereit, was du für ein gesetzeskonformes Impressum benötigst – sicher, aktuell und jederzeit abrufbar. Damit schützt du dich vor unnötigem Stress, vermeidest Abmahnungen und kannst dich ganz auf dein Projekt konzentrieren – ob als Selbstständiger, Autor, Influencer oder Gründerin eines Start-ups. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen

Wie verwende ich die c/o-Adresse im Impressum?

So verwendest du die c/o Adresse im Impressum

Immer mehr Menschen veröffentlichen Inhalte online: als Influencer, Kleinunternehmer, Blogger oder über Online-Shops. Dabei ist das Impressum gesetzlich vorgeschrieben und muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Viele möchten jedoch nicht ihre private Wohnadresse angeben – aus Angst vor Belästigung, Abmahnungen oder Identitätsdiebstahl. Eine c/o-Adresse („care of“, zu Deutsch: „zu Händen von“) bietet eine Lösung. Sie ermöglicht es dir, eine andere Person oder ein Unternehmen als Empfangsstelle für deine Post anzugeben. Dadurch bleibt deine Privatadresse geschützt, ohne dass du auf rechtliche Sicherheit verzichten musst. Doch Vorsicht: Die Verwendung der c/o-Adresse ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig. In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist, worauf du achten musst und wie du deine Impressumspflicht korrekt erfüllst. Was genau ist eine c/o-Adresse? Die c/o-Angabe wird genutzt, wenn der eigentliche Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht selbst wohnt oder geschäftlich tätig ist. Stattdessen wird eine dritte Person oder Organisation benannt, die Post in Empfang nimmt und an den tatsächlichen Empfänger weiterleitet. Das kann ein Büroservice, ein Freund oder ein Dienstleister sein. Beispiel:Max Musterc/o AdressgeberMusterstraße 112345 Musterstadt Der Name „Max Muster“ ist der eigentliche Diensteanbieter. Die Firma „Adressgeber“ übernimmt lediglich den Postempfang. Rechtliche Anforderungen an das Impressum Seit Mai 2024 regelt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Impressumspflicht für Websites, Social-Media-Profile und Online-Shops in Deutschland. Es ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG), übernimmt aber dessen zentrale Inhalte. Laut § 5 DDG müssen Anbieter von digitalen Diensten eine ladungsfähige Anschrift im Impressum angeben. Diese Adresse muss es Behörden, Gerichten und Dritten ermöglichen, rechtlich relevante Schreiben wirksam zuzustellen. Für Unternehmen gilt zusätzlich § 37 Handelsgesetzbuch (HGB): Kaufleute müssen eine Geschäftsanschrift angeben, unter der sie tatsächlich erreichbar sind. Ist eine c/o-Adresse im Impressum erlaubt? Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Eine c/o-Adresse erfüllt die Anforderungen nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der tatsächliche Diensteanbieter muss namentlich genannt sein.Die Adresse allein reicht nicht. Dein Name oder Unternehmensname muss vollständig und korrekt im Impressum stehen. Die Adresse muss ladungsfähig sein.Das heißt: Gerichtspost muss zugestellt werden können. Die Person oder Organisation hinter der c/o-Adresse muss bereit und in der Lage sein, die Sendung entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Eine schriftliche Vereinbarung sollte vorliegen.Wenn du einen Dienstleister beauftragst, sollte dieser schriftlich bestätigen, dass er Post in deinem Namen entgegennimmt und weiterleitet. Das sichert dich rechtlich ab. Risiken bei falscher oder unvollständiger Angabe Wer ein fehlerhaftes Impressum verwendet – zum Beispiel ohne ladungsfähige Anschrift – riskiert Abmahnungen, Bußgelder und gerichtliche Maßnahmen. Das Digitale-Dienste-Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden. Auch Konkurrenten können dich kostenpflichtig abmahnen, wenn dein Impressum unvollständig oder irreführend ist. Besonders riskant ist die Angabe einer reinen Postfachadresse. Diese gilt ausdrücklich nicht als ladungsfähig und wird von Gerichten regelmäßig abgelehnt. Für wen eignet sich eine c/o-Adresse besonders? Die Verwendung einer c/o-Adresse ist besonders sinnvoll für: Influencer und Creator, die ihre Wohnadresse nicht öffentlich machen möchten Freiberufler*innen im Homeoffice, die keinen Firmenstandort betreiben Start-ups in der Gründungsphase, die noch kein eigenes Büro haben Vereine, bei denen nicht die private Anschrift des Vorstands veröffentlicht werden soll Digitale Nomaden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben Impressum Generator: So einfach geht’s Damit du dein Impressum einfach und rechtssicher erstellen kannst, stellen wir dir einen kostenfreien Impressum Generator zur Verfügung. Das Tool führt dich Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben und erstellt automatisch ein Impressum, das alle rechtlichen Vorgaben erfüllt – inklusive c/o-Adresse. Tipp: Auch wenn der Generator dir viel Arbeit abnimmt, empfiehlt es sich, das Impressum durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen – besonders bei gewerblichen Angeboten. Angaben, die du brauchst: Dein vollständiger Name oder Firmenname Die c/o-Adresse (Name des Dienstleisters oder Empfängers) Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, ggf. Telefon) Registereintrag (falls vorhanden) Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden) Impressum Generator Impressum Generator Dein vollständiger Name: Empfänger deiner Post: Adresse des Empfängers: Deine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer: Ist dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen? Handelsregister-Nummer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden? Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Impressum generieren Dein Impressum: Fazit: c/o-Adresse mit Sorgfalt verwenden Die Verwendung einer c/o-Adresse im Impressum ist zulässig – aber nur, wenn sie gewissenhaft umgesetzt wird. Wer seine Privatsphäre schützen möchte, sollte auf einen seriösen Anbieter setzen, dessen Anschrift rechtlich als ladungsfähig gilt. Mit dem richtigen Partner und einer sauber dokumentierten Vereinbarung steht dem datensparsamen Impressum nichts im Weg. Nutze zusätzlich Tools wie den Impressum Generator, halte dich an die aktuellen Vorgaben des DDG und sorge dafür, dass Post zuverlässig weitergeleitet wird. So bleibst du rechtssicher – und schützt gleichzeitig deine persönliche Adresse.

Virtuelles Impressum, virtuelle Geschäftsadresse oder virtuelles Büro – was passt zu dir?

Marke für dein Startup aufbauen, Virtuelles Impressum, virtuelle Geschäftsadresse oder virtuelles Büro

Heutzutage sind immer mehr von uns online geschäftlich aktiv – ob als Freelancer, Influencer Gründer oder Kleinunternehmer. Doch eine Sache schreckt viele ab: die eigene Wohnadresse für alle Welt ins Impressum stellen. In Deutschland gilt nämlich für jede geschäftliche Website die Pflicht, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Viele möchten aber ihre private Adresse nicht öffentlich im Internet preisgeben – aus Sorge um Privatsphäre, Sicherheit oder einfach, um einen professionelleren Außenauftritt zu haben. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen dafür, etwa virtuelle Adress-Services. Vielleicht bist du schon auf Begriffe gestoßen wie „virtuelles Impressum“, „virtuelle Geschäftsadresse“ oder „virtuelles Büro“. Alle drei klingen nach Adresse-mieten-statt-selbst-anmelden – aber was unterscheidet sie eigentlich? In diesem Artikel grenzen wir diese Begriffe in lockerer, aber sachlicher Weise voneinander ab. Du erfährst, welches Modell sich wofür eignet und welches Paket von Adressgeber (Basic, Premium oder Business) am besten zu deinem Bedarf passt. Virtuelles Impressum vs. virtuelle Geschäftsadresse vs. virtuelles Büro Zunächst klären wir die drei Begriffe und ihre Unterschiede. Obwohl sie miteinander verwandt sind, stehen sie für unterschiedliche Leistungsumfänge. Hier ein Überblick: Virtuelles Impressum: Damit ist im Grunde die Miete einer Adresse speziell für dein Impressum gemeint. Du bekommst eine offizielle ladungsfähige Anschrift (oft als c/o-Adresse) von einem Dienstleister, z.B. Adressgeber, die du auf deiner Website, deinem Blog oder in deinem Buch-Impressum angeben darfst. Wozu? So musst du nicht deine Privatadresse veröffentlichen, erfüllst aber die Impressumspflicht. Wir nehmen Post entgegen und leiten sie digital an dich weiter. Wichtig: Diese Adresse dient primär zur gesetzlichen Kenntlichmachung des Verantwortlichen und zur Kontaktaufnahme – sie ist rechtlich zustellbar, auch wenn du selbst nicht physisch dort bist. Virtuelle Geschäftsadresse: Hier geht es um eine virtuelle Firmenanschrift mit etwas mehr Leistungsumfang und Flexibilität als nur fürs Impressum. Du mietest eine repräsentative Geschäftsadresse, meist an einem attraktiven Standort, ohne dort dauerhaft arbeiten zu müssen. Diese Adresse ist juristisch anerkannt, vorausgesetzt sie ist ladungsfähig (d. h. es kann dort offiziell Post zugestellt werden). Du kannst sie im Impressum deiner Websites angeben und für deine Geschäftskorrespondenz nutzen, zum Beispiel auf Rechnungen. Die virtuelle Geschäftsadresse umfasst meist Postannahme und Weiterleitung und oft die Möglichkeit, zusätzliche Services dazuzubuchen – zum Beispiel Nutzung eines Besprechungsraums oder Co-Working-Space bei Bedarf. Wichtig ist, dass nicht nur ein bloßer Briefkasten existiert, sondern bei Bedarf eine physische Präsenz möglich ist (z. B. zeitweise ein Arbeitsplatz vor Ort) – seriöse Anbieter stellen das sicher, damit die Adresse rechtlich zulässig bleibt. Virtuelles Büro: Unter einem virtuellen Büro (Virtual Office) versteht man das Rundum-sorglos-Paket einer virtuellen Adresse. Es beinhaltet im Kern eine virtuelle Geschäftsadresse plus weitere Büro-Dienstleistungen, fast so, als hättest du ein traditionelles Büro – nur eben ohne festen eigenen Mietraum. Ein virtuelles Büro umfasst typischerweise eine Geschäftsadresse (Firmensitz), Postweiterleitung, oft Telefonservice (eine Geschäftsnummer mit Anrufannahme), und Zugang zu Besprechungsräumen oder Co-Working-Arbeitsplätzen. Du kannst damit also eine professionelle Präsenz wahren, ohne tatsächlich vor Ort sein zu müssen. Wichtig: Ein virtuelles Büro muss – genau wie die Geschäftsadresse – gesetzliche Anforderungen erfüllen. Solange die Anbieter die Erreichbarkeit und Zustellbarkeit sicherstellen, ist ein virtuelles Büro legal in Deutschland. Allerdings kann es in manchen rechtlichen Situationen Einschränkungen geben – z. B. sind nicht alle Virtual-Office-Adressen ohne weiteres ladungsfähig für Gerichtszustellungen. Schütze deine Privatanschrift Preise & Optionen Tarif wählen Begriff Wofür gedacht? Leistungen (typisch) Geeignet für Virtuelles Impressum Adresse speziell fürs Impressum deiner Website/Publikation • Ladungsfähige Anschrift • Postannahme und -weiterleitung • Meist c/o-Adresse Blogger:innen, Autor:innen, Influencer:innen, Einzelprojekt-Websites Virtuelle Geschäftsadresse Repräsentative Firmenanschrift für Korrespondenz & Außenauftritt • Ladungsfähige Adresse • Nutzung für mehrere Projekte/Rechnungen • Optional: Co-Working, Meetingräume Freelancer:innen, Online-Shops, Start-ups im Homeoffice Virtuelles Büro Komplette Unternehmenspräsenz ohne festes Büro • Geschäftsadresse mit Firmenschild • Eintrag ins Handelsregister möglich • Co-Working, Telefonservice, Räume buchbar GmbHs, UGs, internationale Firmen, professionelle Gründer:innen Hinweis: Die Grenzen sind fließend – eine virtuelle Geschäftsadresse ist oft Teil eines virtuellen Büros. Nicht jeder braucht alle Zusatzleistungen: Manche begnügen sich mit einer Postadresse fürs Impressum, andere buchen das Komplettpaket. Wie du gleich siehst, bietet Adressgeber deshalb gestaffelte Pakete an, um genau das zu liefern, was du persönlich brauchst. Adressgeber Basic, Premium oder Business – welches Paket passt zu dir? Bei Adressgeber hast du die Wahl zwischen drei Paketen: Basic, Premium und Business. Diese entsprechen grob den oben erklärten Konzepten – vom einfachen Impressum-Service bis zur vollwertigen Geschäftsadresse. Welches Paket für dich ideal ist, hängt davon ab, was du damit vorhast. Hier eine Erklärung, welches Paket zu welchem Bedarf passt, inklusive praxisnaher Beispiele: 1 Basic (Impressum-Paket) Du willst einfach nur eine Adresse fürs Impressum – günstig und unkompliziert? Dann ist Basic für dich gemacht. Dieses Paket liefert dir eine ladungsfähige c/o-Adresse, die du für eine Website oder ein Projekt nutzen kannst. Deine Post (z. B. Briefe von Behörden oder Zuschriften von Lesern) wird entgegengenommen und bis zu einem jährlichen Kontingent gescannt, sodass du sie online einsehen kannst. Für wen? Angenommen, du betreibst als Einzelunternehmer einen Blog oder einen kleinen Online-Shop allein und möchtest nur deine Impressumspflicht erfüllen, ohne deine Wohnadresse zu zeigen – Basic reicht vollkommen aus. Kurz gesagt: Wenn du nur eine einzige Website hast und keine Firmenschilder oder offiziellen Einträge brauchst, greif zum Basic. 2 Premium (erweiterter Impressum-Service) Dein Bedarf geht etwas über das Basispaket hinaus? Das Premium-Paket ist ideal, wenn du mehrere Projekte oder Websites betreibst oder deine gemietete Adresse flexibler einsetzen möchtest. Im Premium-Tarif erhältst du ebenfalls eine ladungsfähige Impressums-Adresse, aber ohne Beschränkung auf nur ein Projekt – du kannst sie für beliebig viele Websites, Blogs oder auch für mehrere Bücher verwenden. Zudem ist im Premium-Paket erlaubt, die Adresse auf Geschäftsunterlagen wie Rechnungen zu nutzen. Das ist wichtig für viele Freelancer und kleine Gewerbetreibende, die ihren Kunden nicht die Privatanschrift auf Rechnungen präsentieren möchten. Kurz: Premium empfiehlt sich, wenn du mit einem virtuellen Impressum breiter aufgestellt sein willst – z. B. mehrere Webauftritte oder geschäftliche Dokumente abdecken musst. Es kostet etwas mehr als Basic (bei Adressgeber ~18 € mtl.), bietet dafür aber mehr Flexibilität und Nutzungsmöglichkeiten. 3 Business (virtuelle Geschäftsadresse/Virtuelles Büro) Jetzt wird’s eine Nummer größer. Das Business-Paket ist die richtige Wahl für dich, wenn du eine vollwertige Geschäftsadresse benötigst, z. B. um eine Firma offiziell anzumelden, oder