Transparenz und Vertrauen im Online-Bereich: Medienstaatsvertrag und Telemediengesetz – Jetzt Anpassungen nötig!
Bis zum 14. Mai 2024 waren der Medienstaatsvertrag (MStV) und das Telemediengesetz (TMG) die entscheidenden Regelwerke für Webseitenbetreiber, um Transparenz und Vertrauen im Online-Bereich sicherzustellen. Beide Gesetze legten die Grundlage für Informationspflichten und die rechtliche Absicherung von Webseiten und Online-Diensten. Doch seit Mai 2024 hat sich einiges geändert: Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Zudem wurde das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.
In diesem Artikel erfährst du, wie es früher war und warum jetzt dringend Anpassungen nötig sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Früher: Der Medienstaatsvertrag und das Telemediengesetz
Der Medienstaatsvertrag: Transparenz und Verantwortlichkeit
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelte unter anderem, dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich für private oder familiäre Zwecke angeboten wurden, bestimmte Informationen ständig zugänglich machen mussten. Hierzu zählten unter anderem der Name und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters sowie bei juristischen Personen der Name und die Anschrift des Vertretungsberechtigten. Diese Vorgaben sollten sicherstellen, dass Nutzer immer wussten, mit wem sie es zu tun hatten und an wen sie sich bei rechtlichen Fragen wenden konnten.
Für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote galten sogar noch strengere Regeln. Es musste eine verantwortliche Person benannt werden, die klar erkennbar und in Deutschland ansässig war. Dies sollte gewährleisten, dass es eine strafrechtlich verfolgbaren Verantwortlichen für die Inhalte gab.
Das Telemediengesetz: Pflichtangaben und Rechtssicherheit
Das Telemediengesetz (TMG) erweiterte die Informationspflichten für geschäftsmäßig betriebene Online-Dienste. Webseitenbetreiber mussten neben Basisinformationen wie Name und Anschrift auch Angaben zur Rechtsform der Gesellschaft sowie Kontaktinformationen bereitstellen, die eine schnelle und direkte Kommunikation ermöglichten. Dienste, die einer behördlichen Zulassung bedurften, mussten zusätzlich Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen.
Diese umfassenden Informationspflichten schufen ein sicheres und transparentes Online-Umfeld, indem sie Verbrauchern halfen, fundierte Entscheidungen über die Nutzung von Online-Diensten zu treffen. Webseitenbetreiber, die diesen Anforderungen nachkamen, konnten rechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen ihrer Nutzer stärken.
Jetzt: Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und Anpassungsbedarf
Mit dem Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) im Mai 2024 haben sich einige gesetzliche Grundlagen geändert. Der Begriff „Telemedien“ wurde durch „digitale Dienste“ ersetzt, was auch Auswirkungen auf die rechtlichen Vorschriften für dein Impressum und die Datenschutzerklärung hat. Der bisherige § 5 TMG, der die Impressumspflicht regelte, wird nun durch § 5 DDG ersetzt. Auch das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz wurde in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.
Was musst du jetzt ändern?
Impressum:
- Ändere den Verweis auf § 5 TMG in § 5 DDG.
- Ersetze den Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“.
- Stelle sicher, dass deine Kontaktinformationen weiterhin korrekt und vollständig sind, da die inhaltlichen Anforderungen unverändert bleiben.
Datenschutzerklärung:
- Wenn du in deiner Datenschutzerklärung auf § 25 TTDSG verweist (z. B. in Bezug auf Cookies und Tracking-Technologien), passe dies an § 25 TDDDG an.
- Auch hier sollte der Begriff „Telemedien“ durch „digitale Dienste“ ersetzt werden.
Cookie-Banner und andere Hinweise:
- Überprüfe alle Texte auf deiner Website, die auf das TMG oder TTDSG verweisen, und ändere diese entsprechend. Auch in Cookie-Bannern sollte nun von „digitalen Diensten“ die Rede sein.
Warum sind diese Änderungen so wichtig?
Obwohl sich inhaltlich an den Anforderungen an Transparenz und Informationspflichten wenig geändert hat, sind diese formalen Anpassungen zwingend erforderlich. Denn der Verweis auf nicht mehr existierende Gesetze kann zu teuren Abmahnungen führen. In Deutschland gibt es eine aktive Abmahnkultur, und Verstöße gegen Impressumspflichten oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen können schnell gemeldet und geahndet werden.
Impressum mieten: Schütze deine Privatsphäre
Ein zusätzlicher wichtiger Punkt, der Webseitenbetreibern schon lange unter dem TMG und nun auch unter dem DDG zur Verfügung steht, ist die Möglichkeit, ein Impressum zu mieten. Dies bietet dir eine Lösung, wenn du deine private Wohnadresse nicht öffentlich sichtbar machen möchtest.
Vorteile eines gemieteten Impressums:
- Du trennst deine private von deiner geschäftlichen Adresse.
- Du schützt deine Privatsphäre, ohne gegen gesetzliche Anforderungen zu verstoßen.
- Gerade für kleine Unternehmen, Freiberufler oder Start-ups, die oft von zu Hause arbeiten, bietet dies eine einfache und effektive Möglichkeit, rechtliche Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig das Vertrauen der Nutzer zu stärken.
Fazit: Aktualisiere deine Website und vermeide Abmahnungen!
Die Gesetzesänderungen zum 14. Mai 2024 erfordern, dass du als Webseitenbetreiber aktiv wirst und dein Impressum sowie deine Datenschutzerklärung überprüfst und anpasst. Der Verweis auf das veraltete TMG oder TTDSG kann schnell zu rechtlichen Problemen führen. Nimm dir daher die Zeit, deine Webseite auf den neuesten Stand zu bringen und sicherzustellen, dass alle Verweise auf die neuen gesetzlichen Regelungen korrekt sind. So vermeidest du nicht nur teure Abmahnungen, sondern zeigst auch deinen Nutzern, dass du Transparenz und Rechtskonformität ernst nimmst.